Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.III. Buch. I. Titel. I. Abschn. II. Abth. reichende Indicien verdächtig ist. Das Ver-hältniss der einzelnen Mittel die Wahrheit zu erforschen, hängt von der Regel ab: je schwe- rer das Verbrechen ist und je stärker die Indicien gegen den Angeschuldigten sind, desto härter darf das medium eruendae veritatis seyn. Das Mittel der Wahrheitserforschung muss immer ein geringeres Uebel in sich enthalten, als die Strafe, die den Verbrecher nach vollkomm- nem Beweise treffen würde. Anm. Anwendung dieser Regel auf die einzelnen II. Von den einzelnen Wahrheitserforschungsmitteln. §. 613. Erregung körperlicher Schmerzen kann kular- *) Ziemlich vollständig ist die Literatur, über die Gerechtigkeit der Marter bey -- Gmelin Grunds. der Gesetzg. über Verbr. und Strafen. S. 397. **) Ueber den Ursprung der Tortur cf. Io. Fr. Rei-
temeier Diss. de origine et ratione quaestionis per tormenta apud Graecos et Romanos. Gött. 1783. E. C. Westphal die Tortur der Griechen, Römer und Teutschen, eine zusammenhängende Erklärung der davon redenden Gesetze. Leipz. 1785. III. Buch. I. Titel. I. Abſchn. II. Abth. reichende Indicien verdächtig iſt. Das Ver-hältniſs der einzelnen Mittel die Wahrheit zu erforſchen, hängt von der Regel ab: je ſchwe- rer das Verbrechen iſt und je ſtärker die Indicien gegen den Angeſchuldigten ſind, deſto härter darf das medium eruendae veritatis ſeyn. Das Mittel der Wahrheitserforſchung muſs immer ein geringeres Uebel in ſich enthalten, als die Strafe, die den Verbrecher nach vollkomm- nem Beweiſe treffen würde. Anm. Anwendung dieſer Regel auf die einzelnen II. Von den einzelnen Wahrheitserforſchungsmitteln. §. 613. Erregung körperlicher Schmerzen kann kular- *) Ziemlich vollſtändig iſt die Literatur, über die Gerechtigkeit der Marter bey — Gmelin Grundſ. der Geſetzg. über Verbr. und Strafen. S. 397. **) Ueber den Urſprung der Tortur cf. Io. Fr. Rei-
temeier Diſſ. de origine et ratione quaeſtionis per tormenta apud Graecos et Romanos. Gött. 1783. E. C. Weſtphal die Tortur der Griechen, Römer und Teutſchen, eine zuſammenhängende Erklärung der davon redenden Geſetze. Leipz. 1785. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <div n="9"> <div n="10"> <p><pb facs="#f0510" n="482"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">III. Buch. I. Titel. I. Abſchn. II. Abth.</hi></fw><lb/> reichende Indicien verdächtig iſt. Das Ver-<lb/> hältniſs der einzelnen Mittel die Wahrheit zu<lb/> erforſchen, hängt von der Regel ab: <hi rendition="#i">je ſchwe-<lb/> rer das Verbrechen iſt und je ſtärker die Indicien<lb/> gegen den Angeſchuldigten ſind, deſto härter<lb/> darf das medium eruendae veritatis ſeyn.</hi> Das<lb/> Mittel der Wahrheitserforſchung muſs immer<lb/> ein geringeres Uebel in ſich enthalten, als die<lb/> Strafe, die den Verbrecher nach vollkomm-<lb/> nem Beweiſe treffen würde.</p><lb/> <p> <hi rendition="#et"><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Anm</hi>.</hi> Anwendung dieſer Regel auf die einzelnen<lb/><hi rendition="#i">media er. veritat.</hi></hi> </p> </div> </div><lb/> <div n="9"> <head> <hi rendition="#i">II. Von den einzelnen Wahrheitserforſchungsmitteln.</hi> </head><lb/> <div n="10"> <head>§. 613.</head><lb/> <p>Erregung körperlicher Schmerzen kann<lb/> als Mittel, den Ungehorſam eines Angeſchul-<lb/> digten zu beugen, angewendet werden. Dies<lb/> iſt nicht eigentliche Tortur. <hi rendition="#g">Tortur, Mar-<lb/> ter, peinliche Frage</hi>, beſteht in der <hi rendition="#i">Er-<lb/> regung körperlicher Schmerzen, um eine beſtimm-<lb/> te Ausſage des Angeſchuldigten zu erpreſſen.</hi><lb/> Die Vernunft verwirft ſie <note place="foot" n="*)">Ziemlich vollſtändig iſt die Literatur, über die<lb/> Gerechtigkeit der Marter bey — <hi rendition="#g">Gmelin</hi> <hi rendition="#i">Grundſ.<lb/> der Geſetzg. über Verbr. und Strafen.</hi> S. 397.</note>, Geſetze haben ſie<lb/> ſanktionirt <note place="foot" n="**)">Ueber den Urſprung der Tortur cf. <hi rendition="#g">Io. Fr. Rei-<lb/> temeier</hi> Diſſ. <hi rendition="#i">de origine et ratione quaeſtionis per<lb/> tormenta apud Graecos et Romanos.</hi> Gött. 1783. E. C.<lb/><hi rendition="#g">Weſtphal</hi> <hi rendition="#i">die Tortur der Griechen, Römer und<lb/> Teutſchen, eine zuſammenhängende Erklärung der davon<lb/> redenden Geſetze.</hi> Leipz. 1785.</note>, und der Gebrauch oder Parti-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">kular-</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [482/0510]
III. Buch. I. Titel. I. Abſchn. II. Abth.
reichende Indicien verdächtig iſt. Das Ver-
hältniſs der einzelnen Mittel die Wahrheit zu
erforſchen, hängt von der Regel ab: je ſchwe-
rer das Verbrechen iſt und je ſtärker die Indicien
gegen den Angeſchuldigten ſind, deſto härter
darf das medium eruendae veritatis ſeyn. Das
Mittel der Wahrheitserforſchung muſs immer
ein geringeres Uebel in ſich enthalten, als die
Strafe, die den Verbrecher nach vollkomm-
nem Beweiſe treffen würde.
Anm. Anwendung dieſer Regel auf die einzelnen
media er. veritat.
II. Von den einzelnen Wahrheitserforſchungsmitteln.
§. 613.
Erregung körperlicher Schmerzen kann
als Mittel, den Ungehorſam eines Angeſchul-
digten zu beugen, angewendet werden. Dies
iſt nicht eigentliche Tortur. Tortur, Mar-
ter, peinliche Frage, beſteht in der Er-
regung körperlicher Schmerzen, um eine beſtimm-
te Ausſage des Angeſchuldigten zu erpreſſen.
Die Vernunft verwirft ſie *), Geſetze haben ſie
ſanktionirt **), und der Gebrauch oder Parti-
kular-
*) Ziemlich vollſtändig iſt die Literatur, über die
Gerechtigkeit der Marter bey — Gmelin Grundſ.
der Geſetzg. über Verbr. und Strafen. S. 397.
**) Ueber den Urſprung der Tortur cf. Io. Fr. Rei-
temeier Diſſ. de origine et ratione quaeſtionis per
tormenta apud Graecos et Romanos. Gött. 1783. E. C.
Weſtphal die Tortur der Griechen, Römer und
Teutſchen, eine zuſammenhängende Erklärung der davon
redenden Geſetze. Leipz. 1785.
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