[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803.durch nicht verletzt werden; daß aber in dem ge- Constit. Buch S. 351. 52. 1723. Den 24. Juni ward Franz Scot Gr. von Dalkeith zum Constit. Buch S. 256. 1724 etc. Nach dem alten Herkommen, welches bei der durch nicht verletzt werden; daß aber in dem ge- Conſtit. Buch S. 351. 52. 1723. Den 24. Juni ward Franz Scot Gr. von Dalkeith zum Conſtit. Buch S. 256. 1724 etc. Nach dem alten Herkommen, welches bei der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0205" n="183"/> durch nicht verletzt werden; daß aber in dem ge-<lb/> druckten Conſtitutions-Buche ohne Erlaubniß der<lb/> gr. L. keine Aenderung vorzunehmen ſey.</p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Conſtit. Buch S. 351. 52.</hi> </p> </div><lb/> <div n="3"> <head>1723.<lb/><hi rendition="#g">Den</hi> 24. <hi rendition="#g">Juni</hi></head><lb/> <p>ward <hi rendition="#g">Franz Scot</hi> Gr. von <hi rendition="#g">Dalkeith</hi> zum<lb/> Groß-Meiſter ausgerufen, der den <hi rendition="#aq">D.</hi> <hi rendition="#g">Deſagu-<lb/> liers</hi> zu ſeinem Deputirten ernannt hatte. Es<lb/> ſpeiſten an 400 BB. zuſammen.</p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Conſtit. Buch S. 256.</hi> </p> </div><lb/> <div n="3"> <head>1724 <hi rendition="#i"><hi rendition="#aq">etc.</hi></hi></head><lb/> <p>Nach dem alten Herkommen, welches bei der<lb/> neuen Einrichtung von 1717. beſtaͤttigt wurde, hatte<lb/> in England jede L. ohne gemeinſchaftlichen Fond,<lb/> ihre ungluͤcklichen und verarmten BB. unterſtuͤtzt.<lb/> In dieſem Jahr aber macht der abgegangene Groß-<lb/> Meiſter Graf von <hi rendition="#g">Dalkeith</hi>, nachheriger Herzog<lb/> von <hi rendition="#g">Buccleugh</hi> den Vorſchlag: daß alle LL.<lb/> einen Theil ihrer Armengelder <hi rendition="#g">in einen gemein-<lb/> ſchaftlichen Fond</hi>, der durch einen eigenen Schatz-<lb/> Meiſter verwaltet werden ſollte, <hi rendition="#aq">quartaliter</hi> abge-<lb/> ben moͤchten, um den von den beitragenden LL.<lb/> empfohlenen BB. eine thaͤtigere Huͤlfe leiſten zu<lb/> koͤnnen. Am 17. Maͤrz wurde zu Unterſuchung<lb/> dieſes Gegenſtandes eine <hi rendition="#aq">Committé</hi> niedergeſetzt,<lb/> welche am 27. November in der Gr. L. ihren Be-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [183/0205]
durch nicht verletzt werden; daß aber in dem ge-
druckten Conſtitutions-Buche ohne Erlaubniß der
gr. L. keine Aenderung vorzunehmen ſey.
Conſtit. Buch S. 351. 52.
1723.
Den 24. Juni
ward Franz Scot Gr. von Dalkeith zum
Groß-Meiſter ausgerufen, der den D. Deſagu-
liers zu ſeinem Deputirten ernannt hatte. Es
ſpeiſten an 400 BB. zuſammen.
Conſtit. Buch S. 256.
1724 etc.
Nach dem alten Herkommen, welches bei der
neuen Einrichtung von 1717. beſtaͤttigt wurde, hatte
in England jede L. ohne gemeinſchaftlichen Fond,
ihre ungluͤcklichen und verarmten BB. unterſtuͤtzt.
In dieſem Jahr aber macht der abgegangene Groß-
Meiſter Graf von Dalkeith, nachheriger Herzog
von Buccleugh den Vorſchlag: daß alle LL.
einen Theil ihrer Armengelder in einen gemein-
ſchaftlichen Fond, der durch einen eigenen Schatz-
Meiſter verwaltet werden ſollte, quartaliter abge-
ben moͤchten, um den von den beitragenden LL.
empfohlenen BB. eine thaͤtigere Huͤlfe leiſten zu
koͤnnen. Am 17. Maͤrz wurde zu Unterſuchung
dieſes Gegenſtandes eine Committé niedergeſetzt,
welche am 27. November in der Gr. L. ihren Be-
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