Unterschied zwischen Mund- und Brief- Maurern; jene wurden unter freiem Himmel aufgenommen, und bekamen blos mündliche In- struktion über Zeichen, Wort etc.; diese erhielten einen Lehrbrief.
1723.
Vollständiger Titel des Constitutions-Buchs: The constitutions of the Freemasons. Con- tayning the History, Charges, Regulations etc. of that most ancient and rigt worshipful Fraternity, for the Use of the Lodges. Lon- don. In the year of masonry 5732. anno Domini 1723. 4 maj. 131/2 B.
eod. Den 24. Juni.
Schluß der gr. L.: daß es nicht in der Gewalt eines Menschen oder Gesellschaft stehe, einige Aen- derung oder Neuerung in dem Frei-Maurer-We- sen zu machen, man habe denn zuvor von der gr. L. die Einwilligung darüber eingehohlt, und
Den 25. November.
daß eine jede gehörig versammlete L. Gewalt habe, eine jegliche von den gedruckten Verordnungen im Con- stitutions-Buche zu verbessern, oder zu erläutern, wenn nur die alten Regeln der Brüderschaft da-
eod. circa.
Unterſchied zwiſchen Mund- und Brief- Maurern; jene wurden unter freiem Himmel aufgenommen, und bekamen blos muͤndliche In- ſtruktion uͤber Zeichen, Wort ꝛc.; dieſe erhielten einen Lehrbrief.
1723.
Vollſtaͤndiger Titel des Conſtitutions-Buchs: The constitutions of the Freemasons. Con- tayning the History, Charges, Regulations etc. of that most ancient and rigt worshipful Fraternity, for the Use of the Lodges. Lon- don. In the year of masonry 5732. anno Domini 1723. 4 maj. 13½ B.
eod. Den 24. Juni.
Schluß der gr. L.: daß es nicht in der Gewalt eines Menſchen oder Geſellſchaft ſtehe, einige Aen- derung oder Neuerung in dem Frei-Maurer-We- ſen zu machen, man habe denn zuvor von der gr. L. die Einwilligung daruͤber eingehohlt, und
Den 25. November.
daß eine jede gehoͤrig verſammlete L. Gewalt habe, eine jegliche von den gedruckten Verordnungen im Con- ſtitutions-Buche zu verbeſſern, oder zu erlaͤutern, wenn nur die alten Regeln der Bruͤderſchaft da-
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eod. circa.
Unterſchied zwiſchen Mund- und Brief-
Maurern; jene wurden unter freiem Himmel
aufgenommen, und bekamen blos muͤndliche In-
ſtruktion uͤber Zeichen, Wort ꝛc.; dieſe erhielten
einen Lehrbrief.
1723.
Vollſtaͤndiger Titel des Conſtitutions-Buchs:
The constitutions of the Freemasons. Con-
tayning the History, Charges, Regulations
etc. of that most ancient and rigt worshipful
Fraternity, for the Use of the Lodges. Lon-
don. In the year of masonry 5732. anno
Domini 1723. 4 maj. 13½ B.
eod.
Den 24. Juni.
Schluß der gr. L.: daß es nicht in der Gewalt
eines Menſchen oder Geſellſchaft ſtehe, einige Aen-
derung oder Neuerung in dem Frei-Maurer-We-
ſen zu machen, man habe denn zuvor von der
gr. L. die Einwilligung daruͤber eingehohlt, und
Den 25. November.
daß eine jede gehoͤrig verſammlete L. Gewalt habe, eine
jegliche von den gedruckten Verordnungen im Con-
ſtitutions-Buche zu verbeſſern, oder zu erlaͤutern,
wenn nur die alten Regeln der Bruͤderſchaft da-
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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/204>, abgerufen am 03.03.2025.
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