Die Statuten der Brüderschaft, gegeben den 29. Sept. von 72 untergeordneten Logen-Meistern zu Basel, wurden in diesem Jahre erneuert und gedruckt. Die Logen von Schwaben, Hessen, Bai- ern, Franken, Sachsen, Thüringen und die an der Mosel, erkannten die Autorität der Großen Loge von Straßburg. Noch im achtzehnten Jahrhun- derte verdammten die Meister dieser Loge, die LL. von Dresden und Nürnberg zu einer Geldbusse, und sie ward bezahlt. Die Große L. von Wien, zu der die von Ungarn und Steiermark gehörten, die Große Loge von Zürich, die die Schweizer LL. unter sich hatte, wandten sich in schweren und zweifelhaften Fällen an die Mutter-Loge von Straßburg.
Alle Glieder dieser Gesellschaft hatten keine Verbindung mit den gemeinen Maurern, die nichts als Hammer und Kelle zu führen wußten. Sie betrachteten ihre Kunst, als eine weit höhere und bedienten sich der Maurer-Werkzeuge nur zu Sym- bolen. Entschlossen, ein besondres Korps unter der Menge der Arbeiter zu machen, erfanden sie Er- kennungsworte und Zeichen. Sie nannten es das Wortzeichen, den Gruß. Die Lehrlinge, Gesellen und Meister wurden mit geheimnißvollen Gebräu- chen aufgenommen. Sie nahmen die Freiheit zu ihrem Merkmal an, und entzogen sich sogar biswei- len der rechtmäßigen Herrschaft der Obrigkeit. --
Noch existirt das maurerische Tribunal der L.
1563.
Die Statuten der Bruͤderſchaft, gegeben den 29. Sept. von 72 untergeordneten Logen-Meiſtern zu Baſel, wurden in dieſem Jahre erneuert und gedruckt. Die Logen von Schwaben, Heſſen, Bai- ern, Franken, Sachſen, Thuͤringen und die an der Moſel, erkannten die Autoritaͤt der Großen Loge von Straßburg. Noch im achtzehnten Jahrhun- derte verdammten die Meiſter dieſer Loge, die LL. von Dresden und Nuͤrnberg zu einer Geldbuſſe, und ſie ward bezahlt. Die Große L. von Wien, zu der die von Ungarn und Steiermark gehoͤrten, die Große Loge von Zuͤrich, die die Schweizer LL. unter ſich hatte, wandten ſich in ſchweren und zweifelhaften Faͤllen an die Mutter-Loge von Straßburg.
Alle Glieder dieſer Geſellſchaft hatten keine Verbindung mit den gemeinen Maurern, die nichts als Hammer und Kelle zu fuͤhren wußten. Sie betrachteten ihre Kunſt, als eine weit hoͤhere und bedienten ſich der Maurer-Werkzeuge nur zu Sym- bolen. Entſchloſſen, ein beſondres Korps unter der Menge der Arbeiter zu machen, erfanden ſie Er- kennungsworte und Zeichen. Sie nannten es das Wortzeichen, den Gruß. Die Lehrlinge, Geſellen und Meiſter wurden mit geheimnißvollen Gebraͤu- chen aufgenommen. Sie nahmen die Freiheit zu ihrem Merkmal an, und entzogen ſich ſogar biswei- len der rechtmaͤßigen Herrſchaft der Obrigkeit. —
Noch exiſtirt das maureriſche Tribunal der L.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0177"n="155"/><divn="3"><head>1563.</head><lb/><p>Die Statuten der Bruͤderſchaft, gegeben den<lb/>
29. Sept. von 72 untergeordneten Logen-Meiſtern<lb/>
zu Baſel, wurden in dieſem Jahre erneuert und<lb/>
gedruckt. Die Logen von Schwaben, Heſſen, Bai-<lb/>
ern, Franken, Sachſen, Thuͤringen und die an der<lb/>
Moſel, erkannten die Autoritaͤt der Großen Loge<lb/>
von Straßburg. Noch im achtzehnten Jahrhun-<lb/>
derte verdammten die Meiſter dieſer Loge, die LL.<lb/>
von Dresden und Nuͤrnberg zu einer Geldbuſſe,<lb/>
und ſie ward bezahlt. Die Große L. von Wien,<lb/>
zu der die von Ungarn und Steiermark gehoͤrten,<lb/>
die Große Loge von Zuͤrich, die die Schweizer<lb/>
LL. unter ſich hatte, wandten ſich in ſchweren und<lb/>
zweifelhaften Faͤllen an die Mutter-Loge von<lb/>
Straßburg.</p><lb/><p>Alle Glieder dieſer Geſellſchaft hatten keine<lb/>
Verbindung mit den gemeinen Maurern, die nichts<lb/>
als Hammer und Kelle zu fuͤhren wußten. Sie<lb/>
betrachteten ihre Kunſt, als eine weit hoͤhere und<lb/>
bedienten ſich der Maurer-Werkzeuge nur zu Sym-<lb/>
bolen. Entſchloſſen, ein beſondres Korps unter der<lb/>
Menge der Arbeiter zu machen, erfanden ſie Er-<lb/>
kennungsworte und Zeichen. Sie nannten es das<lb/>
Wortzeichen, den Gruß. Die Lehrlinge, Geſellen<lb/>
und Meiſter wurden mit geheimnißvollen Gebraͤu-<lb/>
chen aufgenommen. Sie nahmen die Freiheit zu<lb/>
ihrem Merkmal an, und entzogen ſich ſogar biswei-<lb/>
len der rechtmaͤßigen Herrſchaft der Obrigkeit. —</p><lb/><p>Noch exiſtirt das maureriſche Tribunal der L.<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[155/0177]
1563.
Die Statuten der Bruͤderſchaft, gegeben den
29. Sept. von 72 untergeordneten Logen-Meiſtern
zu Baſel, wurden in dieſem Jahre erneuert und
gedruckt. Die Logen von Schwaben, Heſſen, Bai-
ern, Franken, Sachſen, Thuͤringen und die an der
Moſel, erkannten die Autoritaͤt der Großen Loge
von Straßburg. Noch im achtzehnten Jahrhun-
derte verdammten die Meiſter dieſer Loge, die LL.
von Dresden und Nuͤrnberg zu einer Geldbuſſe,
und ſie ward bezahlt. Die Große L. von Wien,
zu der die von Ungarn und Steiermark gehoͤrten,
die Große Loge von Zuͤrich, die die Schweizer
LL. unter ſich hatte, wandten ſich in ſchweren und
zweifelhaften Faͤllen an die Mutter-Loge von
Straßburg.
Alle Glieder dieſer Geſellſchaft hatten keine
Verbindung mit den gemeinen Maurern, die nichts
als Hammer und Kelle zu fuͤhren wußten. Sie
betrachteten ihre Kunſt, als eine weit hoͤhere und
bedienten ſich der Maurer-Werkzeuge nur zu Sym-
bolen. Entſchloſſen, ein beſondres Korps unter der
Menge der Arbeiter zu machen, erfanden ſie Er-
kennungsworte und Zeichen. Sie nannten es das
Wortzeichen, den Gruß. Die Lehrlinge, Geſellen
und Meiſter wurden mit geheimnißvollen Gebraͤu-
chen aufgenommen. Sie nahmen die Freiheit zu
ihrem Merkmal an, und entzogen ſich ſogar biswei-
len der rechtmaͤßigen Herrſchaft der Obrigkeit. —
Noch exiſtirt das maureriſche Tribunal der L.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/177>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.