[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803.Gold auf Pergament geschriebenes Büchlein ent- 1411. Heinrich Wardlaw, Bischof zu St. An- Constit. Buch S. 211. 1424. Jacob I. von Schottland war ein Beschützer Zweites Bändch. K
Gold auf Pergament geſchriebenes Buͤchlein ent- 1411. Heinrich Wardlaw, Biſchof zu St. An- Conſtit. Buch S. 211. 1424. Jacob I. von Schottland war ein Beſchuͤtzer Zweites Baͤndch. K
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0167" n="145"/> Gold auf Pergament geſchriebenes Buͤchlein ent-<lb/> deckt zu haben. (<hi rendition="#i"><hi rendition="#aq">cf.</hi></hi> unten J. 1473.) Sie fuͤhrte<lb/> neue Geſetze ein, entlehnte viel aus Paracelſus<lb/> und Crollius, und ſuchte ſich auf alle moͤgliche Art<lb/> zu vergroͤßern. Die letzten Spuren der Geſellſchaft<lb/> findet der Verfaſſer im Jahr 1714. Nach ihm iſt<lb/> niemand ein wahrer R. K., der ſich jetzt nicht<lb/> eines 103 jaͤhrigen Alters ruͤhmen koͤnne. Auch<lb/> ſollen ſie die hermetiſche Kunſt beſeſſen und die<lb/> Manuſcripte dazu von den Tempelherrn erhalten<lb/> haben.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>1411.</head><lb/> <p><hi rendition="#g">Heinrich Wardlaw</hi>, Biſchof zu St. <hi rendition="#g">An-<lb/> drews</hi>, Groß-Meiſter der Frei-Maurer in Schott-<lb/> land, ſtiftete dort die Univerſitaͤt.</p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Conſtit. Buch S. 211.</hi> </p> </div><lb/> <div n="3"> <head>1424.</head><lb/> <p><hi rendition="#g">Jacob</hi><hi rendition="#aq">I.</hi> von Schottland war ein Beſchuͤtzer<lb/> der Logen, welche er als koͤniglicher Groß-Meiſter<lb/> mit ſeiner Gegenwart beehrte. Er verordnete ein<lb/> jaͤhrliches Einkommen von 4 Pf. Schottiſch, die<lb/> jeder Maurer-Meiſter in Schottland an einen<lb/> Groß-Meiſter einrichten mußte, der von der Großen<lb/> Loge erwaͤhlt und vom Koͤnige gebilligt worden,<lb/> und entweder vom Adel oder der hohen Geiſtlich-<lb/> keit war. Er ſollte ſeine Deputirten in den Staͤd-<lb/> ten und Grafſchaften haben. Jeder neue Br.<lb/> mußte ihm bei ſeinem Eintritt etwas Gewiſſes<lb/> <fw place="bottom" type="sig">Zweites Baͤndch. K</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [145/0167]
Gold auf Pergament geſchriebenes Buͤchlein ent-
deckt zu haben. (cf. unten J. 1473.) Sie fuͤhrte
neue Geſetze ein, entlehnte viel aus Paracelſus
und Crollius, und ſuchte ſich auf alle moͤgliche Art
zu vergroͤßern. Die letzten Spuren der Geſellſchaft
findet der Verfaſſer im Jahr 1714. Nach ihm iſt
niemand ein wahrer R. K., der ſich jetzt nicht
eines 103 jaͤhrigen Alters ruͤhmen koͤnne. Auch
ſollen ſie die hermetiſche Kunſt beſeſſen und die
Manuſcripte dazu von den Tempelherrn erhalten
haben.
1411.
Heinrich Wardlaw, Biſchof zu St. An-
drews, Groß-Meiſter der Frei-Maurer in Schott-
land, ſtiftete dort die Univerſitaͤt.
Conſtit. Buch S. 211.
1424.
Jacob I. von Schottland war ein Beſchuͤtzer
der Logen, welche er als koͤniglicher Groß-Meiſter
mit ſeiner Gegenwart beehrte. Er verordnete ein
jaͤhrliches Einkommen von 4 Pf. Schottiſch, die
jeder Maurer-Meiſter in Schottland an einen
Groß-Meiſter einrichten mußte, der von der Großen
Loge erwaͤhlt und vom Koͤnige gebilligt worden,
und entweder vom Adel oder der hohen Geiſtlich-
keit war. Er ſollte ſeine Deputirten in den Staͤd-
ten und Grafſchaften haben. Jeder neue Br.
mußte ihm bei ſeinem Eintritt etwas Gewiſſes
Zweites Baͤndch. K
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |