Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.Von den Pflanzungen. kommen, vor, oder es werden auch deshalb dergleichen Plantagen angelegt, um Pfähle zuden Spreutlagen und Rauchwehren daraus zu erziehen. Vor den Deichen sollte man billig keine Bäume, sondern nur Strauchpflanzungen an- §. 61. In Absicht aller Weiden und Pappelpflanzungen gilt die allgemeine Regel, daß solche Wenn nun sehr viel darauf ankommt, daß Pflanzungen zur gehörigen Zeit angelegt §. 62. Ob man sich zu den Strauch- und Baumanpflanzungen der Weiden oder Pappeln J
Von den Pflanzungen. kommen, vor, oder es werden auch deshalb dergleichen Plantagen angelegt, um Pfaͤhle zuden Spreutlagen und Rauchwehren daraus zu erziehen. Vor den Deichen ſollte man billig keine Baͤume, ſondern nur Strauchpflanzungen an- §. 61. In Abſicht aller Weiden und Pappelpflanzungen gilt die allgemeine Regel, daß ſolche Wenn nun ſehr viel darauf ankommt, daß Pflanzungen zur gehoͤrigen Zeit angelegt §. 62. Ob man ſich zu den Strauch- und Baumanpflanzungen der Weiden oder Pappeln J
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Von den Pflanzungen.
kommen, vor, oder es werden auch deshalb dergleichen Plantagen angelegt, um Pfaͤhle zu
den Spreutlagen und Rauchwehren daraus zu erziehen.
Vor den Deichen ſollte man billig keine Baͤume, ſondern nur Strauchpflanzungen an-
legen, weil die Baͤume bei dem Eisgange Veranlaſſung zur Auswuͤhlung der Ufer geben, und
dennoch die Deiche nicht hinlaͤnglich ſchuͤtzen.
§. 61.
In Abſicht aller Weiden und Pappelpflanzungen gilt die allgemeine Regel, daß ſolche
im Herbſte nicht eher vorgenommen werden ſollen bis das Laub welk iſt, oder bis ſich die
Rinde von den zarten Zweigen nicht mehr leicht abloͤſen laͤßt; und daß im Fruͤhjahre, wenn
das Laub ſchon ſtark ausbricht, keine Pflanzung mehr angelegt werden muß. Im Durch-
ſchnitt faͤllt bei uns die Pflanzzeit zwiſchen die Mitte des Octobers bis zur
Mitte des Aprils, obgleich fruͤhe oder ſpaͤte Sommer und Winter hiervon eine Ausnahme
machen. Außer dieſer Zeit iſt es weder ratchſam Pflanzungen anlegen zu laſſen, noch Strauch
aus ſolchen Plantagen zu hauen, an deren Fortdauer etwas gelegen iſt.
Wenn nun ſehr viel darauf ankommt, daß Pflanzungen zur gehoͤrigen Zeit angelegt
werden, ſo iſt die angefuͤhrte Periode im Fruͤhjahre und Herbſte doch alsdenn fuͤr die Be-
pflanzung niedriger Sandfelder welche der Ueberſchwemmung ausgeſetzt ſind, ſehr unguͤnſtig,
weil um dieſe Zeit groͤßtentheils unſere Stroͤme angeſchwellt ſind und die Sandfelder unter dem
Waſſer liegen. Dahingegen kommen gewoͤhnlich im Auguſt die niedrigſten Sandfelder zum
Vorſchein, an deren Bepflanzung und Erhaltung oͤfters ſehr viel gelegen iſt, und gluͤcklicher
Weiſe haben viele Verſuche bewieſen, daß man bei der gehoͤrigen Vorſicht dergleichen
Strauchpflanzungen, wenn dazu Weiden genommen werden, bei uns zwiſchen der Mitte des
Juli und Auguſts vornehmen kann, und mir ſind nur wenig ſehr im Großen ausgefuͤhrte
Pflanzungen verungluͤckt. Es laſſen ſich nun die zuerſt erwaͤhnten Pflanzungen unter der Be-
nennung Winterpflanzung, letztere aber durch den Namen Sommerpflanzung be-
zeichnen. Ob uͤbrigens die Urſache, daß abgehauene Weidenreiſer zur Zeit der Sommerpflan-
zung, ebenfalls Wurzeln in die die Erde ſchlagen, darin zu ſuchen iſt, daß mehrere Weiden-
arten im September zum zweitenmale bluͤhen und daher einen neuen Trieb zum Wachſen er-
halten, bleibt dahin geſtellt.
§. 62.
Ob man ſich zu den Strauch- und Baumanpflanzungen der Weiden oder Pappeln
bedient, iſt nicht willkuͤhrlich. Kommt es lediglich darauf an, recht viel Faſchinenholz zu er-
J
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