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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Vom Baue der Coupirungen.
rung angelegt, um nicht nur einen Stromarm abzuschneiden, sondern auch vor dieselbe einen
Deich zu schütten, damit eine ganze Gegend eingedeicht werden kann, so bedarf es auf der
Coupirung weiter keiner Rauchwehre, weil sie nicht zum Ueberstürzen des Wassers bestimmt
ist; dagegen wird nach beendigtem Schluß, so gleich mit der Aufkarrung des Deichs der An-
fang gemacht, wobei die Coupirung als innere Bank (Banquette) dienen kann, aber durch-
aus nicht dazu dienen muß, um den Deich darauf zu schütten.

§. 44.

Aus der vorhergehenden Beschreibung wird man sich von dem beschwerlichen und ge-
fährlichen Baue einer Coupirung überzeugt haben, und wenn man glauben sollte, daß sich
diese Arbeit mittelst langer Pfähle leichter bewerkstelligen läßt, so ist zu erwägen, ob wohl
bei einer Vertiefung bis zu 40 und 50 Fuß unter solchen Umständen noch Pfähle eingerammt
werden können; weshalb der weit sichere Faschinenbau immer vorzuziehen seyn wird. Es ist
zwar nicht zu läugnen, daß hierbei die Unglücksfälle sehr mannichfaltig seyn können, und
daß Fehler die während der Arbeit begangen werden, leicht den Untergang des ganzen Werks
nach sich ziehen, weshalb in solchen Fällen ein jeder örtliche Vortheil zu Hülfe genommen
werden muß. Auch wird hier, so wie es schon bei den Buhnen geschehen ist, bemerkt, daß
die Zeichnungen welche von dem Durchschnitte einer Coupirung gegeben sind, immer nur ein
sehr unvollständiges Bild darstellen, weil bei dem Sinken der Faschinenlagen das frühere
Nachschießen der Erde des Einschnitts, und andere Umstände, die Abbildung noch sehr mo-
difiziren können.

Ein besonders schlimmer Fall beim Coupiren ist der, wenn beide Flügel an der Krone
schon zusammen geschlossen sind und sich dennoch der Wirbel im Unterwasser nicht verlieren
will, welches zuweilen davon herrührt, daß sich bei dem Schluß, im Grunde ein angeschwomme-
ner Baum mit großen Aesten und Wurzeln befindet, wodurch es unmöglich wird, daß die
Faschinenlagen das Grundbett überall erreichen können. Es müssen alsdenn die Würste,
welche das Senken des Werks verhindern, losgehauen und durch unaufhörliches Rammen
und Erdefahren alles angewandt werden, damit keine Oefnung im Werke bleibt. Sollte sich
aber aller Arbeit ungeachtet, dennoch der Wirbel vergrößern, Statt kleiner zu werden, und
wenn alle Mühe und Arbeit nicht helfen will, so läßt sich zuweilen noch fol-
gendes Mittel mit Vortheil anwenden. Man läßt quer vor der Coupirung in der Gegend
wo man vermuthet daß sich die Oefnung in der Tiefe befindet, auf dem Oberwasser eine
Faschinenlage K Figur 46 anlegen, welche sich an die Coupirung selbst anschließt; diese LageTaf. V.

G 2

Vom Baue der Coupirungen.
rung angelegt, um nicht nur einen Stromarm abzuſchneiden, ſondern auch vor dieſelbe einen
Deich zu ſchuͤtten, damit eine ganze Gegend eingedeicht werden kann, ſo bedarf es auf der
Coupirung weiter keiner Rauchwehre, weil ſie nicht zum Ueberſtuͤrzen des Waſſers beſtimmt
iſt; dagegen wird nach beendigtem Schluß, ſo gleich mit der Aufkarrung des Deichs der An-
fang gemacht, wobei die Coupirung als innere Bank (Banquette) dienen kann, aber durch-
aus nicht dazu dienen muß, um den Deich darauf zu ſchuͤtten.

§. 44.

Aus der vorhergehenden Beſchreibung wird man ſich von dem beſchwerlichen und ge-
faͤhrlichen Baue einer Coupirung uͤberzeugt haben, und wenn man glauben ſollte, daß ſich
dieſe Arbeit mittelſt langer Pfaͤhle leichter bewerkſtelligen laͤßt, ſo iſt zu erwaͤgen, ob wohl
bei einer Vertiefung bis zu 40 und 50 Fuß unter ſolchen Umſtaͤnden noch Pfaͤhle eingerammt
werden koͤnnen; weshalb der weit ſichere Faſchinenbau immer vorzuziehen ſeyn wird. Es iſt
zwar nicht zu laͤugnen, daß hierbei die Ungluͤcksfaͤlle ſehr mannichfaltig ſeyn koͤnnen, und
daß Fehler die waͤhrend der Arbeit begangen werden, leicht den Untergang des ganzen Werks
nach ſich ziehen, weshalb in ſolchen Faͤllen ein jeder oͤrtliche Vortheil zu Huͤlfe genommen
werden muß. Auch wird hier, ſo wie es ſchon bei den Buhnen geſchehen iſt, bemerkt, daß
die Zeichnungen welche von dem Durchſchnitte einer Coupirung gegeben ſind, immer nur ein
ſehr unvollſtaͤndiges Bild darſtellen, weil bei dem Sinken der Faſchinenlagen das fruͤhere
Nachſchießen der Erde des Einſchnitts, und andere Umſtaͤnde, die Abbildung noch ſehr mo-
difiziren koͤnnen.

Ein beſonders ſchlimmer Fall beim Coupiren iſt der, wenn beide Fluͤgel an der Krone
ſchon zuſammen geſchloſſen ſind und ſich dennoch der Wirbel im Unterwaſſer nicht verlieren
will, welches zuweilen davon herruͤhrt, daß ſich bei dem Schluß, im Grunde ein angeſchwomme-
ner Baum mit großen Aeſten und Wurzeln befindet, wodurch es unmoͤglich wird, daß die
Faſchinenlagen das Grundbett uͤberall erreichen koͤnnen. Es muͤſſen alsdenn die Wuͤrſte,
welche das Senken des Werks verhindern, losgehauen und durch unaufhoͤrliches Rammen
und Erdefahren alles angewandt werden, damit keine Oefnung im Werke bleibt. Sollte ſich
aber aller Arbeit ungeachtet, dennoch der Wirbel vergroͤßern, Statt kleiner zu werden, und
wenn alle Muͤhe und Arbeit nicht helfen will, ſo laͤßt ſich zuweilen noch fol-
gendes Mittel mit Vortheil anwenden. Man laͤßt quer vor der Coupirung in der Gegend
wo man vermuthet daß ſich die Oefnung in der Tiefe befindet, auf dem Oberwaſſer eine
Faſchinenlage K Figur 46 anlegen, welche ſich an die Coupirung ſelbſt anſchließt; dieſe LageTaf. V.

G 2
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[51/0071] Vom Baue der Coupirungen. rung angelegt, um nicht nur einen Stromarm abzuſchneiden, ſondern auch vor dieſelbe einen Deich zu ſchuͤtten, damit eine ganze Gegend eingedeicht werden kann, ſo bedarf es auf der Coupirung weiter keiner Rauchwehre, weil ſie nicht zum Ueberſtuͤrzen des Waſſers beſtimmt iſt; dagegen wird nach beendigtem Schluß, ſo gleich mit der Aufkarrung des Deichs der An- fang gemacht, wobei die Coupirung als innere Bank (Banquette) dienen kann, aber durch- aus nicht dazu dienen muß, um den Deich darauf zu ſchuͤtten. §. 44. Aus der vorhergehenden Beſchreibung wird man ſich von dem beſchwerlichen und ge- faͤhrlichen Baue einer Coupirung uͤberzeugt haben, und wenn man glauben ſollte, daß ſich dieſe Arbeit mittelſt langer Pfaͤhle leichter bewerkſtelligen laͤßt, ſo iſt zu erwaͤgen, ob wohl bei einer Vertiefung bis zu 40 und 50 Fuß unter ſolchen Umſtaͤnden noch Pfaͤhle eingerammt werden koͤnnen; weshalb der weit ſichere Faſchinenbau immer vorzuziehen ſeyn wird. Es iſt zwar nicht zu laͤugnen, daß hierbei die Ungluͤcksfaͤlle ſehr mannichfaltig ſeyn koͤnnen, und daß Fehler die waͤhrend der Arbeit begangen werden, leicht den Untergang des ganzen Werks nach ſich ziehen, weshalb in ſolchen Faͤllen ein jeder oͤrtliche Vortheil zu Huͤlfe genommen werden muß. Auch wird hier, ſo wie es ſchon bei den Buhnen geſchehen iſt, bemerkt, daß die Zeichnungen welche von dem Durchſchnitte einer Coupirung gegeben ſind, immer nur ein ſehr unvollſtaͤndiges Bild darſtellen, weil bei dem Sinken der Faſchinenlagen das fruͤhere Nachſchießen der Erde des Einſchnitts, und andere Umſtaͤnde, die Abbildung noch ſehr mo- difiziren koͤnnen. Ein beſonders ſchlimmer Fall beim Coupiren iſt der, wenn beide Fluͤgel an der Krone ſchon zuſammen geſchloſſen ſind und ſich dennoch der Wirbel im Unterwaſſer nicht verlieren will, welches zuweilen davon herruͤhrt, daß ſich bei dem Schluß, im Grunde ein angeſchwomme- ner Baum mit großen Aeſten und Wurzeln befindet, wodurch es unmoͤglich wird, daß die Faſchinenlagen das Grundbett uͤberall erreichen koͤnnen. Es muͤſſen alsdenn die Wuͤrſte, welche das Senken des Werks verhindern, losgehauen und durch unaufhoͤrliches Rammen und Erdefahren alles angewandt werden, damit keine Oefnung im Werke bleibt. Sollte ſich aber aller Arbeit ungeachtet, dennoch der Wirbel vergroͤßern, Statt kleiner zu werden, und wenn alle Muͤhe und Arbeit nicht helfen will, ſo laͤßt ſich zuweilen noch fol- gendes Mittel mit Vortheil anwenden. Man laͤßt quer vor der Coupirung in der Gegend wo man vermuthet daß ſich die Oefnung in der Tiefe befindet, auf dem Oberwaſſer eine Faſchinenlage K Figur 46 anlegen, welche ſich an die Coupirung ſelbſt anſchließt; dieſe Lage Taf. V. G 2

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/71>, abgerufen am 21.11.2024.