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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Vom Baue der Coupirungen.
§. 40.

Damit aber die Arbeit bei einer Stromcoupirung in eben dem Maaße wie die Buh-
nen nach einem bestimmten Beispiele erläutert wird, und um noch mehr auf die Abweichun-
gen aufmerksam zu machen, welche zwischen diesem Baue und dem einer Buhne vorkommen, so
wird angenommen, daß von einem Strome ein Seitenarm abgeschnitten werden soll. Die
ganze Breite dieses Seitenarms an demjenigen Orte wo coupirt werden soll, betrage 20 Ru-
then oder 240 Fuß, die Tiefe nahe am rechten Ufer bei A 14 Fuß und nahe am linken Ufer
bei B 28 Fuß, und das ganze Profil habe ungefähr eine solche Gestalt wie Figur 37.Tfa. V.

Ist nun in Absicht der Wahl des Orts und der Zeit so viel wie möglich auf die §.
36. und 37. gegebenen Erinnerungen Rücksicht genommen und vor allen Dingen dafür ge-
sorgt, daß sich kein Holz im Grunde befinde, so machen die Materialien einen Hauptge-
genstand der Sorgfalt des Wasserbaumeisters aus. Es darf schlechterdings eher keine Fa-
schine in den Strom geworfen werden, bis man nicht überzeugt ist, daß alle benöthigten
Materialien, nicht nur die veranschlagten, sondern auch bei einem durch Zufall eintretenden
Unglücksfalle, noch ein ansehnlicher Vorrath zu erhalten ist. Denn es läßt sich bei dem Coupi-
rungsbaue kein schlimmerer Umstand denken, als daß nahe bei dem Schluß der Arbeit,
wo der glückliche Erfolg vorzüglich vom schnellen Betrieb abhängt, die Materialien aufgehen
und keine weiter zu erlangen sind. In solchem Falle würde eine fürchterliche Vertiefung,
den Einsturz der beiden Flügel nach sich ziehen, und es wäre unmöglich, den Strom an dieser
Stelle zu coupiren, weshalb eine neue Coupirung an einem andern Orte erbauet werden müßte.

Es ist zwar eben so wenig als bei Buhnen nöthig, daß sämmtliche Faschinen und
Pfähle vorräthig auf der Baustelle liegen, weil hieraus die §. 19. angeführten Unbequemlich-
keiten entstehen, es müssen aber die noch fehlenden Faschinen und Pfähle nicht zu weit
entfernt und zu jeder Zeit zu erhalten seyn. Kann man frischbelaubte Faschinen erhalten,
welches der Fall ist, wenn es nicht darauf ankommt ob der behauene Stamm wieder aus-
schlägt, so sind diese allen übrigen vorzuziehen, oder man kann zur Schonung der Stämme
im frühen Herbste bauen, wo noch nicht alles Laub von den Zweigen abgefallen ist.

Die vorräthigen Faschinen und Pfähle werden so nahe wie möglich bei den Baustel-
len angefahren, und die Faschinen wie bei dem Buhnenbau aufgestellt.

Erde wird bei Coupirungen verhältnißmäßig weit mehr als bei Buhnen erfordert,
und es ist nicht genug, daß solche mit Schubkarren angefahren wird, sondern es werden
auch zu ihrer Herbeischaffung Kähne erfordert. Zu diesem Ende muß nicht nur auf beiden

Vom Baue der Coupirungen.
§. 40.

Damit aber die Arbeit bei einer Stromcoupirung in eben dem Maaße wie die Buh-
nen nach einem beſtimmten Beiſpiele erlaͤutert wird, und um noch mehr auf die Abweichun-
gen aufmerkſam zu machen, welche zwiſchen dieſem Baue und dem einer Buhne vorkommen, ſo
wird angenommen, daß von einem Strome ein Seitenarm abgeſchnitten werden ſoll. Die
ganze Breite dieſes Seitenarms an demjenigen Orte wo coupirt werden ſoll, betrage 20 Ru-
then oder 240 Fuß, die Tiefe nahe am rechten Ufer bei A 14 Fuß und nahe am linken Ufer
bei B 28 Fuß, und das ganze Profil habe ungefaͤhr eine ſolche Geſtalt wie Figur 37.Tfa. V.

Iſt nun in Abſicht der Wahl des Orts und der Zeit ſo viel wie moͤglich auf die §.
36. und 37. gegebenen Erinnerungen Ruͤckſicht genommen und vor allen Dingen dafuͤr ge-
ſorgt, daß ſich kein Holz im Grunde befinde, ſo machen die Materialien einen Hauptge-
genſtand der Sorgfalt des Waſſerbaumeiſters aus. Es darf ſchlechterdings eher keine Fa-
ſchine in den Strom geworfen werden, bis man nicht uͤberzeugt iſt, daß alle benoͤthigten
Materialien, nicht nur die veranſchlagten, ſondern auch bei einem durch Zufall eintretenden
Ungluͤcksfalle, noch ein anſehnlicher Vorrath zu erhalten iſt. Denn es laͤßt ſich bei dem Coupi-
rungsbaue kein ſchlimmerer Umſtand denken, als daß nahe bei dem Schluß der Arbeit,
wo der gluͤckliche Erfolg vorzuͤglich vom ſchnellen Betrieb abhaͤngt, die Materialien aufgehen
und keine weiter zu erlangen ſind. In ſolchem Falle wuͤrde eine fuͤrchterliche Vertiefung,
den Einſturz der beiden Fluͤgel nach ſich ziehen, und es waͤre unmoͤglich, den Strom an dieſer
Stelle zu coupiren, weshalb eine neue Coupirung an einem andern Orte erbauet werden muͤßte.

Es iſt zwar eben ſo wenig als bei Buhnen noͤthig, daß ſaͤmmtliche Faſchinen und
Pfaͤhle vorraͤthig auf der Bauſtelle liegen, weil hieraus die §. 19. angefuͤhrten Unbequemlich-
keiten entſtehen, es muͤſſen aber die noch fehlenden Faſchinen und Pfaͤhle nicht zu weit
entfernt und zu jeder Zeit zu erhalten ſeyn. Kann man friſchbelaubte Faſchinen erhalten,
welches der Fall iſt, wenn es nicht darauf ankommt ob der behauene Stamm wieder aus-
ſchlaͤgt, ſo ſind dieſe allen uͤbrigen vorzuziehen, oder man kann zur Schonung der Staͤmme
im fruͤhen Herbſte bauen, wo noch nicht alles Laub von den Zweigen abgefallen iſt.

Die vorraͤthigen Faſchinen und Pfaͤhle werden ſo nahe wie moͤglich bei den Bauſtel-
len angefahren, und die Faſchinen wie bei dem Buhnenbau aufgeſtellt.

Erde wird bei Coupirungen verhaͤltnißmaͤßig weit mehr als bei Buhnen erfordert,
und es iſt nicht genug, daß ſolche mit Schubkarren angefahren wird, ſondern es werden
auch zu ihrer Herbeiſchaffung Kaͤhne erfordert. Zu dieſem Ende muß nicht nur auf beiden

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[45/0065] Vom Baue der Coupirungen. §. 40. Damit aber die Arbeit bei einer Stromcoupirung in eben dem Maaße wie die Buh- nen nach einem beſtimmten Beiſpiele erlaͤutert wird, und um noch mehr auf die Abweichun- gen aufmerkſam zu machen, welche zwiſchen dieſem Baue und dem einer Buhne vorkommen, ſo wird angenommen, daß von einem Strome ein Seitenarm abgeſchnitten werden ſoll. Die ganze Breite dieſes Seitenarms an demjenigen Orte wo coupirt werden ſoll, betrage 20 Ru- then oder 240 Fuß, die Tiefe nahe am rechten Ufer bei A 14 Fuß und nahe am linken Ufer bei B 28 Fuß, und das ganze Profil habe ungefaͤhr eine ſolche Geſtalt wie Figur 37. Tfa. V. Iſt nun in Abſicht der Wahl des Orts und der Zeit ſo viel wie moͤglich auf die §. 36. und 37. gegebenen Erinnerungen Ruͤckſicht genommen und vor allen Dingen dafuͤr ge- ſorgt, daß ſich kein Holz im Grunde befinde, ſo machen die Materialien einen Hauptge- genſtand der Sorgfalt des Waſſerbaumeiſters aus. Es darf ſchlechterdings eher keine Fa- ſchine in den Strom geworfen werden, bis man nicht uͤberzeugt iſt, daß alle benoͤthigten Materialien, nicht nur die veranſchlagten, ſondern auch bei einem durch Zufall eintretenden Ungluͤcksfalle, noch ein anſehnlicher Vorrath zu erhalten iſt. Denn es laͤßt ſich bei dem Coupi- rungsbaue kein ſchlimmerer Umſtand denken, als daß nahe bei dem Schluß der Arbeit, wo der gluͤckliche Erfolg vorzuͤglich vom ſchnellen Betrieb abhaͤngt, die Materialien aufgehen und keine weiter zu erlangen ſind. In ſolchem Falle wuͤrde eine fuͤrchterliche Vertiefung, den Einſturz der beiden Fluͤgel nach ſich ziehen, und es waͤre unmoͤglich, den Strom an dieſer Stelle zu coupiren, weshalb eine neue Coupirung an einem andern Orte erbauet werden muͤßte. Es iſt zwar eben ſo wenig als bei Buhnen noͤthig, daß ſaͤmmtliche Faſchinen und Pfaͤhle vorraͤthig auf der Bauſtelle liegen, weil hieraus die §. 19. angefuͤhrten Unbequemlich- keiten entſtehen, es muͤſſen aber die noch fehlenden Faſchinen und Pfaͤhle nicht zu weit entfernt und zu jeder Zeit zu erhalten ſeyn. Kann man friſchbelaubte Faſchinen erhalten, welches der Fall iſt, wenn es nicht darauf ankommt ob der behauene Stamm wieder aus- ſchlaͤgt, ſo ſind dieſe allen uͤbrigen vorzuziehen, oder man kann zur Schonung der Staͤmme im fruͤhen Herbſte bauen, wo noch nicht alles Laub von den Zweigen abgefallen iſt. Die vorraͤthigen Faſchinen und Pfaͤhle werden ſo nahe wie moͤglich bei den Bauſtel- len angefahren, und die Faſchinen wie bei dem Buhnenbau aufgeſtellt. Erde wird bei Coupirungen verhaͤltnißmaͤßig weit mehr als bei Buhnen erfordert, und es iſt nicht genug, daß ſolche mit Schubkarren angefahren wird, ſondern es werden auch zu ihrer Herbeiſchaffung Kaͤhne erfordert. Zu dieſem Ende muß nicht nur auf beiden

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/65>, abgerufen am 30.12.2024.