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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Von dem Baue der Buhnen.
mißliches Unternehmen bleibt, und ein solches Hinderniß öfters mit geringen Kosten hinweg-
geräumt werden kann, so ist das letztere weit sicherer, als daß man sich der Gefahr aussetzt,
das Werk unnützer Weise zu verbreiten, um diesen Körper einzuschließen, wobei man doch
in die Verlegenheit kommen kann, einen schlechten Verband zu erhalten.

§. 19.

Ferner ist dafür zu sorgen, daß vor dem Anfange des Baues alle veranschlagte
Materialien und noch einige zur Reserve theils auf der Baustelle selbst, theils in nicht zu
entfernten Depots vorräthig sind; denn so wenig es rathsam ist, bei einem großen Baue
sogleich alle Materialien anzufahren, indem die letzten so weit von der Baustelle entfernt
seyn würden, daß sie eines neuen Transport bedürften, eben so wenig darf es daran fehlen,
da es für den Baumeister unumstößliche Regel seyn muß, nicht eher mit einem dergleichen
Bau anzufangen, noch ihn weiter zu führen, als wenn er so viele Materialien hat, daß er
sein Werk auf den Grund bringen kann; denn läßt er es einige Zeit, besonders bei wachsen-
dem Wasser, schwebend liegen, so läuft er Gefahr, daß der Strom unter dem Werke Ver-
tiefungen verursacht, das ganze Werk umschlägt oder vom Ufer weggenommen wird. Da-
durch wäre das angefangene Werk eine völlig vergebliche Arbeit und die Kosten wären weg-
geworfen, weshalb diese Verfahrungsart um so tadelnswürdiger ist, da sie nur deshalb ge-
schiehet, um an einem solchen Orte doch etwas zu bauen, statt daß es in aller Rücksicht
weit besser seyn würde, die Arbeit, Mühe und Kosten so lange zu sparen, bis man etwas
gehörig vollenden kann. Dieses unzweckmäßige Verfahren läßt sich am schicklichsten mit ei-
nem Fachwerksgebäude vergleichen, welches man Jahre lang ohne Bedachung der Wit-
terung preis giebt.

Unfehlbar liegt darin der Grund, daß von mancher Buhne angegeben wird, der
Strom habe sie weggenommen, ganz oder größtentheils zerstört, da doch, wenn solche or-
dentlich auf den Grund gebracht wird, sie nie von unten her zerstört, sondern nur an der
obersten Lage beschädigt werden kann.

Wenn gleich hier verlangt wird, daß ein großer Theil der Materialien immer vor-
räthig seyn soll, so müssen doch nicht zu viel Würste vorräthig gebunden werden, weil von
alten Würsten die Bänder leicht spröde sind, und die Wurst nicht mehr die erforderliche Fe-
stigkeit zur Befestigung der Faschinen hat.

Die Faschinen und Pfähle müssen so nahe wie möglich bei der Baustelle angefahren
werden; auch setzt man die Faschinen so auf, damit die Stammenden auf die Erde kommen,

Von dem Baue der Buhnen.
mißliches Unternehmen bleibt, und ein ſolches Hinderniß oͤfters mit geringen Koſten hinweg-
geraͤumt werden kann, ſo iſt das letztere weit ſicherer, als daß man ſich der Gefahr ausſetzt,
das Werk unnuͤtzer Weiſe zu verbreiten, um dieſen Koͤrper einzuſchließen, wobei man doch
in die Verlegenheit kommen kann, einen ſchlechten Verband zu erhalten.

§. 19.

Ferner iſt dafuͤr zu ſorgen, daß vor dem Anfange des Baues alle veranſchlagte
Materialien und noch einige zur Reſerve theils auf der Bauſtelle ſelbſt, theils in nicht zu
entfernten Depots vorraͤthig ſind; denn ſo wenig es rathſam iſt, bei einem großen Baue
ſogleich alle Materialien anzufahren, indem die letzten ſo weit von der Bauſtelle entfernt
ſeyn wuͤrden, daß ſie eines neuen Transport beduͤrften, eben ſo wenig darf es daran fehlen,
da es fuͤr den Baumeiſter unumſtoͤßliche Regel ſeyn muß, nicht eher mit einem dergleichen
Bau anzufangen, noch ihn weiter zu fuͤhren, als wenn er ſo viele Materialien hat, daß er
ſein Werk auf den Grund bringen kann; denn laͤßt er es einige Zeit, beſonders bei wachſen-
dem Waſſer, ſchwebend liegen, ſo laͤuft er Gefahr, daß der Strom unter dem Werke Ver-
tiefungen verurſacht, das ganze Werk umſchlaͤgt oder vom Ufer weggenommen wird. Da-
durch waͤre das angefangene Werk eine voͤllig vergebliche Arbeit und die Koſten waͤren weg-
geworfen, weshalb dieſe Verfahrungsart um ſo tadelnswuͤrdiger iſt, da ſie nur deshalb ge-
ſchiehet, um an einem ſolchen Orte doch etwas zu bauen, ſtatt daß es in aller Ruͤckſicht
weit beſſer ſeyn wuͤrde, die Arbeit, Muͤhe und Koſten ſo lange zu ſparen, bis man etwas
gehoͤrig vollenden kann. Dieſes unzweckmaͤßige Verfahren laͤßt ſich am ſchicklichſten mit ei-
nem Fachwerksgebaͤude vergleichen, welches man Jahre lang ohne Bedachung der Wit-
terung preis giebt.

Unfehlbar liegt darin der Grund, daß von mancher Buhne angegeben wird, der
Strom habe ſie weggenommen, ganz oder groͤßtentheils zerſtoͤrt, da doch, wenn ſolche or-
dentlich auf den Grund gebracht wird, ſie nie von unten her zerſtoͤrt, ſondern nur an der
oberſten Lage beſchaͤdigt werden kann.

Wenn gleich hier verlangt wird, daß ein großer Theil der Materialien immer vor-
raͤthig ſeyn ſoll, ſo muͤſſen doch nicht zu viel Wuͤrſte vorraͤthig gebunden werden, weil von
alten Wuͤrſten die Baͤnder leicht ſproͤde ſind, und die Wurſt nicht mehr die erforderliche Fe-
ſtigkeit zur Befeſtigung der Faſchinen hat.

Die Faſchinen und Pfaͤhle muͤſſen ſo nahe wie moͤglich bei der Bauſtelle angefahren
werden; auch ſetzt man die Faſchinen ſo auf, damit die Stammenden auf die Erde kommen,

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[23/0043] Von dem Baue der Buhnen. mißliches Unternehmen bleibt, und ein ſolches Hinderniß oͤfters mit geringen Koſten hinweg- geraͤumt werden kann, ſo iſt das letztere weit ſicherer, als daß man ſich der Gefahr ausſetzt, das Werk unnuͤtzer Weiſe zu verbreiten, um dieſen Koͤrper einzuſchließen, wobei man doch in die Verlegenheit kommen kann, einen ſchlechten Verband zu erhalten. §. 19. Ferner iſt dafuͤr zu ſorgen, daß vor dem Anfange des Baues alle veranſchlagte Materialien und noch einige zur Reſerve theils auf der Bauſtelle ſelbſt, theils in nicht zu entfernten Depots vorraͤthig ſind; denn ſo wenig es rathſam iſt, bei einem großen Baue ſogleich alle Materialien anzufahren, indem die letzten ſo weit von der Bauſtelle entfernt ſeyn wuͤrden, daß ſie eines neuen Transport beduͤrften, eben ſo wenig darf es daran fehlen, da es fuͤr den Baumeiſter unumſtoͤßliche Regel ſeyn muß, nicht eher mit einem dergleichen Bau anzufangen, noch ihn weiter zu fuͤhren, als wenn er ſo viele Materialien hat, daß er ſein Werk auf den Grund bringen kann; denn laͤßt er es einige Zeit, beſonders bei wachſen- dem Waſſer, ſchwebend liegen, ſo laͤuft er Gefahr, daß der Strom unter dem Werke Ver- tiefungen verurſacht, das ganze Werk umſchlaͤgt oder vom Ufer weggenommen wird. Da- durch waͤre das angefangene Werk eine voͤllig vergebliche Arbeit und die Koſten waͤren weg- geworfen, weshalb dieſe Verfahrungsart um ſo tadelnswuͤrdiger iſt, da ſie nur deshalb ge- ſchiehet, um an einem ſolchen Orte doch etwas zu bauen, ſtatt daß es in aller Ruͤckſicht weit beſſer ſeyn wuͤrde, die Arbeit, Muͤhe und Koſten ſo lange zu ſparen, bis man etwas gehoͤrig vollenden kann. Dieſes unzweckmaͤßige Verfahren laͤßt ſich am ſchicklichſten mit ei- nem Fachwerksgebaͤude vergleichen, welches man Jahre lang ohne Bedachung der Wit- terung preis giebt. Unfehlbar liegt darin der Grund, daß von mancher Buhne angegeben wird, der Strom habe ſie weggenommen, ganz oder groͤßtentheils zerſtoͤrt, da doch, wenn ſolche or- dentlich auf den Grund gebracht wird, ſie nie von unten her zerſtoͤrt, ſondern nur an der oberſten Lage beſchaͤdigt werden kann. Wenn gleich hier verlangt wird, daß ein großer Theil der Materialien immer vor- raͤthig ſeyn ſoll, ſo muͤſſen doch nicht zu viel Wuͤrſte vorraͤthig gebunden werden, weil von alten Wuͤrſten die Baͤnder leicht ſproͤde ſind, und die Wurſt nicht mehr die erforderliche Fe- ſtigkeit zur Befeſtigung der Faſchinen hat. Die Faſchinen und Pfaͤhle muͤſſen ſo nahe wie moͤglich bei der Bauſtelle angefahren werden; auch ſetzt man die Faſchinen ſo auf, damit die Stammenden auf die Erde kommen,

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/43>, abgerufen am 30.12.2024.