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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Eintheilung der Faschinenwerke.

Die Verfertigung der Wurstbank geschiehet, indem auf eine Länge von 5, oder wenn
die Würste länger werden sollen, von mehrern Ruthen auf einem möglichst ebenen Boden,
alle zwei Fuß, vier Fuß lange Pfähle, lothrecht, beinahe einen Fuß tief in die Erde einge-
schlagen werden. Wenn diese Pfähle gerade stehen und alle einerlei Höhe haben, so werden
von jedem Pfahl a b (Fig. 4.) 11/2 Fuß von a bis c abgesetzt und die Stelle bei c bemerkt.Taf. I.
Hierauf wird eine zweite Reihe Pfähle d e schräg eingeschlagen, so, daß solche neben den
Merkmalen bei c zu stehen kommen, und wenn sie nach der Linie gerichtet sind, so wird je-
des Kreuz bei c, mit Bindweiden zusammengebunden und die Wurstbank ist fertig.

Wenn nun zuvor dasjenige Reis ausgewählt worden, welches sich am besten zu den
Würsten schickt, oder besonders lange Faschinen mit schlankem Reise dazu geliefert sind, so
wird solches auf der Wurstbank vertheilt und dafür gesorgt, daß nicht zu viel Stammenden
nebeneinander kommen; auch müssen alle Stammenden des Reises, in die Mitte der Wurst
versteckt werden, damit solche ausserhalb nicht zu sehen sind. Hierauf tritt der Arbeiter vor
die Wurstbank, bindet mit Bandweiden zwischen jedem Pfahlkreuz die Wurst dreimal, so daß
sämmtliche Bänder in Entfernungen von 8 Zoll von einander stehen, die Wurst selbst aber
4 bis 5 Zoll dick wird, nachdem das Reis gut oder schlecht ist. Beim Anziehen des Ban-
des setzt der Arbeiter das linke Knie gegen die Wurst, um solche desto fester zusammenziehen
zu können. Die Schlösser werden hier an den Bändern eben so, wie bei den Faschinen,
verfertiget; nur muß dahin gesehen werden, daß sämmtliche Schlösser auf einer Seite liegen,
damit die fertige Wurst bei dem Gebrauch so aufgenagelt werden kann, daß die Schlösser
unten kommen und also am wenigsten beschädiget werden.

Die Würste würden ihren ganzen Zweck verfehlen, wenn sie nicht hinlänglich Fe-
stigkeit hätten; weshalb solche dadurch geprüft werden können, daß man sie nach der Länge
auseinander zu ziehen strebt, oder sie in der Mitte anfaßt und sehr schnell nach oben zieht.
Gehen sie hierdurch nicht auseinander, so sind sie gut.

§. 6.

Die Pfähle, (Spickpfähle) zur Befestigung der Faschinen und Würste, sind 4
Fuß lang und 11/2 bis 2 Zoll stark, weil stärkere Pfähle die Wurst zersprengen würden. Sie
können aus solchem Holze, welches für die Faschinen zu stark seyn würde, besonders aber
aus rindschäligem kiehnenem Holze, verfertigt werden. Auch ist jedes andere Holz, welches
sich spalten läßt, hierzu brauchbar.

Zu den Spreutlagen und Rauchwehren bedient man sich kürzerer Pfähle von 2 bis

B
Eintheilung der Faſchinenwerke.

Die Verfertigung der Wurſtbank geſchiehet, indem auf eine Laͤnge von 5, oder wenn
die Wuͤrſte laͤnger werden ſollen, von mehrern Ruthen auf einem moͤglichſt ebenen Boden,
alle zwei Fuß, vier Fuß lange Pfaͤhle, lothrecht, beinahe einen Fuß tief in die Erde einge-
ſchlagen werden. Wenn dieſe Pfaͤhle gerade ſtehen und alle einerlei Hoͤhe haben, ſo werden
von jedem Pfahl a b (Fig. 4.) 1½ Fuß von a bis c abgeſetzt und die Stelle bei c bemerkt.Taf. I.
Hierauf wird eine zweite Reihe Pfaͤhle d e ſchraͤg eingeſchlagen, ſo, daß ſolche neben den
Merkmalen bei c zu ſtehen kommen, und wenn ſie nach der Linie gerichtet ſind, ſo wird je-
des Kreuz bei c, mit Bindweiden zuſammengebunden und die Wurſtbank iſt fertig.

Wenn nun zuvor dasjenige Reis ausgewaͤhlt worden, welches ſich am beſten zu den
Wuͤrſten ſchickt, oder beſonders lange Faſchinen mit ſchlankem Reiſe dazu geliefert ſind, ſo
wird ſolches auf der Wurſtbank vertheilt und dafuͤr geſorgt, daß nicht zu viel Stammenden
nebeneinander kommen; auch muͤſſen alle Stammenden des Reiſes, in die Mitte der Wurſt
verſteckt werden, damit ſolche auſſerhalb nicht zu ſehen ſind. Hierauf tritt der Arbeiter vor
die Wurſtbank, bindet mit Bandweiden zwiſchen jedem Pfahlkreuz die Wurſt dreimal, ſo daß
ſaͤmmtliche Baͤnder in Entfernungen von 8 Zoll von einander ſtehen, die Wurſt ſelbſt aber
4 bis 5 Zoll dick wird, nachdem das Reis gut oder ſchlecht iſt. Beim Anziehen des Ban-
des ſetzt der Arbeiter das linke Knie gegen die Wurſt, um ſolche deſto feſter zuſammenziehen
zu koͤnnen. Die Schloͤſſer werden hier an den Baͤndern eben ſo, wie bei den Faſchinen,
verfertiget; nur muß dahin geſehen werden, daß ſaͤmmtliche Schloͤſſer auf einer Seite liegen,
damit die fertige Wurſt bei dem Gebrauch ſo aufgenagelt werden kann, daß die Schloͤſſer
unten kommen und alſo am wenigſten beſchaͤdiget werden.

Die Wuͤrſte wuͤrden ihren ganzen Zweck verfehlen, wenn ſie nicht hinlaͤnglich Fe-
ſtigkeit haͤtten; weshalb ſolche dadurch gepruͤft werden koͤnnen, daß man ſie nach der Laͤnge
auseinander zu ziehen ſtrebt, oder ſie in der Mitte anfaßt und ſehr ſchnell nach oben zieht.
Gehen ſie hierdurch nicht auseinander, ſo ſind ſie gut.

§. 6.

Die Pfaͤhle, (Spickpfaͤhle) zur Befeſtigung der Faſchinen und Wuͤrſte, ſind 4
Fuß lang und 1½ bis 2 Zoll ſtark, weil ſtaͤrkere Pfaͤhle die Wurſt zerſprengen wuͤrden. Sie
koͤnnen aus ſolchem Holze, welches fuͤr die Faſchinen zu ſtark ſeyn wuͤrde, beſonders aber
aus rindſchaͤligem kiehnenem Holze, verfertigt werden. Auch iſt jedes andere Holz, welches
ſich ſpalten laͤßt, hierzu brauchbar.

Zu den Spreutlagen und Rauchwehren bedient man ſich kuͤrzerer Pfaͤhle von 2 bis

B
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[9/0029] Eintheilung der Faſchinenwerke. Die Verfertigung der Wurſtbank geſchiehet, indem auf eine Laͤnge von 5, oder wenn die Wuͤrſte laͤnger werden ſollen, von mehrern Ruthen auf einem moͤglichſt ebenen Boden, alle zwei Fuß, vier Fuß lange Pfaͤhle, lothrecht, beinahe einen Fuß tief in die Erde einge- ſchlagen werden. Wenn dieſe Pfaͤhle gerade ſtehen und alle einerlei Hoͤhe haben, ſo werden von jedem Pfahl a b (Fig. 4.) 1½ Fuß von a bis c abgeſetzt und die Stelle bei c bemerkt. Hierauf wird eine zweite Reihe Pfaͤhle d e ſchraͤg eingeſchlagen, ſo, daß ſolche neben den Merkmalen bei c zu ſtehen kommen, und wenn ſie nach der Linie gerichtet ſind, ſo wird je- des Kreuz bei c, mit Bindweiden zuſammengebunden und die Wurſtbank iſt fertig. Taf. I. Wenn nun zuvor dasjenige Reis ausgewaͤhlt worden, welches ſich am beſten zu den Wuͤrſten ſchickt, oder beſonders lange Faſchinen mit ſchlankem Reiſe dazu geliefert ſind, ſo wird ſolches auf der Wurſtbank vertheilt und dafuͤr geſorgt, daß nicht zu viel Stammenden nebeneinander kommen; auch muͤſſen alle Stammenden des Reiſes, in die Mitte der Wurſt verſteckt werden, damit ſolche auſſerhalb nicht zu ſehen ſind. Hierauf tritt der Arbeiter vor die Wurſtbank, bindet mit Bandweiden zwiſchen jedem Pfahlkreuz die Wurſt dreimal, ſo daß ſaͤmmtliche Baͤnder in Entfernungen von 8 Zoll von einander ſtehen, die Wurſt ſelbſt aber 4 bis 5 Zoll dick wird, nachdem das Reis gut oder ſchlecht iſt. Beim Anziehen des Ban- des ſetzt der Arbeiter das linke Knie gegen die Wurſt, um ſolche deſto feſter zuſammenziehen zu koͤnnen. Die Schloͤſſer werden hier an den Baͤndern eben ſo, wie bei den Faſchinen, verfertiget; nur muß dahin geſehen werden, daß ſaͤmmtliche Schloͤſſer auf einer Seite liegen, damit die fertige Wurſt bei dem Gebrauch ſo aufgenagelt werden kann, daß die Schloͤſſer unten kommen und alſo am wenigſten beſchaͤdiget werden. Die Wuͤrſte wuͤrden ihren ganzen Zweck verfehlen, wenn ſie nicht hinlaͤnglich Fe- ſtigkeit haͤtten; weshalb ſolche dadurch gepruͤft werden koͤnnen, daß man ſie nach der Laͤnge auseinander zu ziehen ſtrebt, oder ſie in der Mitte anfaßt und ſehr ſchnell nach oben zieht. Gehen ſie hierdurch nicht auseinander, ſo ſind ſie gut. §. 6. Die Pfaͤhle, (Spickpfaͤhle) zur Befeſtigung der Faſchinen und Wuͤrſte, ſind 4 Fuß lang und 1½ bis 2 Zoll ſtark, weil ſtaͤrkere Pfaͤhle die Wurſt zerſprengen wuͤrden. Sie koͤnnen aus ſolchem Holze, welches fuͤr die Faſchinen zu ſtark ſeyn wuͤrde, beſonders aber aus rindſchaͤligem kiehnenem Holze, verfertigt werden. Auch iſt jedes andere Holz, welches ſich ſpalten laͤßt, hierzu brauchbar. Zu den Spreutlagen und Rauchwehren bedient man ſich kuͤrzerer Pfaͤhle von 2 bis B

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/29>, abgerufen am 21.11.2024.