Euler, Leonhard: Einleitung zur Rechen-Kunst. Bd. 2. St. Petersburg, 1740.Cap. IV. Von der Division benannter Zahlen durch benannte Zahlen. 1. WAnn der Divisor auch eine benannte Diefes ist die andere Art der Division von benannte
Cap. IV. Von der Diviſion benannter Zahlen durch benannte Zahlen. 1. WAnn der Diviſor auch eine benannte Diefes iſt die andere Art der Diviſion von benannte
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0175" n="139"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#aq">Cap. IV.</hi><lb/> <hi rendition="#b">Von der</hi> <hi rendition="#aq">Diviſion</hi> <hi rendition="#b">benannter Zahlen<lb/> durch benannte Zahlen.</hi> </head><lb/> <div n="3"> <head>1.</head><lb/> <p> <hi rendition="#fr"><hi rendition="#in">W</hi>Ann der</hi> <hi rendition="#aq">Diviſor</hi> <hi rendition="#fr">auch eine benannte<lb/> Zahl iſt gleich dem</hi> <hi rendition="#aq">Dividendo,</hi> <hi rendition="#fr">ſo<lb/> daß beyde Nahmen fuͤhren von einerley Art,<lb/> ſo wird der</hi> <hi rendition="#aq">Quotus</hi> <hi rendition="#fr">eine unbenannte Zahl,<lb/> und alſo gefunden. Man reſolvirt beyde<lb/> den</hi> <hi rendition="#aq">Diviſorem</hi> <hi rendition="#fr">und</hi> <hi rendition="#aq">Dividendum</hi> <hi rendition="#fr">auf einerley<lb/> Benennung, und wann ſolches geſchehen, ſo</hi><lb/> <hi rendition="#aq">dividi</hi> <hi rendition="#fr">rt man die Zahl, welche fuͤr den</hi> <hi rendition="#aq">Divi-<lb/> dendum</hi> <hi rendition="#fr">gefunden worden, durch die Zahl, ſo<lb/> man fuͤr den</hi> <hi rendition="#aq">Diviſorem</hi> <hi rendition="#fr">heraus gebracht hat;<lb/> und bekommt ſolchergeſtalt den geſuchten</hi><lb/> <hi rendition="#aq">Quotum,</hi> <hi rendition="#fr">welcher entweder eine unbenannte<lb/> gantze oder gebrochene Zahl ſeyn wird.</hi> </p><lb/> <p>Diefes iſt die andere Art der <hi rendition="#aq">Diviſion</hi> von<lb/> welcher vorher Meldung iſt gethan worden. Dann<lb/> da der <hi rendition="#aq">Dividendus</hi> immer das <hi rendition="#aq">Product</hi> iſt, welches<lb/> herauskommt, wann man den <hi rendition="#aq">Diviſorem</hi> durch<lb/> den <hi rendition="#aq">Quotum multiplici</hi>rt, in gegenwaͤrtigem Falle<lb/> aber der <hi rendition="#aq">Dividendus</hi> eine benannte Zahl iſt, ſo<lb/> muß entweder der <hi rendition="#aq">Diviſor</hi> oder der <hi rendition="#aq">Quotus</hi> eine<lb/> <fw place="bottom" type="catch">benannte</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [139/0175]
Cap. IV.
Von der Diviſion benannter Zahlen
durch benannte Zahlen.
1.
WAnn der Diviſor auch eine benannte
Zahl iſt gleich dem Dividendo, ſo
daß beyde Nahmen fuͤhren von einerley Art,
ſo wird der Quotus eine unbenannte Zahl,
und alſo gefunden. Man reſolvirt beyde
den Diviſorem und Dividendum auf einerley
Benennung, und wann ſolches geſchehen, ſo
dividirt man die Zahl, welche fuͤr den Divi-
dendum gefunden worden, durch die Zahl, ſo
man fuͤr den Diviſorem heraus gebracht hat;
und bekommt ſolchergeſtalt den geſuchten
Quotum, welcher entweder eine unbenannte
gantze oder gebrochene Zahl ſeyn wird.
Diefes iſt die andere Art der Diviſion von
welcher vorher Meldung iſt gethan worden. Dann
da der Dividendus immer das Product iſt, welches
herauskommt, wann man den Diviſorem durch
den Quotum multiplicirt, in gegenwaͤrtigem Falle
aber der Dividendus eine benannte Zahl iſt, ſo
muß entweder der Diviſor oder der Quotus eine
benannte
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |