In Fällen, wo die beiden Häuser über das Adjournement nicht einig werden können, soll der Gouverneur die Macht haben, die General-Ver- sammlung zu vertagen, nachdem er es für noth- wendig erachtet, vorausgesetzt, daß es nicht zur Zeit der gesetzlichen Versammlung Statt findet.
Section 13.
Mit dem Gouverneur soll zu gleicher Zeit und unter gleichen Bedingungen ein Vice-Gou- verneur erwählt werden. Bei der Stimmung die- ser Wahlen sollen die Wähler bemerken, wem sie ihre Stimme als Gouverneur oder Vice-Gou- verneur geben.
Section 14.
Er soll, kraft seines Amts, der Sprecher des Senats seyn, hat das Recht, in der Versamm- lung zu debattiren und über alle Gegenstände mit- zustimmen, und sollte der Senat in zwei gleiche Theile getheilt seyn, so gibt seine Stimme den Ausschlag.
Section 15.
Wenn die Regierung von dem Vice-Gou- verneur verwaltet wird, oder er nicht im Stande ist, sein Amt als Sprecher des Senats zu ver- walten: so sollen die Senatoren aus ihrer Mitte
Section 12.
In Faͤllen, wo die beiden Haͤuſer uͤber das Adjournement nicht einig werden koͤnnen, ſoll der Gouverneur die Macht haben, die General-Ver- ſammlung zu vertagen, nachdem er es fuͤr noth- wendig erachtet, vorausgeſetzt, daß es nicht zur Zeit der geſetzlichen Verſammlung Statt findet.
Section 13.
Mit dem Gouverneur ſoll zu gleicher Zeit und unter gleichen Bedingungen ein Vice-Gou- verneur erwaͤhlt werden. Bei der Stimmung die- ſer Wahlen ſollen die Waͤhler bemerken, wem ſie ihre Stimme als Gouverneur oder Vice-Gou- verneur geben.
Section 14.
Er ſoll, kraft ſeines Amts, der Sprecher des Senats ſeyn, hat das Recht, in der Verſamm- lung zu debattiren und uͤber alle Gegenſtaͤnde mit- zuſtimmen, und ſollte der Senat in zwei gleiche Theile getheilt ſeyn, ſo gibt ſeine Stimme den Ausſchlag.
Section 15.
Wenn die Regierung von dem Vice-Gou- verneur verwaltet wird, oder er nicht im Stande iſt, ſein Amt als Sprecher des Senats zu ver- walten: ſo ſollen die Senatoren aus ihrer Mitte
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0172"n="158"/><divn="3"><head><hirendition="#g">Section</hi> 12.</head><lb/><p>In Faͤllen, wo die beiden Haͤuſer uͤber das<lb/>
Adjournement nicht einig werden koͤnnen, ſoll der<lb/>
Gouverneur die Macht haben, die General-Ver-<lb/>ſammlung zu vertagen, nachdem er es fuͤr noth-<lb/>
wendig erachtet, vorausgeſetzt, daß es nicht zur<lb/>
Zeit der geſetzlichen Verſammlung Statt findet.</p></div><lb/><divn="3"><head><hirendition="#g">Section</hi> 13.</head><lb/><p>Mit dem Gouverneur ſoll zu gleicher Zeit<lb/>
und unter gleichen Bedingungen ein Vice-Gou-<lb/>
verneur erwaͤhlt werden. Bei der Stimmung die-<lb/>ſer Wahlen ſollen die Waͤhler bemerken, wem ſie<lb/>
ihre Stimme als Gouverneur oder Vice-Gou-<lb/>
verneur geben.</p></div><lb/><divn="3"><head><hirendition="#g">Section</hi> 14.</head><lb/><p>Er ſoll, kraft ſeines Amts, der Sprecher des<lb/>
Senats ſeyn, hat das Recht, in der Verſamm-<lb/>
lung zu debattiren und uͤber alle Gegenſtaͤnde mit-<lb/>
zuſtimmen, und ſollte der Senat in zwei gleiche<lb/>
Theile getheilt ſeyn, ſo gibt ſeine Stimme den<lb/>
Ausſchlag.</p></div><lb/><divn="3"><head><hirendition="#g">Section</hi> 15.</head><lb/><p>Wenn die Regierung von dem Vice-Gou-<lb/>
verneur verwaltet wird, oder er nicht im Stande<lb/>
iſt, ſein Amt als Sprecher des Senats zu ver-<lb/>
walten: ſo ſollen die Senatoren aus ihrer Mitte<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[158/0172]
Section 12.
In Faͤllen, wo die beiden Haͤuſer uͤber das
Adjournement nicht einig werden koͤnnen, ſoll der
Gouverneur die Macht haben, die General-Ver-
ſammlung zu vertagen, nachdem er es fuͤr noth-
wendig erachtet, vorausgeſetzt, daß es nicht zur
Zeit der geſetzlichen Verſammlung Statt findet.
Section 13.
Mit dem Gouverneur ſoll zu gleicher Zeit
und unter gleichen Bedingungen ein Vice-Gou-
verneur erwaͤhlt werden. Bei der Stimmung die-
ſer Wahlen ſollen die Waͤhler bemerken, wem ſie
ihre Stimme als Gouverneur oder Vice-Gou-
verneur geben.
Section 14.
Er ſoll, kraft ſeines Amts, der Sprecher des
Senats ſeyn, hat das Recht, in der Verſamm-
lung zu debattiren und uͤber alle Gegenſtaͤnde mit-
zuſtimmen, und ſollte der Senat in zwei gleiche
Theile getheilt ſeyn, ſo gibt ſeine Stimme den
Ausſchlag.
Section 15.
Wenn die Regierung von dem Vice-Gou-
verneur verwaltet wird, oder er nicht im Stande
iſt, ſein Amt als Sprecher des Senats zu ver-
walten: ſo ſollen die Senatoren aus ihrer Mitte
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ernst_nordamerika_1820/172>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.