Eckarth, Friedrich: Chronica, Oder Historische Beschreibung Des Dorffs Hartau bey Zittau. 1734.V. Die Grösse. Das Dorff ist nicht groß, hat 10 Bauern, 7 Gärtner, 50 Häußler, 1 Mühle mit einem Gange. VI. Die Nahrung. Die hiesigen Einwohner ernähren sich von dem Ackerbau, dem Leinwandmachen, auch theils derselben mit Mühlbeutel-Tuch verfertigen, worzu sie die Wolle aus Ungarn erhandeln. VII. Der Kirchen-Stand. Die hiesigen Einwohner sind in das Zittauische Kirchspiel eingepfarret. VIII.) Die Schulhalter. Von denenselbigen kan ich nicht mehr als 3. benennen, als 1) Michael Schröern, von Hartau bürtig, 2) Michael Stritzeln, von Olbersdorff, diesem folgte 3) der itzige Hr. Johann Gottlieb Springer, aus Zittau, gebohren 1702. den 12 Sept. IX. Die Obrigkeit. Ao. 1375 an S. Gallen Tage hat E. E. Rath in Zittau von Hrn. Hansen und Ulrichen, Gebrüdern von Biberstein, Herren zu Friedland und Sorau, dieses Dorff, so viel ihnen darinn zuständig war, um 300 Mr. Zittauischer Zahl Prager Groschen, worzu nachgehends Herr Czenklo von Donyn, gesessen auf der Veste zu Friedland, ao. 1384 am Tage der 11000 Jungfrauen, seinen Antheil von Hartau um 190 Schock, und Hr. Heinrich und Wilhelm, Gebrüdere von Donyn, Burggrafen und Herren zum Gräfenstein, eod. ao. am Tage S. Jacobi, gewisse jährl. Zinsen im Dorffe Hartau vor 150 Zitt. Mr. ebenfalls an E. E. Rath käuflich überliessen. Carpzov. Annal. Zitt. part. 2. cap. 8. fol. 310. Nach dieser Zeit muß das Dorff entweder wieder verkaufft oder versetzet worden seyn, (weil in den Zittauischen Annalibus diese zweyerley Meynungen zu finden) weil E. E. Rath Ao. 1404 dasselbe entweder wieder eingelöset oder erkaufft von Zollmann, um 124 Schock 8 gl. und die halbe Gerichte von Hanß Badern Mr. nach Hrn Frentzels Bericht. Als Ao. 1547 im Pönfall E. E. Rath wieder um das Dorff kam, hat es hernach 1549 derselbe wieder den 18 Nov. mit zugehörigen Teichen und einem Stück Waldes am Geblischen Gebürge gekaufft, um 3500 Thl. und solches Geld in zwey Terminen erleget. Seit dieser Zeit hat es nun E. E. Rath geruhiglich besessen, und allezeit einen Richter nebst zugeordneten Gerichts-Eltesten aus den Dorffs-Einwohnern allda verordnet. Itziger Richter heisset Andreas Goldberg, bürtig von Bertzdorff, welcher Anfangs Ao. 1680. sich zu Petau wohnbar, und nach 15 Jahren zu Klein-Schönau, von dannen aber nach 3 Jahren Ao. 1699 allhier niedergelassen. Er schencket Zittauisch Bier, ingleichen der Schencke in Neu-Harte, (welches 11 neue vor kurtzen Jahren erbaute, und V. Die Grösse. Das Dorff ist nicht groß, hat 10 Bauern, 7 Gärtner, 50 Häußler, 1 Mühle mit einem Gange. VI. Die Nahrung. Die hiesigen Einwohner ernähren sich von dem Ackerbau, dem Leinwandmachen, auch theils derselben mit Mühlbeutel-Tuch verfertigen, worzu sie die Wolle aus Ungarn erhandeln. VII. Der Kirchen-Stand. Die hiesigen Einwohner sind in das Zittauische Kirchspiel eingepfarret. VIII.) Die Schulhalter. Von denenselbigen kan ich nicht mehr als 3. benennen, als 1) Michael Schröern, von Hartau bürtig, 2) Michael Stritzeln, von Olbersdorff, diesem folgte 3) der itzige Hr. Johann Gottlieb Springer, aus Zittau, gebohren 1702. den 12 Sept. IX. Die Obrigkeit. Ao. 1375 an S. Gallen Tage hat E. E. Rath in Zittau von Hrn. Hansen und Ulrichen, Gebrüdern von Biberstein, Herren zu Friedland und Sorau, dieses Dorff, so viel ihnen darinn zuständig war, um 300 Mr. Zittauischer Zahl Prager Groschen, worzu nachgehends Herr Czenklo von Donyn, gesessen auf der Veste zu Friedland, ao. 1384 am Tage der 11000 Jungfrauen, seinen Antheil von Hartau um 190 Schock, und Hr. Heinrich und Wilhelm, Gebrüdere von Donyn, Burggrafen und Herren zum Gräfenstein, eod. ao. am Tage S. Jacobi, gewisse jährl. Zinsen im Dorffe Hartau vor 150 Zitt. Mr. ebenfalls an E. E. Rath käuflich überliessen. Carpzov. Annal. Zitt. part. 2. cap. 8. fol. 310. Nach dieser Zeit muß das Dorff entweder wieder verkaufft oder versetzet worden seyn, (weil in den Zittauischen Annalibus diese zweyerley Meynungen zu finden) weil E. E. Rath Ao. 1404 dasselbe entweder wieder eingelöset oder erkaufft von Zollmann, um 124 Schock 8 gl. und die halbe Gerichte von Hanß Badern Mr. nach Hrn Frentzels Bericht. Als Ao. 1547 im Pönfall E. E. Rath wieder um das Dorff kam, hat es hernach 1549 derselbe wieder den 18 Nov. mit zugehörigen Teichen und einem Stück Waldes am Geblischen Gebürge gekaufft, um 3500 Thl. und solches Geld in zwey Terminen erleget. Seit dieser Zeit hat es nun E. E. Rath geruhiglich besessen, und allezeit einen Richter nebst zugeordneten Gerichts-Eltesten aus den Dorffs-Einwohnern allda verordnet. Itziger Richter heisset Andreas Goldberg, bürtig von Bertzdorff, welcher Anfangs Ao. 1680. sich zu Petau wohnbar, und nach 15 Jahren zu Klein-Schönau, von dannen aber nach 3 Jahren Ao. 1699 allhier niedergelassen. Er schencket Zittauisch Bier, ingleichen der Schencke in Neu-Harte, (welches 11 neue vor kurtzen Jahren erbaute, und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0006"/> <p><hi rendition="#aq">V.</hi><hi rendition="#fr">Die Grösse.</hi> Das Dorff ist nicht groß, hat 10 Bauern, 7 Gärtner, 50 Häußler, 1 Mühle mit einem Gange.</p> </div> <div n="2"> <p><hi rendition="#aq">VI.</hi><hi rendition="#fr">Die Nahrung.</hi> Die hiesigen Einwohner ernähren sich von dem Ackerbau, dem Leinwandmachen, auch theils derselben mit Mühlbeutel-Tuch verfertigen, worzu sie die Wolle aus Ungarn erhandeln.</p> </div> <div n="2"> <p><hi rendition="#aq">VII.</hi><hi rendition="#fr">Der Kirchen-Stand.</hi> Die hiesigen Einwohner sind in das Zittauische Kirchspiel eingepfarret.</p> </div> <div n="2"> <p><hi rendition="#aq">VIII.)</hi><hi rendition="#fr">Die Schulhalter.</hi> Von denenselbigen kan ich nicht mehr als 3. benennen, als 1) <hi rendition="#fr">Michael Schröern</hi>, von Hartau bürtig, 2) <hi rendition="#fr">Michael Stritzeln</hi>, von Olbersdorff, diesem folgte 3) der itzige Hr. <hi rendition="#fr">Johann Gottlieb Springer</hi>, aus Zittau, gebohren 1702. den <hi rendition="#aq">12 Sept.</hi></p> </div> <div n="2"> <p><hi rendition="#aq">IX.</hi><hi rendition="#fr">Die Obrigkeit.</hi><hi rendition="#aq">Ao. 1375</hi> an <hi rendition="#aq">S.</hi> Gallen Tage hat E. E. Rath in Zittau von Hrn. <hi rendition="#fr">Hansen</hi> und <hi rendition="#fr">Ulrichen</hi>, Gebrüdern von <hi rendition="#fr">Biberstein</hi>, Herren zu <hi rendition="#fr">Friedland</hi> und <hi rendition="#fr">Sorau</hi>, dieses Dorff, so viel ihnen darinn zuständig war, um 300 Mr. Zittauischer Zahl Prager Groschen, worzu nachgehends Herr <hi rendition="#fr">Czenklo</hi> von <hi rendition="#fr">Donyn</hi>, gesessen auf der Veste zu <hi rendition="#fr">Friedland</hi>, <hi rendition="#aq">ao. 1384</hi> am Tage der 11000 Jungfrauen, seinen Antheil von Hartau um 190 Schock, und Hr. <hi rendition="#fr">Heinrich</hi> und <hi rendition="#fr">Wilhelm</hi>, Gebrüdere von <hi rendition="#fr">Donyn</hi>, Burggrafen und Herren zum <hi rendition="#fr">Gräfenstein</hi>, <hi rendition="#aq">eod. ao.</hi> am Tage <hi rendition="#aq">S.</hi> Jacobi, gewisse jährl. Zinsen im Dorffe Hartau vor 150 Zitt. Mr. ebenfalls an E. E. Rath käuflich überliessen. <hi rendition="#aq">Carpzov. Annal. Zitt. part. 2. cap. 8. fol. 310.</hi></p> <p>Nach dieser Zeit muß das Dorff entweder wieder verkaufft oder versetzet worden seyn, (weil in den Zittauischen <hi rendition="#aq">Annalibus</hi> diese zweyerley Meynungen zu finden) weil E. E. Rath</p> <p><hi rendition="#aq">Ao. 1404</hi> dasselbe entweder wieder eingelöset oder erkaufft von <hi rendition="#fr">Zollmann</hi>, um 124 Schock 8 gl. und die halbe Gerichte von <hi rendition="#fr">Hanß Badern</hi> Mr. nach Hrn <hi rendition="#fr">Frentzels</hi> Bericht.</p> <p>Als <hi rendition="#aq">Ao. 1547</hi> im Pönfall E. E. Rath wieder um das Dorff kam, hat es hernach 1549 derselbe wieder den <hi rendition="#aq">18 Nov.</hi> mit zugehörigen Teichen und einem Stück Waldes am Geblischen Gebürge gekaufft, um 3500 Thl. und solches Geld in zwey Terminen erleget.</p> <p>Seit dieser Zeit hat es nun E. E. Rath geruhiglich besessen, und allezeit einen Richter nebst zugeordneten Gerichts-Eltesten aus den Dorffs-Einwohnern allda verordnet. Itziger Richter heisset <hi rendition="#fr">Andreas Goldberg</hi>, bürtig von Bertzdorff, welcher Anfangs <hi rendition="#aq">Ao. 1680.</hi> sich zu Petau wohnbar, und nach 15 Jahren zu <hi rendition="#fr">Klein-Schönau</hi>, von dannen aber nach 3 Jahren <hi rendition="#aq">Ao. 1699</hi> allhier niedergelassen. Er schencket Zittauisch Bier, ingleichen der Schencke in Neu-Harte, (welches 11 neue vor kurtzen Jahren erbaute, und </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0006]
V. Die Grösse. Das Dorff ist nicht groß, hat 10 Bauern, 7 Gärtner, 50 Häußler, 1 Mühle mit einem Gange.
VI. Die Nahrung. Die hiesigen Einwohner ernähren sich von dem Ackerbau, dem Leinwandmachen, auch theils derselben mit Mühlbeutel-Tuch verfertigen, worzu sie die Wolle aus Ungarn erhandeln.
VII. Der Kirchen-Stand. Die hiesigen Einwohner sind in das Zittauische Kirchspiel eingepfarret.
VIII.) Die Schulhalter. Von denenselbigen kan ich nicht mehr als 3. benennen, als 1) Michael Schröern, von Hartau bürtig, 2) Michael Stritzeln, von Olbersdorff, diesem folgte 3) der itzige Hr. Johann Gottlieb Springer, aus Zittau, gebohren 1702. den 12 Sept.
IX. Die Obrigkeit. Ao. 1375 an S. Gallen Tage hat E. E. Rath in Zittau von Hrn. Hansen und Ulrichen, Gebrüdern von Biberstein, Herren zu Friedland und Sorau, dieses Dorff, so viel ihnen darinn zuständig war, um 300 Mr. Zittauischer Zahl Prager Groschen, worzu nachgehends Herr Czenklo von Donyn, gesessen auf der Veste zu Friedland, ao. 1384 am Tage der 11000 Jungfrauen, seinen Antheil von Hartau um 190 Schock, und Hr. Heinrich und Wilhelm, Gebrüdere von Donyn, Burggrafen und Herren zum Gräfenstein, eod. ao. am Tage S. Jacobi, gewisse jährl. Zinsen im Dorffe Hartau vor 150 Zitt. Mr. ebenfalls an E. E. Rath käuflich überliessen. Carpzov. Annal. Zitt. part. 2. cap. 8. fol. 310.
Nach dieser Zeit muß das Dorff entweder wieder verkaufft oder versetzet worden seyn, (weil in den Zittauischen Annalibus diese zweyerley Meynungen zu finden) weil E. E. Rath
Ao. 1404 dasselbe entweder wieder eingelöset oder erkaufft von Zollmann, um 124 Schock 8 gl. und die halbe Gerichte von Hanß Badern Mr. nach Hrn Frentzels Bericht.
Als Ao. 1547 im Pönfall E. E. Rath wieder um das Dorff kam, hat es hernach 1549 derselbe wieder den 18 Nov. mit zugehörigen Teichen und einem Stück Waldes am Geblischen Gebürge gekaufft, um 3500 Thl. und solches Geld in zwey Terminen erleget.
Seit dieser Zeit hat es nun E. E. Rath geruhiglich besessen, und allezeit einen Richter nebst zugeordneten Gerichts-Eltesten aus den Dorffs-Einwohnern allda verordnet. Itziger Richter heisset Andreas Goldberg, bürtig von Bertzdorff, welcher Anfangs Ao. 1680. sich zu Petau wohnbar, und nach 15 Jahren zu Klein-Schönau, von dannen aber nach 3 Jahren Ao. 1699 allhier niedergelassen. Er schencket Zittauisch Bier, ingleichen der Schencke in Neu-Harte, (welches 11 neue vor kurtzen Jahren erbaute, und
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-11-21T10:38:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-11-21T10:38:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2012-11-21T10:38:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |