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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.

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Polizeiliche Ehescheidung.

"Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn
sich ein Inländer im Auslande ohne die, mit kreis¬
amtlicher Beglaubigung versehene, Zustimmung des
Stadtrathes seiner Heimath verheirathet, die ihm
angetraute Ausländerin und die mit ihr erzeugten
Kinder ein Heimathsrecht in hiesigen Landen nicht
anzusprechen haben." --

Aus den Kurfürstl. Hess. Heimathscheinen.

"Die Eigenschaft als Preuße geht verloren: -- --4) bei
einer preußischen Unterthanin durch deren Verheira¬
thung an einen Ausländer." --

Preuß. Gesetzsammlung; Ges. v. 31. Dez, 1842,
Nr. 2320, §.15.
Polizeiliche Eheſcheidung.

„Schließlich wird darauf aufmerkſam gemacht, daß, wenn
ſich ein Inlaͤnder im Auslande ohne die, mit kreis¬
amtlicher Beglaubigung verſehene, Zuſtimmung des
Stadtrathes ſeiner Heimath verheirathet, die ihm
angetraute Auslaͤnderin und die mit ihr erzeugten
Kinder ein Heimathsrecht in hieſigen Landen nicht
anzuſprechen haben.“ —

Aus den Kurfuͤrſtl. Heſſ. Heimathſcheinen.

„Die Eigenſchaft als Preuße geht verloren: — —4) bei
einer preußiſchen Unterthanin durch deren Verheira¬
thung an einen Auslaͤnder.“ —

Preuß. Geſetzſammlung; Geſ. v. 31. Dez, 1842,
Nr. 2320, §.15.
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[[47]/0061] Polizeiliche Eheſcheidung. „Schließlich wird darauf aufmerkſam gemacht, daß, wenn ſich ein Inlaͤnder im Auslande ohne die, mit kreis¬ amtlicher Beglaubigung verſehene, Zuſtimmung des Stadtrathes ſeiner Heimath verheirathet, die ihm angetraute Auslaͤnderin und die mit ihr erzeugten Kinder ein Heimathsrecht in hieſigen Landen nicht anzuſprechen haben.“ — Aus den Kurfuͤrſtl. Heſſ. Heimathſcheinen. „Die Eigenſchaft als Preuße geht verloren: — —4) bei einer preußiſchen Unterthanin durch deren Verheira¬ thung an einen Auslaͤnder.“ — Preuß. Geſetzſammlung; Geſ. v. 31. Dez, 1842, Nr. 2320, §.15.

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Zitationshilfe: Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. [47]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/61>, abgerufen am 22.12.2024.