Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite

fordert/ und alsdenn die Gelübdsbrüchige von dem höchsten Hügel/ samt den Vögeln zur Speise/ auf den freyen Felde unbegraben liegen.

Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. disc. 8. pag. 378.

CAPUT XXXVII.

Vom Einmauren der lebendigen Menschen.

I.

VOr Alters hat man die grausame unchristliche Gewohnheit gehabt/ daß wann eine Vestung/ Castel oder Schloß gebauet worden/ man ein Kind entweder geraubet / oder üm Geld erkaufft/ übers Thor/ oder sonst lebendig eingemauret/ und davor gehalten/ daß alsdann solcher Orth unüberwindlich sey/ und die Mauren von keinem Geschütz der Feinde darnieder geleget werden könten.

II. Drum lieset man auch von einer Wittiben/ die sieben Kinder gehabt/ und und als sie erfuhr/ daß ein Herr seine Residentz erweitern und eine neue Mauer auffführen lassen wolte/ zu dem Ende 300. Rth. vor ein solch Kind zu geben sich erbothen/ habe dieses Weib eins von den sieben davor hingelassen/ in Meynung sich neben den andern sechsen/ desto besser hindurch zu bringen/ hat auch / nach empfangenen Gelde/ mit zugeschauet/ wie das zerqvetschen lassen. Diese untreue Mutter ist drauff des Landes verwiesen/ und nicht lange hernach im Wasser gefunden worden. Vielleicht mag ihr das Geld bekommen seyn/ wie Judä die dreißig Silberlinge.

Christoph. Nicolai in der 2. Passions-Predigt. Job. Stiefeler. in Geistl. Kirchen-Schatz c. 11. pag. 566.

III. Sonst hat man auch wohl die jenigen/ so eine Jungfrau mit Gewalt geschändet / und genothzüchtiget/ zur Straffe lebendig vermauret/ inmassen dem Pausaniae, so sonst ein hochberühmter Fürst gewesen/ wiederfahren: denn als er zu Bisanz (ietzo Constantinopel) eine hübsche Jungfer gewaltsamer Weise geschwängert und jämmerlich ümgebracht/ weissagete Ihm unterwegens eine Seule/ daß er dieser grausamen That halber/ in

fordert/ und alsdenn die Gelübdsbrüchige von dem höchsten Hügel/ samt den Vögeln zur Speise/ auf den freyen Felde unbegraben liegen.

Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. disc. 8. pag. 378.

CAPUT XXXVII.

Vom Einmauren der lebendigen Menschen.

I.

VOr Alters hat man die grausame unchristliche Gewohnheit gehabt/ daß wann eine Vestung/ Castel oder Schloß gebauet worden/ man ein Kind entweder geraubet / oder üm Geld erkaufft/ übers Thor/ oder sonst lebendig eingemauret/ und davor gehalten/ daß alsdann solcher Orth unüberwindlich sey/ und die Mauren von keinem Geschütz der Feinde darnieder geleget werden könten.

II. Drum lieset man auch von einer Wittiben/ die sieben Kinder gehabt/ und und als sie erfuhr/ daß ein Herr seine Residentz erweitern und eine neue Mauer auffführen lassen wolte/ zu dem Ende 300. Rth. vor ein solch Kind zu geben sich erbothen/ habe dieses Weib eins von den sieben davor hingelassen/ in Meynung sich neben den andern sechsen/ desto besser hindurch zu bringen/ hat auch / nach empfangenen Gelde/ mit zugeschauet/ wie das zerqvetschen lassen. Diese untreue Mutter ist drauff des Landes verwiesen/ und nicht lange hernach im Wasser gefunden worden. Vielleicht mag ihr das Geld bekommen seyn/ wie Judä die dreißig Silberlinge.

Christoph. Nicolai in der 2. Passions-Predigt. Job. Stiefeler. in Geistl. Kirchen-Schatz c. 11. pag. 566.

III. Sonst hat man auch wohl die jenigen/ so eine Jungfrau mit Gewalt geschändet / und genothzüchtiget/ zur Straffe lebendig vermauret/ inmassen dem Pausaniae, so sonst ein hochberühmter Fürst gewesen/ wiederfahren: denn als er zu Bisanz (ietzo Constantinopel) eine hübsche Jungfer gewaltsamer Weise geschwängert und jämmerlich ümgebracht/ weissagete Ihm unterwegens eine Seule/ daß er dieser grausamen That halber/ in

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0414" n="404"/>
fordert/ und alsdenn die                      Gelübdsbrüchige von dem höchsten Hügel/ samt den Vögeln zur Speise/ auf den                      freyen Felde unbegraben liegen.</p>
        <p>Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. disc.                      8. pag. 378.</p>
      </div>
      <div>
        <head>CAPUT XXXVII.</head>
        <argument>
          <p>Vom Einmauren der lebendigen Menschen.</p>
        </argument>
        <p>I.</p>
        <p>VOr Alters hat man die grausame unchristliche Gewohnheit gehabt/ daß wann eine                      Vestung/ Castel oder Schloß gebauet worden/ man ein Kind entweder geraubet /                      oder üm Geld erkaufft/ übers Thor/ oder sonst lebendig eingemauret/ und davor                      gehalten/ daß alsdann solcher Orth unüberwindlich sey/ und die Mauren von                      keinem Geschütz der Feinde darnieder geleget werden könten.</p>
        <p>II. Drum lieset man auch von einer Wittiben/ die sieben Kinder gehabt/ und und                      als sie erfuhr/ daß ein Herr seine Residentz erweitern und eine neue Mauer                      auffführen lassen wolte/ zu dem Ende 300. Rth. vor ein solch Kind zu geben sich                      erbothen/ habe dieses Weib eins von den sieben davor hingelassen/ in Meynung                      sich neben den andern sechsen/ desto besser hindurch zu bringen/ hat auch /                      nach empfangenen Gelde/ mit zugeschauet/ wie das zerqvetschen lassen. Diese                      untreue Mutter ist drauff des Landes verwiesen/ und nicht lange hernach im                      Wasser gefunden worden. Vielleicht mag ihr das Geld bekommen seyn/ wie Judä die                      dreißig Silberlinge.</p>
        <l>Christoph. Nicolai in der 2. Passions-Predigt.</l>
        <l>Job. Stiefeler. in Geistl. Kirchen-Schatz c. 11. pag. 566.</l>
        <p>III. Sonst hat man auch wohl die jenigen/ so eine Jungfrau mit Gewalt geschändet                     / und genothzüchtiget/ zur Straffe lebendig vermauret/ inmassen dem Pausaniae,                      so sonst ein hochberühmter Fürst gewesen/ wiederfahren: denn als er zu Bisanz                      (ietzo Constantinopel) eine hübsche Jungfer gewaltsamer Weise geschwängert und                      jämmerlich ümgebracht/ weissagete Ihm unterwegens eine Seule/ daß er dieser                      grausamen That halber/ in
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[404/0414] fordert/ und alsdenn die Gelübdsbrüchige von dem höchsten Hügel/ samt den Vögeln zur Speise/ auf den freyen Felde unbegraben liegen. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. disc. 8. pag. 378. CAPUT XXXVII. Vom Einmauren der lebendigen Menschen. I. VOr Alters hat man die grausame unchristliche Gewohnheit gehabt/ daß wann eine Vestung/ Castel oder Schloß gebauet worden/ man ein Kind entweder geraubet / oder üm Geld erkaufft/ übers Thor/ oder sonst lebendig eingemauret/ und davor gehalten/ daß alsdann solcher Orth unüberwindlich sey/ und die Mauren von keinem Geschütz der Feinde darnieder geleget werden könten. II. Drum lieset man auch von einer Wittiben/ die sieben Kinder gehabt/ und und als sie erfuhr/ daß ein Herr seine Residentz erweitern und eine neue Mauer auffführen lassen wolte/ zu dem Ende 300. Rth. vor ein solch Kind zu geben sich erbothen/ habe dieses Weib eins von den sieben davor hingelassen/ in Meynung sich neben den andern sechsen/ desto besser hindurch zu bringen/ hat auch / nach empfangenen Gelde/ mit zugeschauet/ wie das zerqvetschen lassen. Diese untreue Mutter ist drauff des Landes verwiesen/ und nicht lange hernach im Wasser gefunden worden. Vielleicht mag ihr das Geld bekommen seyn/ wie Judä die dreißig Silberlinge. Christoph. Nicolai in der 2. Passions-Predigt. Job. Stiefeler. in Geistl. Kirchen-Schatz c. 11. pag. 566. III. Sonst hat man auch wohl die jenigen/ so eine Jungfrau mit Gewalt geschändet / und genothzüchtiget/ zur Straffe lebendig vermauret/ inmassen dem Pausaniae, so sonst ein hochberühmter Fürst gewesen/ wiederfahren: denn als er zu Bisanz (ietzo Constantinopel) eine hübsche Jungfer gewaltsamer Weise geschwängert und jämmerlich ümgebracht/ weissagete Ihm unterwegens eine Seule/ daß er dieser grausamen That halber/ in

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/414
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 404. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/414>, abgerufen am 21.11.2024.