Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.die Stadt Goldberg geleget/ drüber dieselbe nebst den Franciscaner Closter im Rauch auffgangen. Den Bruder Thomas / den sie beym Dorff Lopax gefangen/ verschlossen sie in einen Kasten/ und verbrandten ihn darinnen vor der Stadt an den Oesterlichen Feyertagen. Henr. Roch in der Schles. Chronic pag. 136. CAPUT XXXV. DE SCALIS SIVE GRADIBUS GEMONIIS. I. ZU Rom ist vor Alters ein erhabener Orth oder Fehmstadt/ auff dem Berge Aventino, nahe bey dem Tempel der Göttin Junonis (welchen Camillus, nach dem er die Vejos überwunden/ erbauen und einweihen lassen) gewesen. Liv. 1. decad. lib. 5. Publ. Victor. in 13. region. Urbis. Plutarch. in vita Camilli. II. Auf dieselbe muste man Stuffenweise hinnauf gehen: Drum auch solche Gradus oder Scalae, Gemoniae aber entweder von dem Autore, so Gemonius geheissen/ oder von einem solches Nahmens/ dessen Leib von dannen zuerst herab geworffen/ oder / welches vermuthlicher / III. a Gemitu, qvod scilicet esset locus gemitus & calamitatum, ein Orth des Winselns/ Heulens und angstiglichen Wehklagens/ genennet/ und die jenige / welche etwas grosses verbrochen/ entweder lebendig hinauff geführet/ oder vorerst ertödtet/ mit einem in ihre Cörper eingeschlagenen Haken hinauff gezogen und herab gestürtzt worden: IV. Inmassen dem M. Claudio wiederfahren; denn als derselbe/ ohne Vorwissen und Einwilligung des Römischen Volcks/ einen schändlichen Frieden mit denen Corsis gemacht/ ist solch sein unbesonnenes und gantz schädliches Beginnen. nicht allein vor ungültig erkant/ sondern er auch ins Gefengnis geworffen/ seines Ehrenstandes entsetzet/ und sein Cörper mit solcher detestanda Gemoniarum Scalarum nota beleget/ und also grausamlich beschimpfet worden. Ludov. Coelius Rhodigin. Antiq. Lect. lib. 10. c. 5. V. Eben dieses ist auch dem T. Sabino begegnet. die Stadt Goldberg geleget/ drüber dieselbe nebst den Franciscaner Closter im Rauch auffgangen. Den Bruder Thomas / den sie beym Dorff Lopax gefangen/ verschlossen sie in einen Kasten/ und verbrandten ihn darinnen vor der Stadt an den Oesterlichen Feyertagen. Henr. Roch in der Schles. Chronic pag. 136. CAPUT XXXV. DE SCALIS SIVE GRADIBUS GEMONIIS. I. ZU Rom ist vor Alters ein erhabener Orth oder Fehmstadt/ auff dem Berge Aventino, nahe bey dem Tempel der Göttin Junonis (welchen Camillus, nach dem er die Vejos überwunden/ erbauen und einweihen lassen) gewesen. Liv. 1. decad. lib. 5. Publ. Victor. in 13. region. Urbis. Plutarch. in vita Camilli. II. Auf dieselbe muste man Stuffenweise hinnauf gehen: Drum auch solche Gradus oder Scalae, Gemoniae aber entweder von dem Autore, so Gemonius geheissen/ oder von einem solches Nahmens/ dessen Leib von dannen zuerst herab geworffen/ oder / welches vermuthlicher / III. à Gemitu, qvod scilicet esset locus gemitus & calamitatum, ein Orth des Winselns/ Heulens und angstiglichen Wehklagens/ genennet/ und die jenige / welche etwas grosses verbrochen/ entweder lebendig hinauff geführet/ oder vorerst ertödtet/ mit einem in ihre Cörper eingeschlagenen Haken hinauff gezogen und herab gestürtzt worden: IV. Inmassen dem M. Claudio wiederfahren; denn als derselbe/ ohne Vorwissen und Einwilligung des Römischen Volcks/ einen schändlichen Frieden mit denen Corsis gemacht/ ist solch sein unbesonnenes und gantz schädliches Beginnen. nicht allein vor ungültig erkant/ sondern er auch ins Gefengnis geworffen/ seines Ehrenstandes entsetzet/ und sein Cörper mit solcher detestanda Gemoniarum Scalarum nota beleget/ und also grausamlich beschimpfet worden. Ludov. Coelius Rhodigin. Antiq. Lect. lib. 10. c. 5. V. Eben dieses ist auch dem T. Sabino begegnet. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0404" n="394"/> die Stadt Goldberg geleget/ drüber dieselbe nebst den Franciscaner Closter im Rauch auffgangen. Den Bruder Thomas / den sie beym Dorff Lopax gefangen/ verschlossen sie in einen Kasten/ und verbrandten ihn darinnen vor der Stadt an den Oesterlichen Feyertagen.</p> <p>Henr. Roch in der Schles. Chronic pag. 136.</p> </div> <div> <head>CAPUT XXXV.</head> <argument> <p>DE SCALIS SIVE GRADIBUS GEMONIIS. 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Claudio wiederfahren; denn als derselbe/ ohne Vorwissen und Einwilligung des Römischen Volcks/ einen schändlichen Frieden mit denen Corsis gemacht/ ist solch sein unbesonnenes und gantz schädliches Beginnen. nicht allein vor ungültig erkant/ sondern er auch ins Gefengnis geworffen/ seines Ehrenstandes entsetzet/ und sein Cörper mit solcher detestanda Gemoniarum Scalarum nota beleget/ und also grausamlich beschimpfet worden.</p> <p>Ludov. Coelius Rhodigin. Antiq. Lect. lib. 10. c. 5.</p> <p>V. Eben dieses ist auch dem T. Sabino begegnet.</p> </div> </body> </text> </TEI> [394/0404]
die Stadt Goldberg geleget/ drüber dieselbe nebst den Franciscaner Closter im Rauch auffgangen. Den Bruder Thomas / den sie beym Dorff Lopax gefangen/ verschlossen sie in einen Kasten/ und verbrandten ihn darinnen vor der Stadt an den Oesterlichen Feyertagen.
Henr. Roch in der Schles. Chronic pag. 136.
CAPUT XXXV. DE SCALIS SIVE GRADIBUS GEMONIIS. I.
ZU Rom ist vor Alters ein erhabener Orth oder Fehmstadt/ auff dem Berge Aventino, nahe bey dem Tempel der Göttin Junonis (welchen Camillus, nach dem er die Vejos überwunden/ erbauen und einweihen lassen) gewesen.
Liv. 1. decad. lib. 5.
Publ. Victor. in 13. region. Urbis.
Plutarch. in vita Camilli.
II. Auf dieselbe muste man Stuffenweise hinnauf gehen: Drum auch solche Gradus oder Scalae, Gemoniae aber entweder von dem Autore, so Gemonius geheissen/ oder von einem solches Nahmens/ dessen Leib von dannen zuerst herab geworffen/ oder / welches vermuthlicher /
III. à Gemitu, qvod scilicet esset locus gemitus & calamitatum, ein Orth des Winselns/ Heulens und angstiglichen Wehklagens/ genennet/ und die jenige / welche etwas grosses verbrochen/ entweder lebendig hinauff geführet/ oder vorerst ertödtet/ mit einem in ihre Cörper eingeschlagenen Haken hinauff gezogen und herab gestürtzt worden:
IV. Inmassen dem M. Claudio wiederfahren; denn als derselbe/ ohne Vorwissen und Einwilligung des Römischen Volcks/ einen schändlichen Frieden mit denen Corsis gemacht/ ist solch sein unbesonnenes und gantz schädliches Beginnen. nicht allein vor ungültig erkant/ sondern er auch ins Gefengnis geworffen/ seines Ehrenstandes entsetzet/ und sein Cörper mit solcher detestanda Gemoniarum Scalarum nota beleget/ und also grausamlich beschimpfet worden.
Ludov. Coelius Rhodigin. Antiq. Lect. lib. 10. c. 5.
V. Eben dieses ist auch dem T. Sabino begegnet.
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Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 394. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/404>, abgerufen am 22.02.2025. |