es werde/ wo nicht allen/ doch etlichen aufrichtig - gesinneten angenehm seyn/ indem man doch bey dergleichen und andern Voltern m. m. sich etwas darnach richten kan:
PROTOCOL,
Actum Brennhausen /
Donnerstags/ den ersten Junii, Anno 1693.
NAchdem die jüngsthin am 29sten April. A. C. verdächtiger Hex- und Zauberey halber in Hafft gebrachte Anna Wettermacherin zwar am 12ten Maji auf gewisse aus der summarisch abgehörten Zeugen Aussage verabfaste Inquisitional-Articul examiniret/ dieselbe aber alle von ihr verneinet/ ja/ ob schon die Zeugen eydlich vernommen/ und mit ihr confrontiret worden/ dennoch nicht das geringste gestehen/ vielweniger einige Defension führen wollen/ sind die wieder sie ergangene Acta den 20. Maji in den Schöppen-Stuhl nacher N. verschicket worden/ welcher ihr/ wenn sie nochmahls in Güte ihr Bekäntnis / wegen der wieder sie streitenden vielen und schweren Indicien, nicht thun würde / die Tortur ziemlicher maßen zuerkant/ und ist drauf gestern die Anstalt zu solcher Volter/ nachgesetzter maßen/ gemacht worden/ nemlich der Ambtmann allhier/ Ernesrus Hexenfeind/ hat denen beyden Gericht-Schöppen Gotfried Ehrlichen/ und Casparo Unverzagten/ wie auch mir dem geschwornen Ambts-Actuario und N. P. C. Johann Spudaeo, durch den Ambts-Diener Hanß Packan / ansagen lassen/ daß wir allerseits auf heute früh puncto 3. Uhr bey ihm in der Fürstl. Amt-Stube hieselbst erscheinen/ und fernern Andeutung gewarthen möchten: Es ist auch dem Scharfrichter/ Meister Hanß Streck ebeinen anbefohlen / sich gleichfals mit seinem Knecht/ Jost Dehnern/ und denen zur Tortur gehörigen Instrumenten auf gesetzte Stunde einzustellellen/ welchem auch also gebührende Folge geleistet worden. Als nun angeregte Personen mit einander heute früh üm 3. Uhr sich im Fürstl. Ambthause eingefunden/ hat der Ambtmann die beyde Gericht-Schöppen durch mich/ den Actuarium, in die Ambt-Stube ruffen und kommen lassen /
es werde/ wo nicht allen/ doch etlichen aufrichtig - gesinneten angenehm seyn/ indem man doch bey dergleichen und andern Voltern m. m. sich etwas darnach richten kan:
PROTOCOL,
Actum Brennhausen /
Donnerstags/ den ersten Junii, Anno 1693.
NAchdem die jüngsthin am 29sten April. A. C. verdächtiger Hex- und Zauberey halber in Hafft gebrachte Anna Wettermacherin zwar am 12ten Maji auf gewisse aus der summarisch abgehörten Zeugen Aussage verabfaste Inquisitional-Articul examiniret/ dieselbe aber alle von ihr verneinet/ ja/ ob schon die Zeugen eydlich vernommen/ und mit ihr confrontiret worden/ dennoch nicht das geringste gestehen/ vielweniger einige Defension führen wollen/ sind die wieder sie ergangene Acta den 20. Maji in den Schöppen-Stuhl nacher N. verschicket worden/ welcher ihr/ wenn sie nochmahls in Güte ihr Bekäntnis / wegen der wieder sie streitenden vielen und schweren Indicien, nicht thun würde / die Tortur ziemlicher maßen zuerkant/ und ist drauf gestern die Anstalt zu solcher Volter/ nachgesetzter maßen/ gemacht worden/ nemlich der Ambtmann allhier/ Ernesrus Hexenfeind/ hat denen beyden Gericht-Schöppen Gotfried Ehrlichen/ und Casparo Unverzagten/ wie auch mir dem geschwornen Ambts-Actuario und N. P. C. Johann Spudaeo, durch den Ambts-Diener Hanß Packan / ansagen lassen/ daß wir allerseits auf heute früh puncto 3. Uhr bey ihm in der Fürstl. Amt-Stube hieselbst erscheinen/ und fernern Andeutung gewarthen möchten: Es ist auch dem Scharfrichter/ Meister Hanß Streck ebeinen anbefohlen / sich gleichfals mit seinem Knecht/ Jost Dehnern/ und denen zur Tortur gehörigen Instrumenten auf gesetzte Stunde einzustellellen/ welchem auch also gebührende Folge geleistet worden. Als nun angeregte Personen mit einander heute früh üm 3. Uhr sich im Fürstl. Ambthause eingefunden/ hat der Ambtmann die beyde Gericht-Schöppen durch mich/ den Actuarium, in die Ambt-Stube ruffen und kommen lassen /
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es werde/ wo nicht allen/ doch etlichen aufrichtig - gesinneten angenehm seyn/ indem man doch bey dergleichen und andern Voltern m. m. sich etwas darnach richten kan:</p></div><div><head>PROTOCOL,</head><p>Actum Brennhausen /</p><p>Donnerstags/ den ersten Junii, Anno 1693.</p><p>NAchdem die jüngsthin am 29sten April. A. C. verdächtiger Hex- und Zauberey halber in Hafft gebrachte Anna Wettermacherin zwar am 12ten Maji auf gewisse aus der summarisch abgehörten Zeugen Aussage verabfaste Inquisitional-Articul examiniret/ dieselbe aber alle von ihr verneinet/ ja/ ob schon die Zeugen eydlich vernommen/ und mit ihr confrontiret worden/ dennoch nicht das geringste gestehen/ vielweniger einige Defension führen wollen/ sind die wieder sie ergangene Acta den 20. Maji in den Schöppen-Stuhl nacher N. verschicket worden/ welcher ihr/ wenn sie nochmahls in Güte ihr Bekäntnis / wegen der wieder sie streitenden vielen und schweren Indicien, nicht thun würde / die Tortur ziemlicher maßen zuerkant/ und ist drauf gestern die Anstalt zu solcher Volter/ nachgesetzter maßen/ gemacht worden/ nemlich der Ambtmann allhier/ Ernesrus Hexenfeind/ hat denen beyden Gericht-Schöppen Gotfried Ehrlichen/ und Casparo Unverzagten/ wie auch mir dem geschwornen Ambts-Actuario und N. P. C. Johann Spudaeo, durch den Ambts-Diener Hanß Packan / ansagen lassen/ daß wir allerseits auf heute früh puncto 3. Uhr bey ihm in der Fürstl. Amt-Stube hieselbst erscheinen/ und fernern Andeutung gewarthen möchten: Es ist auch dem Scharfrichter/ Meister Hanß Streck ebeinen anbefohlen / sich gleichfals mit seinem Knecht/ Jost Dehnern/ und denen zur Tortur gehörigen Instrumenten auf gesetzte Stunde einzustellellen/ welchem auch also gebührende Folge geleistet worden. Als nun angeregte Personen mit einander heute früh üm 3. Uhr sich im Fürstl. Ambthause eingefunden/ hat der Ambtmann die beyde Gericht-Schöppen durch mich/ den Actuarium, in die Ambt-Stube ruffen und kommen lassen /
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[392/0408]
es werde/ wo nicht allen/ doch etlichen aufrichtig - gesinneten angenehm seyn/ indem man doch bey dergleichen und andern Voltern m. m. sich etwas darnach richten kan:
PROTOCOL, Actum Brennhausen /
Donnerstags/ den ersten Junii, Anno 1693.
NAchdem die jüngsthin am 29sten April. A. C. verdächtiger Hex- und Zauberey halber in Hafft gebrachte Anna Wettermacherin zwar am 12ten Maji auf gewisse aus der summarisch abgehörten Zeugen Aussage verabfaste Inquisitional-Articul examiniret/ dieselbe aber alle von ihr verneinet/ ja/ ob schon die Zeugen eydlich vernommen/ und mit ihr confrontiret worden/ dennoch nicht das geringste gestehen/ vielweniger einige Defension führen wollen/ sind die wieder sie ergangene Acta den 20. Maji in den Schöppen-Stuhl nacher N. verschicket worden/ welcher ihr/ wenn sie nochmahls in Güte ihr Bekäntnis / wegen der wieder sie streitenden vielen und schweren Indicien, nicht thun würde / die Tortur ziemlicher maßen zuerkant/ und ist drauf gestern die Anstalt zu solcher Volter/ nachgesetzter maßen/ gemacht worden/ nemlich der Ambtmann allhier/ Ernesrus Hexenfeind/ hat denen beyden Gericht-Schöppen Gotfried Ehrlichen/ und Casparo Unverzagten/ wie auch mir dem geschwornen Ambts-Actuario und N. P. C. Johann Spudaeo, durch den Ambts-Diener Hanß Packan / ansagen lassen/ daß wir allerseits auf heute früh puncto 3. Uhr bey ihm in der Fürstl. Amt-Stube hieselbst erscheinen/ und fernern Andeutung gewarthen möchten: Es ist auch dem Scharfrichter/ Meister Hanß Streck ebeinen anbefohlen / sich gleichfals mit seinem Knecht/ Jost Dehnern/ und denen zur Tortur gehörigen Instrumenten auf gesetzte Stunde einzustellellen/ welchem auch also gebührende Folge geleistet worden. Als nun angeregte Personen mit einander heute früh üm 3. Uhr sich im Fürstl. Ambthause eingefunden/ hat der Ambtmann die beyde Gericht-Schöppen durch mich/ den Actuarium, in die Ambt-Stube ruffen und kommen lassen /
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 392. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/408>, abgerufen am 21.11.2024.
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