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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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die Schnecken nicht mehr in der Welt wären/ sondern wil niemand mehr Wissenschafft hat/ wie man das Blut aus der Schnecken bringen soll/ sonderlich weil die Seen/ darinn solche Purpur-Schnecken zu finden sind/ meistentheils von ungeschickten Barbarischen Völckern besessen werden. Wiewohl die Sineser/ sonderlich die im Königreich Gannao wohnen/ annoch aus einer besondern Art Affen-Blut eine überaus schöne Purpur-Farbe zu zurichten wissen. Erasm. Francisci in Neu-polirt. Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 4. disc. 22. p. 1349.]

Im fall der Griegische Käyser annoch minderjährig war: pflag desselben Vormund mit grüner Schrifft die Käyserliche Mandata zu unterschreiben/ massen aus jetzt angezogenen Niceta ebenmäßig erhellet. Es hat auch noch Käyser Maximilianus einen Druck einer Signatur machen lassen/ weil er mit gar zu vielen Geschäfften und unterzeichnen überladen gewesen/ auch solches denen Ständen des Reichs eröfnet/ jedoch darbey geordnet/ daß dennoch alle Briefe durch die dritte Hand / Falsch zu vermeiden/ zur gantzen Fertigung gehen müssen. Und ist erst zu Zeiten Käyser Caroli V. aufkommen/ oder üblich worden/ daß die Römische Käyser und Könige ihre Rescripta, Privilegia, confirmationes und documenta mit Hinbeysetzung ihres Nahmens unterschrieben/ welches vor ihm die Vorfahren am Reich nicht in Ubung gehabt/ sondern solche Briefe sind nur allein gesiegelt worden/ wie man dergleichen noch viele in den alten Archiven findet.

Autor Consilii, quod vol. 1. Cons. Argentor. cons. 2. n. 75. videre est. Speidel. cit. loc. p. 570. Limnaenus in Capitul. Caesar. fol. 765.

Die Könige in Lusitanien wenn sie ihre diplomata unterschrieben/ setztenallemahl bey den Namen fünf Puncta [unleserliches Material] welches sie vulnera oder Wunden nenneten/ zum Gedächtnis der Wunden CHristi.

Conestagius de conjunct. Portugall. lib. 6. f. 338.

Der König in Spanien variiret in der Unterschrifft/ denn zuweilen setzet er seinen Nahmen/ zuweilen aber nur folgende Worte Vel Rey! vel El Rey. Rex.

Vid. Baudium de induciis belli Belgic. lib. 1. pag. 26. Speidel. d. p. 570.

die Schnecken nicht mehr in der Welt wären/ sondern wil niemand mehr Wissenschafft hat/ wie man das Blut aus der Schnecken bringen soll/ sonderlich weil die Seen/ darinn solche Purpur-Schnecken zu finden sind/ meistentheils von ungeschickten Barbarischen Völckern besessen werden. Wiewohl die Sineser/ sonderlich die im Königreich Gannao wohnen/ annoch aus einer besondern Art Affen-Blut eine überaus schöne Purpur-Farbe zu zurichten wissen. Erasm. Francisci in Neu-polirt. Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 4. disc. 22. p. 1349.]

Im fall der Griegische Käyser annoch minderjährig war: pflag desselben Vormund mit grüner Schrifft die Käyserliche Mandata zu unterschreiben/ massen aus jetzt angezogenen Niceta ebenmäßig erhellet. Es hat auch noch Käyser Maximilianus einen Druck einer Signatur machen lassen/ weil er mit gar zu vielen Geschäfften und unterzeichnen überladen gewesen/ auch solches denen Ständen des Reichs eröfnet/ jedoch darbey geordnet/ daß dennoch alle Briefe durch die dritte Hand / Falsch zu vermeiden/ zur gantzen Fertigung gehen müssen. Und ist erst zu Zeiten Käyser Caroli V. aufkommen/ oder üblich worden/ daß die Römische Käyser und Könige ihre Rescripta, Privilegia, confirmationes und documenta mit Hinbeysetzung ihres Nahmens unterschrieben/ welches vor ihm die Vorfahren am Reich nicht in Ubung gehabt/ sondern solche Briefe sind nur allein gesiegelt worden/ wie man dergleichen noch viele in den alten Archiven findet.

Autor Consilii, quod vol. 1. Cons. Argentor. cons. 2. n. 75. videre est. Speidel. cit. loc. p. 570. Limnaenus in Capitul. Caesar. fol. 765.

Die Könige in Lusitanien wenn sie ihre diplomata unterschrieben/ setztenallemahl bey den Namen fünf Puncta [unleserliches Material] welches sie vulnera oder Wunden nenneten/ zum Gedächtnis der Wunden CHristi.

Conestagius de conjunct. Portugall. lib. 6. f. 338.

Der König in Spanien variiret in der Unterschrifft/ denn zuweilen setzet er seinen Nahmen/ zuweilen aber nur folgende Worte Vel Rey! vel El Rey. Rex.

Vid. Baudium de induciis belli Belgic. lib. 1. pag. 26. Speidel. d. p. 570.

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        <p>Conestagius de conjunct. Portugall. lib. 6. f. 338.</p>
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[1006/1012] die Schnecken nicht mehr in der Welt wären/ sondern wil niemand mehr Wissenschafft hat/ wie man das Blut aus der Schnecken bringen soll/ sonderlich weil die Seen/ darinn solche Purpur-Schnecken zu finden sind/ meistentheils von ungeschickten Barbarischen Völckern besessen werden. Wiewohl die Sineser/ sonderlich die im Königreich Gannao wohnen/ annoch aus einer besondern Art Affen-Blut eine überaus schöne Purpur-Farbe zu zurichten wissen. Erasm. Francisci in Neu-polirt. Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 4. disc. 22. p. 1349.] Im fall der Griegische Käyser annoch minderjährig war: pflag desselben Vormund mit grüner Schrifft die Käyserliche Mandata zu unterschreiben/ massen aus jetzt angezogenen Niceta ebenmäßig erhellet. Es hat auch noch Käyser Maximilianus einen Druck einer Signatur machen lassen/ weil er mit gar zu vielen Geschäfften und unterzeichnen überladen gewesen/ auch solches denen Ständen des Reichs eröfnet/ jedoch darbey geordnet/ daß dennoch alle Briefe durch die dritte Hand / Falsch zu vermeiden/ zur gantzen Fertigung gehen müssen. Und ist erst zu Zeiten Käyser Caroli V. aufkommen/ oder üblich worden/ daß die Römische Käyser und Könige ihre Rescripta, Privilegia, confirmationes und documenta mit Hinbeysetzung ihres Nahmens unterschrieben/ welches vor ihm die Vorfahren am Reich nicht in Ubung gehabt/ sondern solche Briefe sind nur allein gesiegelt worden/ wie man dergleichen noch viele in den alten Archiven findet. Autor Consilii, quod vol. 1. Cons. Argentor. cons. 2. n. 75. videre est. Speidel. cit. loc. p. 570. Limnaenus in Capitul. Caesar. fol. 765. Die Könige in Lusitanien wenn sie ihre diplomata unterschrieben/ setztenallemahl bey den Namen fünf Puncta _ welches sie vulnera oder Wunden nenneten/ zum Gedächtnis der Wunden CHristi. Conestagius de conjunct. Portugall. lib. 6. f. 338. Der König in Spanien variiret in der Unterschrifft/ denn zuweilen setzet er seinen Nahmen/ zuweilen aber nur folgende Worte Vel Rey! vel El Rey. Rex. Vid. Baudium de induciis belli Belgic. lib. 1. pag. 26. Speidel. d. p. 570.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1006. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1012>, abgerufen am 21.11.2024.