Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.die Schnecken nicht mehr in der Welt wären/ sondern wil niemand mehr Wissenschafft hat/ wie man das Blut aus der Schnecken bringen soll/ sonderlich weil die Seen/ darinn solche Purpur-Schnecken zu finden sind/ meistentheils von ungeschickten Barbarischen Völckern besessen werden. Wiewohl die Sineser/ sonderlich die im Königreich Gannao wohnen/ annoch aus einer besondern Art Affen-Blut eine überaus schöne Purpur-Farbe zu zurichten wissen. Erasm. Francisci in Neu-polirt. Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 4. disc. 22. p. 1349.] Im fall der Griegische Käyser annoch minderjährig war: pflag desselben Vormund mit grüner Schrifft die Käyserliche Mandata zu unterschreiben/ massen aus jetzt angezogenen Niceta ebenmäßig erhellet. Es hat auch noch Käyser Maximilianus einen Druck einer Signatur machen lassen/ weil er mit gar zu vielen Geschäfften und unterzeichnen überladen gewesen/ auch solches denen Ständen des Reichs eröfnet/ jedoch darbey geordnet/ daß dennoch alle Briefe durch die dritte Hand / Falsch zu vermeiden/ zur gantzen Fertigung gehen müssen. Und ist erst zu Zeiten Käyser Caroli V. aufkommen/ oder üblich worden/ daß die Römische Käyser und Könige ihre Rescripta, Privilegia, confirmationes und documenta mit Hinbeysetzung ihres Nahmens unterschrieben/ welches vor ihm die Vorfahren am Reich nicht in Ubung gehabt/ sondern solche Briefe sind nur allein gesiegelt worden/ wie man dergleichen noch viele in den alten Archiven findet. Autor Consilii, quod vol. 1. Cons. Argentor. cons. 2. n. 75. videre est. Speidel. cit. loc. p. 570. Limnaenus in Capitul. Caesar. fol. 765. Die Könige in Lusitanien wenn sie ihre diplomata unterschrieben/ setztenallemahl bey den Namen fünf Puncta [unleserliches Material] welches sie vulnera oder Wunden nenneten/ zum Gedächtnis der Wunden CHristi. Conestagius de conjunct. Portugall. lib. 6. f. 338. Der König in Spanien variiret in der Unterschrifft/ denn zuweilen setzet er seinen Nahmen/ zuweilen aber nur folgende Worte Vel Rey! vel El Rey. Rex. Vid. Baudium de induciis belli Belgic. lib. 1. pag. 26. Speidel. d. p. 570. die Schnecken nicht mehr in der Welt wären/ sondern wil niemand mehr Wissenschafft hat/ wie man das Blut aus der Schnecken bringen soll/ sonderlich weil die Seen/ darinn solche Purpur-Schnecken zu finden sind/ meistentheils von ungeschickten Barbarischen Völckern besessen werden. Wiewohl die Sineser/ sonderlich die im Königreich Gannao wohnen/ annoch aus einer besondern Art Affen-Blut eine überaus schöne Purpur-Farbe zu zurichten wissen. Erasm. Francisci in Neu-polirt. Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 4. disc. 22. p. 1349.] Im fall der Griegische Käyser annoch minderjährig war: pflag desselben Vormund mit grüner Schrifft die Käyserliche Mandata zu unterschreiben/ massen aus jetzt angezogenen Niceta ebenmäßig erhellet. Es hat auch noch Käyser Maximilianus einen Druck einer Signatur machen lassen/ weil er mit gar zu vielen Geschäfften und unterzeichnen überladen gewesen/ auch solches denen Ständen des Reichs eröfnet/ jedoch darbey geordnet/ daß dennoch alle Briefe durch die dritte Hand / Falsch zu vermeiden/ zur gantzen Fertigung gehen müssen. Und ist erst zu Zeiten Käyser Caroli V. aufkommen/ oder üblich worden/ daß die Römische Käyser und Könige ihre Rescripta, Privilegia, confirmationes und documenta mit Hinbeysetzung ihres Nahmens unterschrieben/ welches vor ihm die Vorfahren am Reich nicht in Ubung gehabt/ sondern solche Briefe sind nur allein gesiegelt worden/ wie man dergleichen noch viele in den alten Archiven findet. Autor Consilii, quod vol. 1. Cons. Argentor. cons. 2. n. 75. videre est. Speidel. cit. loc. p. 570. Limnaenus in Capitul. Caesar. fol. 765. Die Könige in Lusitanien wenn sie ihre diplomata unterschrieben/ setztenallemahl bey den Namen fünf Puncta [unleserliches Material] welches sie vulnera oder Wunden nenneten/ zum Gedächtnis der Wunden CHristi. Conestagius de conjunct. Portugall. lib. 6. f. 338. Der König in Spanien variiret in der Unterschrifft/ denn zuweilen setzet er seinen Nahmen/ zuweilen aber nur folgende Worte Vel Rey! vel El Rey. Rex. Vid. Baudium de induciis belli Belgic. lib. 1. pag. 26. Speidel. d. p. 570. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f1012" n="1006"/> die Schnecken nicht mehr in der Welt wären/ sondern wil niemand mehr Wissenschafft hat/ wie man das Blut aus der Schnecken bringen soll/ sonderlich weil die Seen/ darinn solche Purpur-Schnecken zu finden sind/ meistentheils von ungeschickten Barbarischen Völckern besessen werden. Wiewohl die Sineser/ sonderlich die im Königreich Gannao wohnen/ annoch aus einer besondern Art Affen-Blut eine überaus schöne Purpur-Farbe zu zurichten wissen. Erasm. Francisci in Neu-polirt. Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 4. disc. 22. p. 1349.]</p> <p>Im fall der Griegische Käyser annoch minderjährig war: pflag desselben Vormund mit grüner Schrifft die Käyserliche Mandata zu unterschreiben/ massen aus jetzt angezogenen Niceta ebenmäßig erhellet. Es hat auch noch Käyser Maximilianus einen Druck einer Signatur machen lassen/ weil er mit gar zu vielen Geschäfften und unterzeichnen überladen gewesen/ auch solches denen Ständen des Reichs eröfnet/ jedoch darbey geordnet/ daß dennoch alle Briefe durch die dritte Hand / Falsch zu vermeiden/ zur gantzen Fertigung gehen müssen. Und ist erst zu Zeiten Käyser Caroli V. aufkommen/ oder üblich worden/ daß die Römische Käyser und Könige ihre Rescripta, Privilegia, confirmationes und documenta mit Hinbeysetzung ihres Nahmens unterschrieben/ welches vor ihm die Vorfahren am Reich nicht in Ubung gehabt/ sondern solche Briefe sind nur allein gesiegelt worden/ wie man dergleichen noch viele in den alten Archiven findet.</p> <p>Autor Consilii, quod vol. 1. Cons. Argentor. cons. 2. n. 75. videre est. Speidel. cit. loc. p. 570. Limnaenus in Capitul. Caesar. fol. 765.</p> <p>Die Könige in Lusitanien wenn sie ihre diplomata unterschrieben/ setztenallemahl bey den Namen fünf Puncta <gap reason="illegible"/> welches sie vulnera oder Wunden nenneten/ zum Gedächtnis der Wunden CHristi.</p> <p>Conestagius de conjunct. Portugall. lib. 6. f. 338.</p> <p>Der König in Spanien variiret in der Unterschrifft/ denn zuweilen setzet er seinen Nahmen/ zuweilen aber nur folgende Worte Vel Rey! vel El Rey. Rex.</p> <p>Vid. Baudium de induciis belli Belgic. lib. 1. pag. 26. Speidel. d. p. 570.</p> </div> <div> </div> </body> </text> </TEI> [1006/1012]
die Schnecken nicht mehr in der Welt wären/ sondern wil niemand mehr Wissenschafft hat/ wie man das Blut aus der Schnecken bringen soll/ sonderlich weil die Seen/ darinn solche Purpur-Schnecken zu finden sind/ meistentheils von ungeschickten Barbarischen Völckern besessen werden. Wiewohl die Sineser/ sonderlich die im Königreich Gannao wohnen/ annoch aus einer besondern Art Affen-Blut eine überaus schöne Purpur-Farbe zu zurichten wissen. Erasm. Francisci in Neu-polirt. Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 4. disc. 22. p. 1349.]
Im fall der Griegische Käyser annoch minderjährig war: pflag desselben Vormund mit grüner Schrifft die Käyserliche Mandata zu unterschreiben/ massen aus jetzt angezogenen Niceta ebenmäßig erhellet. Es hat auch noch Käyser Maximilianus einen Druck einer Signatur machen lassen/ weil er mit gar zu vielen Geschäfften und unterzeichnen überladen gewesen/ auch solches denen Ständen des Reichs eröfnet/ jedoch darbey geordnet/ daß dennoch alle Briefe durch die dritte Hand / Falsch zu vermeiden/ zur gantzen Fertigung gehen müssen. Und ist erst zu Zeiten Käyser Caroli V. aufkommen/ oder üblich worden/ daß die Römische Käyser und Könige ihre Rescripta, Privilegia, confirmationes und documenta mit Hinbeysetzung ihres Nahmens unterschrieben/ welches vor ihm die Vorfahren am Reich nicht in Ubung gehabt/ sondern solche Briefe sind nur allein gesiegelt worden/ wie man dergleichen noch viele in den alten Archiven findet.
Autor Consilii, quod vol. 1. Cons. Argentor. cons. 2. n. 75. videre est. Speidel. cit. loc. p. 570. Limnaenus in Capitul. Caesar. fol. 765.
Die Könige in Lusitanien wenn sie ihre diplomata unterschrieben/ setztenallemahl bey den Namen fünf Puncta _ welches sie vulnera oder Wunden nenneten/ zum Gedächtnis der Wunden CHristi.
Conestagius de conjunct. Portugall. lib. 6. f. 338.
Der König in Spanien variiret in der Unterschrifft/ denn zuweilen setzet er seinen Nahmen/ zuweilen aber nur folgende Worte Vel Rey! vel El Rey. Rex.
Vid. Baudium de induciis belli Belgic. lib. 1. pag. 26. Speidel. d. p. 570.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |