Diesterweg, Adolph: Über das Verderben auf den deutschen Universitäten. Essen, 1836.6) Die leitende Behörde macht die Reihenfolge der Vor- 7) Der Student muß sich bescheinigen lassen, ob und 8) Stipendien werden nur dem ertheilt, der sich durch 9) Die Lehrer stehen auf fixem Gehalt. Keiner bezieht U. s. w. B. 1) Der akademische Senat, d. h. das corpus aller Leh- 2) Angeregt werden wissenschaftliche Versammlungen un- 3) Es wird ein Gesellschaftshaus für Professoren und 4) Für Kräftigung des Leibes der Studenten wird ge- U. s. w. 6) Die leitende Behoͤrde macht die Reihenfolge der Vor- 7) Der Student muß ſich beſcheinigen laſſen, ob und 8) Stipendien werden nur dem ertheilt, der ſich durch 9) Die Lehrer ſtehen auf fixem Gehalt. Keiner bezieht U. ſ. w. B. 1) Der akademiſche Senat, d. h. das corpus aller Leh- 2) Angeregt werden wiſſenſchaftliche Verſammlungen un- 3) Es wird ein Geſellſchaftshaus fuͤr Profeſſoren und 4) Fuͤr Kraͤftigung des Leibes der Studenten wird ge- U. ſ. w. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0093" n="75"/> <p>6) Die leitende Behoͤrde macht die Reihenfolge der Vor-<lb/> leſungen und ihre Vertheilung auf einzelne Semeſter bekannt.<lb/> Es ſei ein Rathſchlag, kein Zwang.</p><lb/> <p>7) Der Student muß ſich beſcheinigen laſſen, <hi rendition="#g">ob</hi> und<lb/><hi rendition="#g">wie</hi> er an einer Vorleſung Theil genommen habe. Der Leh-<lb/> rer darf nur beſcheinigen, was er weiß — auf Amtseid und<lb/> Pflicht.</p><lb/> <p>8) Stipendien werden nur dem <choice><sic>ertheit</sic><corr>ertheilt</corr></choice>, der ſich durch<lb/> ſpecielle, in jeder Hinſicht glaubwuͤrdige Zeugniſſe als ein jun-<lb/> ger Mann von Geiſt und Strebkraft ausweiſet.</p><lb/> <p>9) Die Lehrer ſtehen auf fixem Gehalt. Keiner bezieht<lb/> Honorare. (Ob die Studenten eine Zahlung [und welche] an<lb/> die Univerſitaͤtskaſſe zu machen haben, wird der Weisheit der<lb/> Staatsbehoͤrden uͤberlaſſen.)</p><lb/> <p> <hi rendition="#c">U. ſ. w.</hi> </p> </div><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#aq">B.</hi> </head><lb/> <p>1) Der akademiſche Senat, d. h. das <hi rendition="#aq">corpus</hi> aller Leh-<lb/> rer ohne Ausnahme, beraͤth alle allgemeinen, jede Facultaͤt ihre<lb/> beſondern Angelegenheiten, und die Glieder derſelben theilen<lb/> ſich ihre Bemerkungen uͤber die, ihrer Facultaͤt angehoͤrigen<lb/> Studenten mit.</p><lb/> <p>2) Angeregt werden wiſſenſchaftliche Verſammlungen un-<lb/> ter ihnen.</p><lb/> <p>3) Es wird ein Geſellſchaftshaus fuͤr Profeſſoren und<lb/> Studenten errichtet, zu geſelliger Unterhaltung, Erheiterung<lb/> und Ausbildung.</p><lb/> <p>4) Fuͤr Kraͤftigung des Leibes der Studenten wird ge-<lb/> ſorgt durch Gymnaſtik aller Art.</p><lb/> <p> <hi rendition="#c">U. ſ. w.</hi> </p> </div><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [75/0093]
6) Die leitende Behoͤrde macht die Reihenfolge der Vor-
leſungen und ihre Vertheilung auf einzelne Semeſter bekannt.
Es ſei ein Rathſchlag, kein Zwang.
7) Der Student muß ſich beſcheinigen laſſen, ob und
wie er an einer Vorleſung Theil genommen habe. Der Leh-
rer darf nur beſcheinigen, was er weiß — auf Amtseid und
Pflicht.
8) Stipendien werden nur dem ertheilt, der ſich durch
ſpecielle, in jeder Hinſicht glaubwuͤrdige Zeugniſſe als ein jun-
ger Mann von Geiſt und Strebkraft ausweiſet.
9) Die Lehrer ſtehen auf fixem Gehalt. Keiner bezieht
Honorare. (Ob die Studenten eine Zahlung [und welche] an
die Univerſitaͤtskaſſe zu machen haben, wird der Weisheit der
Staatsbehoͤrden uͤberlaſſen.)
U. ſ. w.
B.
1) Der akademiſche Senat, d. h. das corpus aller Leh-
rer ohne Ausnahme, beraͤth alle allgemeinen, jede Facultaͤt ihre
beſondern Angelegenheiten, und die Glieder derſelben theilen
ſich ihre Bemerkungen uͤber die, ihrer Facultaͤt angehoͤrigen
Studenten mit.
2) Angeregt werden wiſſenſchaftliche Verſammlungen un-
ter ihnen.
3) Es wird ein Geſellſchaftshaus fuͤr Profeſſoren und
Studenten errichtet, zu geſelliger Unterhaltung, Erheiterung
und Ausbildung.
4) Fuͤr Kraͤftigung des Leibes der Studenten wird ge-
ſorgt durch Gymnaſtik aller Art.
U. ſ. w.
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