ausgearbeitet hat, und alsdenn die Cammer-Einnahme in eine Casse sammlet. Ja, jener Weg ist weit meh- rern Unbequemlichkeiten unterworfen, als dieser. Einmahl viele Cassen erfodern viele Rechnungen, die man alle bey dem andern Wege in einer Rechnung zusammen ziehen kann. Fürs andere, wenn in der einen Casse ein Mangel entstehet, so muß man aus der andern Casse borgen. Diese Mühe fällt weg, wenn man diese Sache im ganzen treibet. Daher folget, es sey besser, wenn alle Cammer-Einnahmen in eine Casse gesammlet, und aus dieser die Ausgaben gemeinschaftlich bestritten werden, als wenn die Cam- mer zu einer jeden Art der Ausgabe, eine besondere Art der Einnahme vestsetzet.
§. 122.
Wie der Ue- berschuß der Cammer zu verwenden?
Die andere Frage beschäftiget sich mit dem Ueber- schusse in der Cammer-Rechnung, von dem wir §. 120. geredet haben, wozu nehmlich dieser soll angewendet werden. Eine bestimmte Beantwortung dieser Frage erfodert eine genaue Ueberlegung aller besondern Um- stände, die sich in dem vorkommenden Falle ereignen. Jch will daher nur den Haupt-Satz vestsetzen, der in dem vorkommenden Falle die Entscheidung dieser Angelegenheit regieren muß. Der Satz ist dieser: Vieles Geld von den Unterthanen nehmen und sparsam seyn, dieß kann sehr leicht eine Ursach werden, die den Flor des Staats schwächet. Jch will diesen Satz beweisen. Was sehr leicht eine Ursache werden kann, das Nahrungs-Geschäfte der Unterthanen zu entkräften, das kann auch sehr leicht eine Ursache werden, die den Flor des Staats schwä- chet. (§. 2. Pol.). Was sehr leicht einen Mangel am Gelde im Staate würken kann, das kann auch sehr leicht eine Ursache werden, das Nahrungs-Geschäfte
der
Des Cammer-Weſens 4 Abſchnitt, von der
ausgearbeitet hat, und alsdenn die Cammer-Einnahme in eine Caſſe ſammlet. Ja, jener Weg iſt weit meh- rern Unbequemlichkeiten unterworfen, als dieſer. Einmahl viele Caſſen erfodern viele Rechnungen, die man alle bey dem andern Wege in einer Rechnung zuſammen ziehen kann. Fuͤrs andere, wenn in der einen Caſſe ein Mangel entſtehet, ſo muß man aus der andern Caſſe borgen. Dieſe Muͤhe faͤllt weg, wenn man dieſe Sache im ganzen treibet. Daher folget, es ſey beſſer, wenn alle Cammer-Einnahmen in eine Caſſe geſammlet, und aus dieſer die Ausgaben gemeinſchaftlich beſtritten werden, als wenn die Cam- mer zu einer jeden Art der Ausgabe, eine beſondere Art der Einnahme veſtſetzet.
§. 122.
Wie der Ue- berſchuß der Cammer zu verwenden?
Die andere Frage beſchaͤftiget ſich mit dem Ueber- ſchuſſe in der Cammer-Rechnung, von dem wir §. 120. geredet haben, wozu nehmlich dieſer ſoll angewendet werden. Eine beſtimmte Beantwortung dieſer Frage erfodert eine genaue Ueberlegung aller beſondern Um- ſtaͤnde, die ſich in dem vorkommenden Falle ereignen. Jch will daher nur den Haupt-Satz veſtſetzen, der in dem vorkommenden Falle die Entſcheidung dieſer Angelegenheit regieren muß. Der Satz iſt dieſer: Vieles Geld von den Unterthanen nehmen und ſparſam ſeyn, dieß kann ſehr leicht eine Urſach werden, die den Flor des Staats ſchwaͤchet. Jch will dieſen Satz beweiſen. Was ſehr leicht eine Urſache werden kann, das Nahrungs-Geſchaͤfte der Unterthanen zu entkraͤften, das kann auch ſehr leicht eine Urſache werden, die den Flor des Staats ſchwaͤ- chet. (§. 2. Pol.). Was ſehr leicht einen Mangel am Gelde im Staate wuͤrken kann, das kann auch ſehr leicht eine Urſache werden, das Nahrungs-Geſchaͤfte
der
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Des Cammer-Weſens 4 Abſchnitt, von der
ausgearbeitet hat, und alsdenn die Cammer-Einnahme
in eine Caſſe ſammlet. Ja, jener Weg iſt weit meh-
rern Unbequemlichkeiten unterworfen, als dieſer.
Einmahl viele Caſſen erfodern viele Rechnungen, die
man alle bey dem andern Wege in einer Rechnung
zuſammen ziehen kann. Fuͤrs andere, wenn in der
einen Caſſe ein Mangel entſtehet, ſo muß man aus
der andern Caſſe borgen. Dieſe Muͤhe faͤllt weg,
wenn man dieſe Sache im ganzen treibet. Daher
folget, es ſey beſſer, wenn alle Cammer-Einnahmen
in eine Caſſe geſammlet, und aus dieſer die Ausgaben
gemeinſchaftlich beſtritten werden, als wenn die Cam-
mer zu einer jeden Art der Ausgabe, eine beſondere
Art der Einnahme veſtſetzet.
§. 122.
Die andere Frage beſchaͤftiget ſich mit dem Ueber-
ſchuſſe in der Cammer-Rechnung, von dem wir §. 120.
geredet haben, wozu nehmlich dieſer ſoll angewendet
werden. Eine beſtimmte Beantwortung dieſer Frage
erfodert eine genaue Ueberlegung aller beſondern Um-
ſtaͤnde, die ſich in dem vorkommenden Falle ereignen.
Jch will daher nur den Haupt-Satz veſtſetzen, der
in dem vorkommenden Falle die Entſcheidung dieſer
Angelegenheit regieren muß. Der Satz iſt dieſer:
Vieles Geld von den Unterthanen nehmen und
ſparſam ſeyn, dieß kann ſehr leicht eine Urſach
werden, die den Flor des Staats ſchwaͤchet.
Jch will dieſen Satz beweiſen. Was ſehr leicht eine
Urſache werden kann, das Nahrungs-Geſchaͤfte der
Unterthanen zu entkraͤften, das kann auch ſehr leicht
eine Urſache werden, die den Flor des Staats ſchwaͤ-
chet. (§. 2. Pol.). Was ſehr leicht einen Mangel am
Gelde im Staate wuͤrken kann, das kann auch ſehr
leicht eine Urſache werden, das Nahrungs-Geſchaͤfte
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 656. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/676>, abgerufen am 21.11.2024.
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