Auch diese Beweise sind zu schwach, dasjenige zuWie diese zu entkräften? bekräftigen, was sie bekräftigen sollen. Sie finden nur alsdenn statt, wenn bey der Anlage der Steuer nicht alle erforderliche Klugheit ist angewendet worden. Wird die Steuer nach einem regelmäßigen Anschlage des Reichthums der Unterthanen zur Bestimmung des fürstlichen Jnteresse angeleget, (siehe das letzte Capitel des 2 Abschnittes) so werden in der That alle diese Schwierigkeiten wegfallen. Wer z. E. von sei- nem Akker Steuer giebt, der erhöhet nach dieser Ab- gabe den Preiß des erbaueten Getraides. Daher trägt in der That der Käufer, der keine liegende Gründe besitzet, einen merklichen Theil dieser Last. Dieß ver- nichtet die scheinbare Ungleichheit. U. s. f.
§. 106.
Es erhellet aus diesen angeführten Gründen, undDie Accise behält den- noch einen Vorzug. aus dem, was wir dabey angemerket, daß beyde We- ge ihre Vortheile, aber auch dabey ihre Unbequemlich- keiten haben, und daß die Gewißheit in dem Urtheile, was den Vorzug von diesem oder jenem Wege be- stimmet, von den Umständen abhangen müsse. Wenn wir aber diese Sache genauer untersuchen, und die Gründe, welche der Steuer einen Vorzug geben sollen, zur Erfindung besonderer Handgriffe, die bey der Einrichtung der Accise zu beobachten, an- wenden, so werden wir dennoch genöthiget, der Acci- se einen merklichen Vorzug zu geben. Jch will zuerst den Haupt-Satz beweisen, und mir alsdenn die un- schuldige Freyheit nehmen, einen Vorschlag zu machen, wie die Accise am bequemsten könne eingetrieben wer- den. Der Haupt-Satz ist dieser:
Der Weg, das fürstliche Jnteresse durch die Accise einzutreiben, ist dem Wege, dieses Jn-
teresse
S s 2
von den fuͤrſtl. Abgaben der Unterthanen.
§. 105.
Auch dieſe Beweiſe ſind zu ſchwach, dasjenige zuWie dieſe zu entkraͤften? bekraͤftigen, was ſie bekraͤftigen ſollen. Sie finden nur alsdenn ſtatt, wenn bey der Anlage der Steuer nicht alle erforderliche Klugheit iſt angewendet worden. Wird die Steuer nach einem regelmaͤßigen Anſchlage des Reichthums der Unterthanen zur Beſtimmung des fuͤrſtlichen Jntereſſe angeleget, (ſiehe das letzte Capitel des 2 Abſchnittes) ſo werden in der That alle dieſe Schwierigkeiten wegfallen. Wer z. E. von ſei- nem Akker Steuer giebt, der erhoͤhet nach dieſer Ab- gabe den Preiß des erbaueten Getraides. Daher traͤgt in der That der Kaͤufer, der keine liegende Gruͤnde beſitzet, einen merklichen Theil dieſer Laſt. Dieß ver- nichtet die ſcheinbare Ungleichheit. U. ſ. f.
§. 106.
Es erhellet aus dieſen angefuͤhrten Gruͤnden, undDie Acciſe behaͤlt den- noch einen Vorzug. aus dem, was wir dabey angemerket, daß beyde We- ge ihre Vortheile, aber auch dabey ihre Unbequemlich- keiten haben, und daß die Gewißheit in dem Urtheile, was den Vorzug von dieſem oder jenem Wege be- ſtimmet, von den Umſtaͤnden abhangen muͤſſe. Wenn wir aber dieſe Sache genauer unterſuchen, und die Gruͤnde, welche der Steuer einen Vorzug geben ſollen, zur Erfindung beſonderer Handgriffe, die bey der Einrichtung der Acciſe zu beobachten, an- wenden, ſo werden wir dennoch genoͤthiget, der Acci- ſe einen merklichen Vorzug zu geben. Jch will zuerſt den Haupt-Satz beweiſen, und mir alsdenn die un- ſchuldige Freyheit nehmen, einen Vorſchlag zu machen, wie die Acciſe am bequemſten koͤnne eingetrieben wer- den. Der Haupt-Satz iſt dieſer:
Der Weg, das fuͤrſtliche Jntereſſe durch die Acciſe einzutreiben, iſt dem Wege, dieſes Jn-
tereſſe
S s 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0663"n="643"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von den fuͤrſtl. Abgaben der Unterthanen.</hi></fw><lb/><divn="4"><head>§. 105.</head><lb/><p>Auch dieſe Beweiſe ſind zu ſchwach, dasjenige zu<noteplace="right">Wie dieſe zu<lb/>
entkraͤften?</note><lb/>
bekraͤftigen, was ſie bekraͤftigen ſollen. Sie finden<lb/>
nur alsdenn ſtatt, wenn bey der Anlage der Steuer<lb/>
nicht alle erforderliche Klugheit iſt angewendet worden.<lb/>
Wird die Steuer nach einem regelmaͤßigen Anſchlage<lb/>
des Reichthums der Unterthanen zur Beſtimmung<lb/>
des fuͤrſtlichen Jntereſſe angeleget, (ſiehe das letzte<lb/>
Capitel des 2 Abſchnittes) ſo werden in der That alle<lb/>
dieſe Schwierigkeiten wegfallen. Wer z. E. von ſei-<lb/>
nem Akker Steuer giebt, der erhoͤhet nach dieſer Ab-<lb/>
gabe den Preiß des erbaueten Getraides. Daher traͤgt<lb/>
in der That der Kaͤufer, der keine liegende Gruͤnde<lb/>
beſitzet, einen merklichen Theil dieſer Laſt. Dieß ver-<lb/>
nichtet die ſcheinbare Ungleichheit. U. ſ. f.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 106.</head><lb/><p>Es erhellet aus dieſen angefuͤhrten Gruͤnden, und<noteplace="right">Die Acciſe<lb/>
behaͤlt den-<lb/>
noch einen<lb/>
Vorzug.</note><lb/>
aus dem, was wir dabey angemerket, daß beyde We-<lb/>
ge ihre Vortheile, aber auch dabey ihre Unbequemlich-<lb/>
keiten haben, und daß die Gewißheit in dem Urtheile,<lb/>
was den Vorzug von dieſem oder jenem Wege be-<lb/>ſtimmet, von den Umſtaͤnden abhangen muͤſſe.<lb/>
Wenn wir aber dieſe Sache genauer unterſuchen,<lb/>
und die Gruͤnde, welche der Steuer einen Vorzug<lb/>
geben ſollen, zur Erfindung beſonderer Handgriffe,<lb/>
die bey der Einrichtung der Acciſe zu beobachten, an-<lb/>
wenden, ſo werden wir dennoch genoͤthiget, der Acci-<lb/>ſe einen merklichen Vorzug zu geben. Jch will zuerſt<lb/>
den Haupt-Satz beweiſen, und mir alsdenn die un-<lb/>ſchuldige Freyheit nehmen, einen Vorſchlag zu machen,<lb/>
wie die Acciſe am bequemſten koͤnne eingetrieben wer-<lb/>
den. Der Haupt-Satz iſt dieſer:</p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Der Weg, das fuͤrſtliche Jntereſſe durch die<lb/>
Acciſe einzutreiben, iſt dem Wege, dieſes Jn-</hi><lb/><fwplace="bottom"type="sig">S s 2</fw><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">tereſſe</hi></fw><lb/></hi></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[643/0663]
von den fuͤrſtl. Abgaben der Unterthanen.
§. 105.
Auch dieſe Beweiſe ſind zu ſchwach, dasjenige zu
bekraͤftigen, was ſie bekraͤftigen ſollen. Sie finden
nur alsdenn ſtatt, wenn bey der Anlage der Steuer
nicht alle erforderliche Klugheit iſt angewendet worden.
Wird die Steuer nach einem regelmaͤßigen Anſchlage
des Reichthums der Unterthanen zur Beſtimmung
des fuͤrſtlichen Jntereſſe angeleget, (ſiehe das letzte
Capitel des 2 Abſchnittes) ſo werden in der That alle
dieſe Schwierigkeiten wegfallen. Wer z. E. von ſei-
nem Akker Steuer giebt, der erhoͤhet nach dieſer Ab-
gabe den Preiß des erbaueten Getraides. Daher traͤgt
in der That der Kaͤufer, der keine liegende Gruͤnde
beſitzet, einen merklichen Theil dieſer Laſt. Dieß ver-
nichtet die ſcheinbare Ungleichheit. U. ſ. f.
Wie dieſe zu
entkraͤften?
§. 106.
Es erhellet aus dieſen angefuͤhrten Gruͤnden, und
aus dem, was wir dabey angemerket, daß beyde We-
ge ihre Vortheile, aber auch dabey ihre Unbequemlich-
keiten haben, und daß die Gewißheit in dem Urtheile,
was den Vorzug von dieſem oder jenem Wege be-
ſtimmet, von den Umſtaͤnden abhangen muͤſſe.
Wenn wir aber dieſe Sache genauer unterſuchen,
und die Gruͤnde, welche der Steuer einen Vorzug
geben ſollen, zur Erfindung beſonderer Handgriffe,
die bey der Einrichtung der Acciſe zu beobachten, an-
wenden, ſo werden wir dennoch genoͤthiget, der Acci-
ſe einen merklichen Vorzug zu geben. Jch will zuerſt
den Haupt-Satz beweiſen, und mir alsdenn die un-
ſchuldige Freyheit nehmen, einen Vorſchlag zu machen,
wie die Acciſe am bequemſten koͤnne eingetrieben wer-
den. Der Haupt-Satz iſt dieſer:
Die Acciſe
behaͤlt den-
noch einen
Vorzug.
Der Weg, das fuͤrſtliche Jntereſſe durch die
Acciſe einzutreiben, iſt dem Wege, dieſes Jn-
tereſſe
S s 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 643. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/663>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.