Umstände erlauben, mit den unmittelbaren Abgaben zu verschonen. Und so ferner.
§. 88.
So weit von dem Anschlage der Güther. DasVon den Ge- werken und Fabriquen die Haupt- Regel. andere Stück, was hier in Crwegung zu ziehen ist, gehet auf die Würkungen des Fleißes. Siehe §. 71. Man wird es uns leicht verwilligen, daß man in An- sehung dieses Stükkes nur die Gewerke, Fabriquen und den würklichen Handel im Anschlage bringen könne. Zuerst von dem Anschlage der Gewerke und Fabriquen, und alsdenn von den Haupt-Regeln, die bey dem Anschlage des Handels genau zu beobachten sind. Wer das fürstliche Jnteresse zu bestim- men, die Gewerke und Fabriquen im Anschla- ge bringen will, der muß von diesen eine genaue Erkenntniß haben, daß er es genau beurthei- len kann, wie viel der Herr dieser Gewerke und Fabriquen nach Beschaffenheit der Um- stände, und nach Abzug aller Unkosten damit gewinne. Dieser Satz ist daher klar, weil nur dieser Gewinn als die Quelle der fürstlichen Einkünf- te kann angenommen werden. (§. 70.)
§. 89.
Aus diesem folget, wie nöthig es sey, daß dieWie nach dieser der Anschlag zu machen. Cammer ein richtiges alphabetisches Verzeichniß von allen Gewerken und Fabriquen halte, worinn diese bis auf dem Grunde untersuchet, und deren Beschaf- fenheiten genau beschrieben worden. Man nennt die- ses Verzeichniß das Gewerk- und Manufactur- Repertorium. Siehe das andere Capitel in dem Anhange der Klugheit zu leben und zu herr- schen. Jn diesem angezogenen Orte ist die wahre Beschaffenheit eines solchen Repertorii vollständig be-
schrieben
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von dem Reichthum der Unterthanen.
Umſtaͤnde erlauben, mit den unmittelbaren Abgaben zu verſchonen. Und ſo ferner.
§. 88.
So weit von dem Anſchlage der Guͤther. DasVon den Ge- werken und Fabriquen die Haupt- Regel. andere Stuͤck, was hier in Crwegung zu ziehen iſt, gehet auf die Wuͤrkungen des Fleißes. Siehe §. 71. Man wird es uns leicht verwilligen, daß man in An- ſehung dieſes Stuͤkkes nur die Gewerke, Fabriquen und den wuͤrklichen Handel im Anſchlage bringen koͤnne. Zuerſt von dem Anſchlage der Gewerke und Fabriquen, und alsdenn von den Haupt-Regeln, die bey dem Anſchlage des Handels genau zu beobachten ſind. Wer das fuͤrſtliche Jntereſſe zu beſtim- men, die Gewerke und Fabriquen im Anſchla- ge bringen will, der muß von dieſen eine genaue Erkenntniß haben, daß er es genau beurthei- len kann, wie viel der Herr dieſer Gewerke und Fabriquen nach Beſchaffenheit der Um- ſtaͤnde, und nach Abzug aller Unkoſten damit gewinne. Dieſer Satz iſt daher klar, weil nur dieſer Gewinn als die Quelle der fuͤrſtlichen Einkuͤnf- te kann angenommen werden. (§. 70.)
§. 89.
Aus dieſem folget, wie noͤthig es ſey, daß dieWie nach dieſer der Anſchlag zu machen. Cammer ein richtiges alphabetiſches Verzeichniß von allen Gewerken und Fabriquen halte, worinn dieſe bis auf dem Grunde unterſuchet, und deren Beſchaf- fenheiten genau beſchrieben worden. Man nennt die- ſes Verzeichniß das Gewerk- und Manufactur- Repertorium. Siehe das andere Capitel in dem Anhange der Klugheit zu leben und zu herr- ſchen. Jn dieſem angezogenen Orte iſt die wahre Beſchaffenheit eines ſolchen Repertorii vollſtaͤndig be-
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von dem Reichthum der Unterthanen.
Umſtaͤnde erlauben, mit den unmittelbaren Abgaben
zu verſchonen. Und ſo ferner.
§. 88.
So weit von dem Anſchlage der Guͤther. Das
andere Stuͤck, was hier in Crwegung zu ziehen iſt,
gehet auf die Wuͤrkungen des Fleißes. Siehe §. 71.
Man wird es uns leicht verwilligen, daß man in An-
ſehung dieſes Stuͤkkes nur die Gewerke, Fabriquen
und den wuͤrklichen Handel im Anſchlage bringen
koͤnne. Zuerſt von dem Anſchlage der Gewerke und
Fabriquen, und alsdenn von den Haupt-Regeln, die
bey dem Anſchlage des Handels genau zu beobachten
ſind. Wer das fuͤrſtliche Jntereſſe zu beſtim-
men, die Gewerke und Fabriquen im Anſchla-
ge bringen will, der muß von dieſen eine genaue
Erkenntniß haben, daß er es genau beurthei-
len kann, wie viel der Herr dieſer Gewerke
und Fabriquen nach Beſchaffenheit der Um-
ſtaͤnde, und nach Abzug aller Unkoſten damit
gewinne. Dieſer Satz iſt daher klar, weil nur
dieſer Gewinn als die Quelle der fuͤrſtlichen Einkuͤnf-
te kann angenommen werden. (§. 70.)
Von den Ge-
werken und
Fabriquen
die Haupt-
Regel.
§. 89.
Aus dieſem folget, wie noͤthig es ſey, daß die
Cammer ein richtiges alphabetiſches Verzeichniß von
allen Gewerken und Fabriquen halte, worinn dieſe
bis auf dem Grunde unterſuchet, und deren Beſchaf-
fenheiten genau beſchrieben worden. Man nennt die-
ſes Verzeichniß das Gewerk- und Manufactur-
Repertorium. Siehe das andere Capitel in dem
Anhange der Klugheit zu leben und zu herr-
ſchen. Jn dieſem angezogenen Orte iſt die wahre
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 629. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/649>, abgerufen am 30.12.2024.
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