Der Privat-Mann, der weder Holzungen eigen- thümlich besitzet, noch mit dem Holze handelt, wird sagen: Bey einer solchen Einrichtung wird es die Cam- mer verlangen, daß ich das Holz, was ich gebrauche, von ihrem Vorrathe nehmen müsse. Daher wird es mir unmöglich, meine Aecker und Felder da, wo es ohne Schaden geschehen kann, mit Weiden, Erlen und dergleichen anzubauen, und dieß zu meinem| Ge- brauche zu verwenden. Dieß wird mir ein offenbarer Schade. Jch antworte: Diese Furcht ist bey einer regelmäßig angelegten Cammer ohne Grund. Sie hat die Holz-Besorgniß an sich gezogen das Nah- rungs- Geschäfte der Unterthanen zu erleichtern, und daher wird sie keinem bey einem solchen Anbau der Wei- den, Erlen und so ferner, und bey dem Gebrauche der- selben Hindernisse setzen. Ein solcher Anbau ist viel- mehr ihrem Verlangen gemäß.
§. 54.
wie auch der vierte Ein- wurf wird entkräftet.
Endlich müssen wir uns auch mit dem Einwurfe, den uns die Cammer machen wird, beschäftigen. Eine solche Einrichtung, als diese Lehre erfodert, macht uns viele Mühe, und wenn wir die Holzungen nicht eigenthümlich besitzen, so werden wir da- bey so viel nicht gewinnen, daß uns die angewendete Mühe bezahlt wird. Jch nehme mir die unschuldige Freyheit in diesem Stükke der Cammer zu widerspre- chen.
Einmahl, eine solche Einrichtung läst sich auf ein- mahl nicht zwingen. Die Veranstaltungen werden nach und nach gemacht, bis die Sache in der Folge der Zeit ihre Vollständigkeit er- reichet.
Fürs andere, eine solche Einrichtung erfodert be-
son-
Des Cammer-Weſens 2. Abſchnitt,
§. 53.
Der dritte.
Der Privat-Mann, der weder Holzungen eigen- thuͤmlich beſitzet, noch mit dem Holze handelt, wird ſagen: Bey einer ſolchen Einrichtung wird es die Cam- mer verlangen, daß ich das Holz, was ich gebrauche, von ihrem Vorrathe nehmen muͤſſe. Daher wird es mir unmoͤglich, meine Aecker und Felder da, wo es ohne Schaden geſchehen kann, mit Weiden, Erlen und dergleichen anzubauen, und dieß zu meinem| Ge- brauche zu verwenden. Dieß wird mir ein offenbarer Schade. Jch antworte: Dieſe Furcht iſt bey einer regelmaͤßig angelegten Cammer ohne Grund. Sie hat die Holz-Beſorgniß an ſich gezogen das Nah- rungs- Geſchaͤfte der Unterthanen zu erleichtern, und daher wird ſie keinem bey einem ſolchen Anbau der Wei- den, Erlen und ſo ferner, und bey dem Gebrauche der- ſelben Hinderniſſe ſetzen. Ein ſolcher Anbau iſt viel- mehr ihrem Verlangen gemaͤß.
§. 54.
wie auch der vierte Ein- wurf wird entkraͤftet.
Endlich muͤſſen wir uns auch mit dem Einwurfe, den uns die Cammer machen wird, beſchaͤftigen. Eine ſolche Einrichtung, als dieſe Lehre erfodert, macht uns viele Muͤhe, und wenn wir die Holzungen nicht eigenthuͤmlich beſitzen, ſo werden wir da- bey ſo viel nicht gewinnen, daß uns die angewendete Muͤhe bezahlt wird. Jch nehme mir die unſchuldige Freyheit in dieſem Stuͤkke der Cammer zu widerſpre- chen.
Einmahl, eine ſolche Einrichtung laͤſt ſich auf ein- mahl nicht zwingen. Die Veranſtaltungen werden nach und nach gemacht, bis die Sache in der Folge der Zeit ihre Vollſtaͤndigkeit er- reichet.
Fuͤrs andere, eine ſolche Einrichtung erfodert be-
ſon-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0620"n="600"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Des Cammer-Weſens 2. Abſchnitt,</hi></fw><lb/><divn="4"><head>§. 53.</head><lb/><noteplace="left">Der dritte.</note><p>Der Privat-Mann, der weder Holzungen eigen-<lb/>
thuͤmlich beſitzet, noch mit dem Holze handelt, wird<lb/>ſagen: Bey einer ſolchen Einrichtung wird es die Cam-<lb/>
mer verlangen, daß ich das Holz, was ich gebrauche,<lb/>
von ihrem Vorrathe nehmen muͤſſe. Daher wird es mir<lb/>
unmoͤglich, meine Aecker und Felder da, wo es<lb/>
ohne Schaden geſchehen kann, mit Weiden, Erlen<lb/>
und dergleichen anzubauen, und dieß zu meinem| Ge-<lb/>
brauche zu verwenden. Dieß wird mir ein offenbarer<lb/>
Schade. Jch antworte: Dieſe Furcht iſt bey einer<lb/>
regelmaͤßig angelegten Cammer ohne Grund. Sie<lb/>
hat die Holz-Beſorgniß an ſich gezogen das Nah-<lb/>
rungs- Geſchaͤfte der Unterthanen zu erleichtern, und<lb/>
daher wird ſie keinem bey einem ſolchen Anbau der Wei-<lb/>
den, Erlen und ſo ferner, und bey dem Gebrauche der-<lb/>ſelben Hinderniſſe ſetzen. Ein ſolcher Anbau iſt viel-<lb/>
mehr ihrem Verlangen gemaͤß.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 54.</head><lb/><noteplace="left">wie auch der<lb/>
vierte Ein-<lb/>
wurf wird<lb/>
entkraͤftet.</note><p>Endlich muͤſſen wir uns auch mit dem Einwurfe,<lb/>
den uns die Cammer machen wird, beſchaͤftigen.<lb/>
Eine ſolche Einrichtung, als dieſe Lehre erfodert, macht<lb/>
uns viele Muͤhe, und wenn wir die Holzungen<lb/>
nicht eigenthuͤmlich beſitzen, ſo werden wir da-<lb/>
bey ſo viel nicht gewinnen, daß uns die angewendete<lb/>
Muͤhe bezahlt wird. Jch nehme mir die unſchuldige<lb/>
Freyheit in dieſem Stuͤkke der Cammer zu widerſpre-<lb/>
chen.</p><lb/><list><item><hirendition="#fr">Einmahl,</hi> eine ſolche Einrichtung laͤſt ſich auf ein-<lb/>
mahl nicht zwingen. Die Veranſtaltungen<lb/>
werden nach und nach gemacht, bis die Sache<lb/>
in der Folge der Zeit ihre Vollſtaͤndigkeit er-<lb/>
reichet.</item><lb/><item><hirendition="#fr">Fuͤrs andere,</hi> eine ſolche Einrichtung erfodert be-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ſon-</fw><lb/></item></list></div></div></div></div></body></text></TEI>
[600/0620]
Des Cammer-Weſens 2. Abſchnitt,
§. 53.
Der Privat-Mann, der weder Holzungen eigen-
thuͤmlich beſitzet, noch mit dem Holze handelt, wird
ſagen: Bey einer ſolchen Einrichtung wird es die Cam-
mer verlangen, daß ich das Holz, was ich gebrauche,
von ihrem Vorrathe nehmen muͤſſe. Daher wird es mir
unmoͤglich, meine Aecker und Felder da, wo es
ohne Schaden geſchehen kann, mit Weiden, Erlen
und dergleichen anzubauen, und dieß zu meinem| Ge-
brauche zu verwenden. Dieß wird mir ein offenbarer
Schade. Jch antworte: Dieſe Furcht iſt bey einer
regelmaͤßig angelegten Cammer ohne Grund. Sie
hat die Holz-Beſorgniß an ſich gezogen das Nah-
rungs- Geſchaͤfte der Unterthanen zu erleichtern, und
daher wird ſie keinem bey einem ſolchen Anbau der Wei-
den, Erlen und ſo ferner, und bey dem Gebrauche der-
ſelben Hinderniſſe ſetzen. Ein ſolcher Anbau iſt viel-
mehr ihrem Verlangen gemaͤß.
§. 54.
Endlich muͤſſen wir uns auch mit dem Einwurfe,
den uns die Cammer machen wird, beſchaͤftigen.
Eine ſolche Einrichtung, als dieſe Lehre erfodert, macht
uns viele Muͤhe, und wenn wir die Holzungen
nicht eigenthuͤmlich beſitzen, ſo werden wir da-
bey ſo viel nicht gewinnen, daß uns die angewendete
Muͤhe bezahlt wird. Jch nehme mir die unſchuldige
Freyheit in dieſem Stuͤkke der Cammer zu widerſpre-
chen.
Einmahl, eine ſolche Einrichtung laͤſt ſich auf ein-
mahl nicht zwingen. Die Veranſtaltungen
werden nach und nach gemacht, bis die Sache
in der Folge der Zeit ihre Vollſtaͤndigkeit er-
reichet.
Fuͤrs andere, eine ſolche Einrichtung erfodert be-
ſon-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 600. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/620>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.