Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.von den Domainen. nicht von allen doch von den allermeisten, die sich mitdiesem Gewerbe beschäftigen, anders angesehen wird, als es nach der Absicht der Cammern sollte angesehen werden. Viele Cameralisten schätzen einen Staat alsdenn glücklich, wenn er eine Menge von Domai- nen hat. Sie schlüßen, die Domainen sind Güther des Staats, deren jährliche Ausbeute die Einkünfte eines Fürsten als Fürsten (§. 26). Folglich geben die Domainen einen solchen Theil der fürstlichen Ein- künfte, wobey der Unterthan nicht belästiget wird. Je größer demnach die Anzahl der Domainen, desto mehrere Einkünfte hat ein Fürst ohne Nachtheil des Staats zu erwarten. Und daher ist ein Staat reich und glücklich, wenn er viele Domainen hat. Dieß giebt ihnen einen Grund, ferner zu schlüßen. Ein wahrer Cameralist muß für die Vermehrung der Do- mainen sorgen. Folglich dem Fürsten diesen Rath geben, daß er erbliche Güther, zurückgefallene Lehne und s. ferner zu Domainen mache, und wenn es möglich ist, daß der Fürst von seinen jährlichen Ein- künften so viel erspare, daß er durch Ankauffung lie- gender Gründe die Domainen vermehren könne. §. 28. Diese Gedanken haben einen starken Schein derDiese sind Ein-
von den Domainen. nicht von allen doch von den allermeiſten, die ſich mitdieſem Gewerbe beſchaͤftigen, anders angeſehen wird, als es nach der Abſicht der Cammern ſollte angeſehen werden. Viele Cameraliſten ſchaͤtzen einen Staat alsdenn gluͤcklich, wenn er eine Menge von Domai- nen hat. Sie ſchluͤßen, die Domainen ſind Guͤther des Staats, deren jaͤhrliche Ausbeute die Einkuͤnfte eines Fuͤrſten als Fuͤrſten (§. 26). Folglich geben die Domainen einen ſolchen Theil der fuͤrſtlichen Ein- kuͤnfte, wobey der Unterthan nicht belaͤſtiget wird. Je groͤßer demnach die Anzahl der Domainen, deſto mehrere Einkuͤnfte hat ein Fuͤrſt ohne Nachtheil des Staats zu erwarten. Und daher iſt ein Staat reich und gluͤcklich, wenn er viele Domainen hat. Dieß giebt ihnen einen Grund, ferner zu ſchluͤßen. Ein wahrer Cameraliſt muß fuͤr die Vermehrung der Do- mainen ſorgen. Folglich dem Fuͤrſten dieſen Rath geben, daß er erbliche Guͤther, zuruͤckgefallene Lehne und ſ. ferner zu Domainen mache, und wenn es moͤglich iſt, daß der Fuͤrſt von ſeinen jaͤhrlichen Ein- kuͤnften ſo viel erſpare, daß er durch Ankauffung lie- gender Gruͤnde die Domainen vermehren koͤnne. §. 28. Dieſe Gedanken haben einen ſtarken Schein derDieſe ſind Ein-
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von den Domainen.
nicht von allen doch von den allermeiſten, die ſich mit
dieſem Gewerbe beſchaͤftigen, anders angeſehen wird,
als es nach der Abſicht der Cammern ſollte angeſehen
werden. Viele Cameraliſten ſchaͤtzen einen Staat
alsdenn gluͤcklich, wenn er eine Menge von Domai-
nen hat. Sie ſchluͤßen, die Domainen ſind Guͤther
des Staats, deren jaͤhrliche Ausbeute die Einkuͤnfte
eines Fuͤrſten als Fuͤrſten (§. 26). Folglich geben
die Domainen einen ſolchen Theil der fuͤrſtlichen Ein-
kuͤnfte, wobey der Unterthan nicht belaͤſtiget wird.
Je groͤßer demnach die Anzahl der Domainen, deſto
mehrere Einkuͤnfte hat ein Fuͤrſt ohne Nachtheil des
Staats zu erwarten. Und daher iſt ein Staat reich
und gluͤcklich, wenn er viele Domainen hat. Dieß
giebt ihnen einen Grund, ferner zu ſchluͤßen. Ein
wahrer Cameraliſt muß fuͤr die Vermehrung der Do-
mainen ſorgen. Folglich dem Fuͤrſten dieſen Rath
geben, daß er erbliche Guͤther, zuruͤckgefallene Lehne
und ſ. ferner zu Domainen mache, und wenn es
moͤglich iſt, daß der Fuͤrſt von ſeinen jaͤhrlichen Ein-
kuͤnften ſo viel erſpare, daß er durch Ankauffung lie-
gender Gruͤnde die Domainen vermehren koͤnne.
§. 28.
Dieſe Gedanken haben einen ſtarken Schein der
Wahrheit. Er verſchwindet aber, wenn wir die Sa-
che ohne Neben-Abſichten genau unterſuchen. Jn
dem Schluße, der dieſe ganze Reihe der Gedanken
unterſtuͤtzet, iſt eine Folge angenommen worden, die
man ſo leicht nicht wird beweiſen koͤnnen. Es heiſt:
weil die jaͤhrliche Ausbeute der Domainen die Ein-
kuͤnfte eines Fuͤrſten als Fuͤrſten giebt, ſo geben dieſe
einen ſolchen Theil der fuͤrſtlichen Einkuͤnfte, wobey
die Unterthanen nicht belaͤſtiget werden. Jch will es
beweiſen, daß dieſe Folge nicht voͤllig gegruͤndet ſey.
Die Unterthanen koͤnnen belaͤſtiget werden:
Dieſe ſind
einzuſchraͤn-
ken.
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