Sie gewinnet hievon einen merklichen Vortheil. Sie erkennet hiedurch wie viel sie jährlich zu einer jeden Art der Ausgaben verwenden könne, wenn keine Cammer-Schulden entstehen sollen.
§. 19.
und die vier- te.
Die vierte Haupt-Regel: Sollten in einer Classe die fürstlichen Einkünfte fallen, so muß nothwendig ein gewisser Theil der Nah- rungs-Geschäfte im Staate geschwächt werden (§. 15. Vorb.). Daher muß die Cammer, so bald sie dieses merket, bey dem Ober-Policey-Collegio nach der Ursache dieses Verfalls fragen, und mit diesem ge- meinschaftlich auf Mittel denken, entweder diesem Abgange vorzubeugen, oder diesen Schaden durch andere Wege zu ersetzen. (§. 389. Pol. §. 16.).
§. 20.
Schluß die- ses Abschnit- tes.
Diese Regeln müssen die Untersuchung der beson- deren Cammer-Stükke regieren, und diese Untersu- chung muß uns alle besondere Punkte lehren, worauf wir bey der Anwendung dieser Regeln zu sehen ha- ben, und aus welchen wir es erkennen können, wie die Anwendung dieser Regeln möglich sey, und wie sie vollständig können gemacht werden.
Zweyter
Des Cammer-Weſens 1. Abſchnitt, von den ꝛc.
Sie gewinnet hievon einen merklichen Vortheil. Sie erkennet hiedurch wie viel ſie jaͤhrlich zu einer jeden Art der Ausgaben verwenden koͤnne, wenn keine Cammer-Schulden entſtehen ſollen.
§. 19.
und die vier- te.
Die vierte Haupt-Regel: Sollten in einer Claſſe die fuͤrſtlichen Einkuͤnfte fallen, ſo muß nothwendig ein gewiſſer Theil der Nah- rungs-Geſchaͤfte im Staate geſchwaͤcht werden (§. 15. Vorb.). Daher muß die Cammer, ſo bald ſie dieſes merket, bey dem Ober-Policey-Collegio nach der Urſache dieſes Verfalls fragen, und mit dieſem ge- meinſchaftlich auf Mittel denken, entweder dieſem Abgange vorzubeugen, oder dieſen Schaden durch andere Wege zu erſetzen. (§. 389. Pol. §. 16.).
§. 20.
Schluß die- ſes Abſchnit- tes.
Dieſe Regeln muͤſſen die Unterſuchung der beſon- deren Cammer-Stuͤkke regieren, und dieſe Unterſu- chung muß uns alle beſondere Punkte lehren, worauf wir bey der Anwendung dieſer Regeln zu ſehen ha- ben, und aus welchen wir es erkennen koͤnnen, wie die Anwendung dieſer Regeln moͤglich ſey, und wie ſie vollſtaͤndig koͤnnen gemacht werden.
Zweyter
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Des Cammer-Weſens 1. Abſchnitt, von den ꝛc.
Sie gewinnet hievon einen merklichen Vortheil. Sie
erkennet hiedurch wie viel ſie jaͤhrlich zu einer jeden
Art der Ausgaben verwenden koͤnne, wenn keine
Cammer-Schulden entſtehen ſollen.
§. 19.
Die vierte Haupt-Regel: Sollten in einer Claſſe
die fuͤrſtlichen Einkuͤnfte fallen, ſo muß
nothwendig ein gewiſſer Theil der Nah-
rungs-Geſchaͤfte im Staate geſchwaͤcht
werden (§. 15. Vorb.). Daher muß die
Cammer, ſo bald ſie dieſes merket, bey dem
Ober-Policey-Collegio nach der Urſache
dieſes Verfalls fragen, und mit dieſem ge-
meinſchaftlich auf Mittel denken, entweder
dieſem Abgange vorzubeugen, oder dieſen
Schaden durch andere Wege zu erſetzen.
(§. 389. Pol. §. 16.).
§. 20.
Dieſe Regeln muͤſſen die Unterſuchung der beſon-
deren Cammer-Stuͤkke regieren, und dieſe Unterſu-
chung muß uns alle beſondere Punkte lehren, worauf
wir bey der Anwendung dieſer Regeln zu ſehen ha-
ben, und aus welchen wir es erkennen koͤnnen, wie die
Anwendung dieſer Regeln moͤglich ſey, und wie ſie
vollſtaͤndig koͤnnen gemacht werden.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 570. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/590>, abgerufen am 30.12.2024.
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