Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.Der Policey-Wissenschaft 2 Abschnitt, solche Schornsteine ohne Gefahr ausbrennen.Gehen sie endlich nicht über das Dach hinaus, so ergreift die entstandene Flamme das Dach, und hieraus entstehet Gefahr. §. 230. dritteDas dritte. An keinem Orte in einem Gebäude, wo Feuer angemacht wird, muß Holz seyn. Daher müssen die Bauleute hiezu verpflichtet werden. §. 231. und vierteStück hiezu. Das vierte. Die Gebäude in einem Ort müssen durch Brand-Mauern von einander abgesondert werden. Unterläst man dieses, so setzet das Feuer, was in dem einen Hause ist, zugleich das Hauß des Nachbarn in Gefahr. Anmerk. Auch von diesen Dingen muß die §. 232. und eineFeuer-Ord- nung ge- macht wer- den. Deren erstes. Wie sind die Veranstaltungen zu machen, wodurch Erstlich auf die Wache. Wird diese gehalten, so kann sie auch sogleich, wenn Feuer entstehet, Lermen machen. Dieß ist die Haupt-Beschäfti- gung dessen, der auf dem Thurm wohnet, der seine Wachsamkeit beständig durch gewesse Zei- chen andeuten muß. Jst die Wache, von der wir §. 204. und folg. geredet haben, angeleget, so kann sie sich auch bey dieser Absicht nützlich beweisen. §. 233.
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt, ſolche Schornſteine ohne Gefahr ausbrennen.Gehen ſie endlich nicht uͤber das Dach hinaus, ſo ergreift die entſtandene Flamme das Dach, und hieraus entſtehet Gefahr. §. 230. dritteDas dritte. An keinem Orte in einem Gebaͤude, wo Feuer angemacht wird, muß Holz ſeyn. Daher muͤſſen die Bauleute hiezu verpflichtet werden. §. 231. und vierteStuͤck hiezu. Das vierte. Die Gebaͤude in einem Ort muͤſſen durch Brand-Mauern von einander abgeſondert werden. Unterlaͤſt man dieſes, ſo ſetzet das Feuer, was in dem einen Hauſe iſt, zugleich das Hauß des Nachbarn in Gefahr. Anmerk. Auch von dieſen Dingen muß die §. 232. und eineFeuer-Ord- nung ge- macht wer- den. Deren erſtes. Wie ſind die Veranſtaltungen zu machen, wodurch Erſtlich auf die Wache. Wird dieſe gehalten, ſo kann ſie auch ſogleich, wenn Feuer entſtehet, Lermen machen. Dieß iſt die Haupt-Beſchaͤfti- gung deſſen, der auf dem Thurm wohnet, der ſeine Wachſamkeit beſtaͤndig durch geweſſe Zei- chen andeuten muß. Jſt die Wache, von der wir §. 204. und folg. geredet haben, angeleget, ſo kann ſie ſich auch bey dieſer Abſicht nuͤtzlich beweiſen. §. 233.
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
ſolche Schornſteine ohne Gefahr ausbrennen.
Gehen ſie endlich nicht uͤber das Dach hinaus,
ſo ergreift die entſtandene Flamme das Dach,
und hieraus entſtehet Gefahr.
§. 230.
Das dritte. An keinem Orte in einem Gebaͤude,
wo Feuer angemacht wird, muß Holz ſeyn.
Daher muͤſſen die Bauleute hiezu verpflichtet
werden.
§. 231.
Das vierte. Die Gebaͤude in einem Ort muͤſſen
durch Brand-Mauern von einander abgeſondert
werden. Unterlaͤſt man dieſes, ſo ſetzet das
Feuer, was in dem einen Hauſe iſt, zugleich
das Hauß des Nachbarn in Gefahr.
Anmerk. Auch von dieſen Dingen muß die
Baukunſt umſtaͤndlicher reden.
§. 232.
Wie ſind die Veranſtaltungen zu machen, wodurch
ein angegangenes Feuer leicht wiederum zu daͤmpfen?
Es kommt hier auf folgende Stuͤkke an.
Erſtlich auf die Wache. Wird dieſe gehalten,
ſo kann ſie auch ſogleich, wenn Feuer entſtehet,
Lermen machen. Dieß iſt die Haupt-Beſchaͤfti-
gung deſſen, der auf dem Thurm wohnet, der
ſeine Wachſamkeit beſtaͤndig durch geweſſe Zei-
chen andeuten muß. Jſt die Wache, von der
wir §. 204. und folg. geredet haben, angeleget,
ſo kann ſie ſich auch bey dieſer Abſicht nuͤtzlich
beweiſen.
§. 233.
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