wird hiedurch lukker gemacht, und daher hat es mit jenem gleiche Würkungen. Ferner wird ein solcher Bau waagerecht geführet, da man doch bedenken solte, daß das Wasser alsdenn in seiner Stärcke geschwächt wird, wenn es sich auf einer schrägen Fläche ausbreiten kann. Es würde auch vieles zur Erleichterung des Ufer-Baues beytragen, wenn man mehr an die Vertiefung des Wasser-Ganges gedächte. Und so ferner. Von diesem muß die Mathematik umständlicher reden.
§. 225.
Und Ueber- schwemmung
Die andere Würkung des Wassers zum Schaden der Jnnwohner ist die Ueberschwemmung. Diese kann durch nichts als durch die Verbesserung der Wasser- Gänge und durch die Wasser-Dämme verhindert wer- den. Für jene sorget der, welcher den Nutzen vom Wasser hat. Und bey diesem kann das wiederholet werden, was wir §. 224. erinnert haben. Es ist nur nöthig in der Stelle der Besitzer der Felder diejenigen zu setzen, deren Güther durch diese Dämme bedekket werden.
§. 226.
Ferner durchs Feuer.
Will man endlich die Gebäude wider den Angrif des Feuers, so viel es in unserer Gewalt stehet, schü- tzen, so hat man auf zwey Stükke zu sehen.
Einmahl, darauf, daß die Gebäude Feuer-vest aufgeführet werden. Und
Fürs andere: Daß allemahl alle mögliche An- stalten bereit sind, ein angehendes Feuer wie- derum zu dämpfen.
§. 227.
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
wird hiedurch lukker gemacht, und daher hat es mit jenem gleiche Wuͤrkungen. Ferner wird ein ſolcher Bau waagerecht gefuͤhret, da man doch bedenken ſolte, daß das Waſſer alsdenn in ſeiner Staͤrcke geſchwaͤcht wird, wenn es ſich auf einer ſchraͤgen Flaͤche ausbreiten kann. Es wuͤrde auch vieles zur Erleichterung des Ufer-Baues beytragen, wenn man mehr an die Vertiefung des Waſſer-Ganges gedaͤchte. Und ſo ferner. Von dieſem muß die Mathematik umſtaͤndlicher reden.
§. 225.
Und Ueber- ſchwemmung
Die andere Wuͤrkung des Waſſers zum Schaden der Jnnwohner iſt die Ueberſchwemmung. Dieſe kann durch nichts als durch die Verbeſſerung der Waſſer- Gaͤnge und durch die Waſſer-Daͤmme verhindert wer- den. Fuͤr jene ſorget der, welcher den Nutzen vom Waſſer hat. Und bey dieſem kann das wiederholet werden, was wir §. 224. erinnert haben. Es iſt nur noͤthig in der Stelle der Beſitzer der Felder diejenigen zu ſetzen, deren Guͤther durch dieſe Daͤmme bedekket werden.
§. 226.
Ferner durchs Feuer.
Will man endlich die Gebaͤude wider den Angrif des Feuers, ſo viel es in unſerer Gewalt ſtehet, ſchuͤ- tzen, ſo hat man auf zwey Stuͤkke zu ſehen.
Einmahl, darauf, daß die Gebaͤude Feuer-veſt aufgefuͤhret werden. Und
Fuͤrs andere: Daß allemahl alle moͤgliche An- ſtalten bereit ſind, ein angehendes Feuer wie- derum zu daͤmpfen.
§. 227.
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
wird hiedurch lukker gemacht, und daher hat es mit
jenem gleiche Wuͤrkungen. Ferner wird ein ſolcher
Bau waagerecht gefuͤhret, da man doch bedenken
ſolte, daß das Waſſer alsdenn in ſeiner Staͤrcke
geſchwaͤcht wird, wenn es ſich auf einer ſchraͤgen
Flaͤche ausbreiten kann. Es wuͤrde auch vieles
zur Erleichterung des Ufer-Baues beytragen, wenn
man mehr an die Vertiefung des Waſſer-Ganges
gedaͤchte. Und ſo ferner. Von dieſem muß die
Mathematik umſtaͤndlicher reden.
§. 225.
Die andere Wuͤrkung des Waſſers zum Schaden
der Jnnwohner iſt die Ueberſchwemmung. Dieſe kann
durch nichts als durch die Verbeſſerung der Waſſer-
Gaͤnge und durch die Waſſer-Daͤmme verhindert wer-
den. Fuͤr jene ſorget der, welcher den Nutzen vom
Waſſer hat. Und bey dieſem kann das wiederholet
werden, was wir §. 224. erinnert haben. Es iſt nur
noͤthig in der Stelle der Beſitzer der Felder diejenigen
zu ſetzen, deren Guͤther durch dieſe Daͤmme bedekket
werden.
§. 226.
Will man endlich die Gebaͤude wider den Angrif
des Feuers, ſo viel es in unſerer Gewalt ſtehet, ſchuͤ-
tzen, ſo hat man auf zwey Stuͤkke zu ſehen.
Einmahl, darauf, daß die Gebaͤude Feuer-veſt
aufgefuͤhret werden. Und
Fuͤrs andere: Daß allemahl alle moͤgliche An-
ſtalten bereit ſind, ein angehendes Feuer wie-
derum zu daͤmpfen.
§. 227.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 512. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/532>, abgerufen am 13.11.2024.
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