Was will dieß machen. Führet jener seine Aufsicht pflichtmäßig, so wird er diese Kosten dem, der bauet, gewiß einbringen.
§. 183.
Wasser.
Die Wasser sind schöne, wenn sie reichlich mit Fischen besetzet, und ihre Ufer nicht nur wohl, sondern auch also verwahret worden, daß dieß eine angenehme Empfindung macht. Jenes kann eine nach obigen Regeln gemachte Fisch-Ordnung würken. Die Verwahrung der Ufer lehret die Baukunst. Und eine angenehme Empfindung wird dadurch gewürket, wenn sie mit Hekken, oder mit Bäumen regelmäßig bepflan- zet worden.
§. 184.
2) Die be- wegliche Sa- chen auf dem Lande.
So weit von den unbeweglichen Stükken auf dem Lande. Zu den beweglichen Sachen gehöret hieher das Vieh und das Geschirre. Die Schönheit des Viehes ist aus dem zu beurtheilen, was wir oben von der Viehzucht erkläret haben. Wird diese regelmäßig gehalten, so muß das Vieh schön werden. Die Schönheit des Geschirres bestehet in dem, wenn es also ist gebauet worden, daß es seine Absicht bequem und vorzüglich würken kann, und wenn der Anblick dieser Dinge unsre Aufmerksamkeit dahin führet, daß wir dieß erkennen können.
§. 185.
3) Die un- beweglichen Dinge, die zur Stadt gehören. Die Gebäude.
Wir kommen zu den unbeweglichen Dingen, die zur Stadt gehören. Diese sind die Gebäude und die Gassen. Die Gebäude sind entweder öffentliche Ge- bäude, oder Privat-Häuser. Die wahre Schönheit der Gebäude beschreibet die Baukunst. Hier ist nur ins besondere dieß zu merken, daß zur Schönheit einer
Stadt
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
Was will dieß machen. Fuͤhret jener ſeine Aufſicht pflichtmaͤßig, ſo wird er dieſe Koſten dem, der bauet, gewiß einbringen.
§. 183.
Waſſer.
Die Waſſer ſind ſchoͤne, wenn ſie reichlich mit Fiſchen beſetzet, und ihre Ufer nicht nur wohl, ſondern auch alſo verwahret worden, daß dieß eine angenehme Empfindung macht. Jenes kann eine nach obigen Regeln gemachte Fiſch-Ordnung wuͤrken. Die Verwahrung der Ufer lehret die Baukunſt. Und eine angenehme Empfindung wird dadurch gewuͤrket, wenn ſie mit Hekken, oder mit Baͤumen regelmaͤßig bepflan- zet worden.
§. 184.
2) Die be- wegliche Sa- chen auf dem Lande.
So weit von den unbeweglichen Stuͤkken auf dem Lande. Zu den beweglichen Sachen gehoͤret hieher das Vieh und das Geſchirre. Die Schoͤnheit des Viehes iſt aus dem zu beurtheilen, was wir oben von der Viehzucht erklaͤret haben. Wird dieſe regelmaͤßig gehalten, ſo muß das Vieh ſchoͤn werden. Die Schoͤnheit des Geſchirres beſtehet in dem, wenn es alſo iſt gebauet worden, daß es ſeine Abſicht bequem und vorzuͤglich wuͤrken kann, und wenn der Anblick dieſer Dinge unſre Aufmerkſamkeit dahin fuͤhret, daß wir dieß erkennen koͤnnen.
§. 185.
3) Die un- beweglichen Dinge, die zur Stadt gehoͤren. Die Gebaͤude.
Wir kommen zu den unbeweglichen Dingen, die zur Stadt gehoͤren. Dieſe ſind die Gebaͤude und die Gaſſen. Die Gebaͤude ſind entweder oͤffentliche Ge- baͤude, oder Privat-Haͤuſer. Die wahre Schoͤnheit der Gebaͤude beſchreibet die Baukunſt. Hier iſt nur ins beſondere dieß zu merken, daß zur Schoͤnheit einer
Stadt
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
Was will dieß machen. Fuͤhret jener ſeine Aufſicht
pflichtmaͤßig, ſo wird er dieſe Koſten dem, der bauet,
gewiß einbringen.
§. 183.
Die Waſſer ſind ſchoͤne, wenn ſie reichlich mit Fiſchen
beſetzet, und ihre Ufer nicht nur wohl, ſondern auch
alſo verwahret worden, daß dieß eine angenehme
Empfindung macht. Jenes kann eine nach obigen
Regeln gemachte Fiſch-Ordnung wuͤrken. Die
Verwahrung der Ufer lehret die Baukunſt. Und eine
angenehme Empfindung wird dadurch gewuͤrket, wenn
ſie mit Hekken, oder mit Baͤumen regelmaͤßig bepflan-
zet worden.
§. 184.
So weit von den unbeweglichen Stuͤkken auf dem
Lande. Zu den beweglichen Sachen gehoͤret hieher
das Vieh und das Geſchirre. Die Schoͤnheit des
Viehes iſt aus dem zu beurtheilen, was wir oben von
der Viehzucht erklaͤret haben. Wird dieſe regelmaͤßig
gehalten, ſo muß das Vieh ſchoͤn werden. Die
Schoͤnheit des Geſchirres beſtehet in dem, wenn es
alſo iſt gebauet worden, daß es ſeine Abſicht bequem
und vorzuͤglich wuͤrken kann, und wenn der Anblick
dieſer Dinge unſre Aufmerkſamkeit dahin fuͤhret, daß
wir dieß erkennen koͤnnen.
§. 185.
Wir kommen zu den unbeweglichen Dingen, die
zur Stadt gehoͤren. Dieſe ſind die Gebaͤude und die
Gaſſen. Die Gebaͤude ſind entweder oͤffentliche Ge-
baͤude, oder Privat-Haͤuſer. Die wahre Schoͤnheit
der Gebaͤude beſchreibet die Baukunſt. Hier iſt nur
ins beſondere dieß zu merken, daß zur Schoͤnheit einer
Stadt
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 492. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/512>, abgerufen am 13.11.2024.
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