Schulz muß hievor stehen, und die Arbeit unter den Jnnwohnern so vertheilen, daß eine Gleichheit beob- achtet werde. Nur alles muß unter einer Aufsicht, nach dem gemachten Endwurf geschehen, damit endlich das ganze vollkommen werde.
§. 180.
Die Schönheit der Waldungen bestehet in gesundenWaldungen. Bäumen, die in ihrem Wachsthum nicht verhindert werden, und, wenn es die Umstände erlauben, in durchgehauenen Alleen. Jenes kann auch aus dem beurtheilet werden, was wir in dem ersten Theile vom Landbau und dessen Fruchtbarkeit abgehandelt haben.
§. 181.
Die Schönheit der Gebäude wird von der Bau-Gebäude. Kunst bestimmet. Sie erfodert, daß eine Aehnlichkeit unter den Gebäuden, so weit es immer möglich ist, beobachtet werde. Daß man es sinnlich erkennen könne, wie sie also angeleget worden, daß man in denselben ihre Absicht bequem erreichen könne, und so ferner. Siehe die Baukunst.
§. 182.
Daher ist es nicht einmal auf dem Lande zu dulden,Besondere Anmerkung. daß einer ein Gebäude aufführe, als unter der Aufsicht eines Mannes, der die Baukunst so weit verstehet, als es zu diesem Endzwekke erfodert wird. Jch will einen Vorschlag machen, wie dieß ohne Kosten gesche- hen könne. Sind die Land-Schulen nach obigen Regeln angeleget worden, so hat man auch hier einen Schulmeister, der von der Baukunst so viel verstehet, als zu dieser Absicht nöthig ist. Dieser muß die Auf- sicht führen. Es ist wahr, der, welcher ein Gebäude aufführet, muß ihm etwas für seine Bemühung geben.
Was
von der Schoͤnheit des Landes.
Schulz muß hievor ſtehen, und die Arbeit unter den Jnnwohnern ſo vertheilen, daß eine Gleichheit beob- achtet werde. Nur alles muß unter einer Aufſicht, nach dem gemachten Endwurf geſchehen, damit endlich das ganze vollkommen werde.
§. 180.
Die Schoͤnheit der Waldungen beſtehet in geſundenWaldungen. Baͤumen, die in ihrem Wachsthum nicht verhindert werden, und, wenn es die Umſtaͤnde erlauben, in durchgehauenen Alleen. Jenes kann auch aus dem beurtheilet werden, was wir in dem erſten Theile vom Landbau und deſſen Fruchtbarkeit abgehandelt haben.
§. 181.
Die Schoͤnheit der Gebaͤude wird von der Bau-Gebaͤude. Kunſt beſtimmet. Sie erfodert, daß eine Aehnlichkeit unter den Gebaͤuden, ſo weit es immer moͤglich iſt, beobachtet werde. Daß man es ſinnlich erkennen koͤnne, wie ſie alſo angeleget worden, daß man in denſelben ihre Abſicht bequem erreichen koͤnne, und ſo ferner. Siehe die Baukunſt.
§. 182.
Daher iſt es nicht einmal auf dem Lande zu dulden,Beſondere Anmerkung. daß einer ein Gebaͤude auffuͤhre, als unter der Aufſicht eines Mannes, der die Baukunſt ſo weit verſtehet, als es zu dieſem Endzwekke erfodert wird. Jch will einen Vorſchlag machen, wie dieß ohne Koſten geſche- hen koͤnne. Sind die Land-Schulen nach obigen Regeln angeleget worden, ſo hat man auch hier einen Schulmeiſter, der von der Baukunſt ſo viel verſtehet, als zu dieſer Abſicht noͤthig iſt. Dieſer muß die Auf- ſicht fuͤhren. Es iſt wahr, der, welcher ein Gebaͤude auffuͤhret, muß ihm etwas fuͤr ſeine Bemuͤhung geben.
Was
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von der Schoͤnheit des Landes.
Schulz muß hievor ſtehen, und die Arbeit unter den
Jnnwohnern ſo vertheilen, daß eine Gleichheit beob-
achtet werde. Nur alles muß unter einer Aufſicht,
nach dem gemachten Endwurf geſchehen, damit endlich
das ganze vollkommen werde.
§. 180.
Die Schoͤnheit der Waldungen beſtehet in geſunden
Baͤumen, die in ihrem Wachsthum nicht verhindert
werden, und, wenn es die Umſtaͤnde erlauben, in
durchgehauenen Alleen. Jenes kann auch aus dem
beurtheilet werden, was wir in dem erſten Theile vom
Landbau und deſſen Fruchtbarkeit abgehandelt haben.
Waldungen.
§. 181.
Die Schoͤnheit der Gebaͤude wird von der Bau-
Kunſt beſtimmet. Sie erfodert, daß eine Aehnlichkeit
unter den Gebaͤuden, ſo weit es immer moͤglich iſt,
beobachtet werde. Daß man es ſinnlich erkennen
koͤnne, wie ſie alſo angeleget worden, daß man in
denſelben ihre Abſicht bequem erreichen koͤnne, und ſo
ferner. Siehe die Baukunſt.
Gebaͤude.
§. 182.
Daher iſt es nicht einmal auf dem Lande zu dulden,
daß einer ein Gebaͤude auffuͤhre, als unter der Aufſicht
eines Mannes, der die Baukunſt ſo weit verſtehet,
als es zu dieſem Endzwekke erfodert wird. Jch will
einen Vorſchlag machen, wie dieß ohne Koſten geſche-
hen koͤnne. Sind die Land-Schulen nach obigen
Regeln angeleget worden, ſo hat man auch hier einen
Schulmeiſter, der von der Baukunſt ſo viel verſtehet,
als zu dieſer Abſicht noͤthig iſt. Dieſer muß die Auf-
ſicht fuͤhren. Es iſt wahr, der, welcher ein Gebaͤude
auffuͤhret, muß ihm etwas fuͤr ſeine Bemuͤhung geben.
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Beſondere
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 491. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/511>, abgerufen am 13.11.2024.
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