Fürs siebende, mit der Beförderung der Si- cherheit.
Fürs achte, mit der Verpflegung der Armen, und so ferner.
§. 37.
Der Cameralist muß endlich fürs vierte dieDer vierte Theil. bis hieher beschriebene Wissenschaften auf die Wirth- schaft eines Fürsten, als Fürsten, anwenden. Und diese Anwendung macht den vierten Theil der Came- ralwissenschaft, die sich diesen Namen, die Cameral- wissenschaft, insbesondere zugeeignet hat.
Anm. Die Ursache dieser Benennung erhellet aus dem, was in dem Anfange des §. 21. von uns ist angemerket worden.
§. 38.
Dieser Begrif von der Cameralwissenschaft in demDessen Ab- theilung. engern Verstande giebt uns einen Grund, diese in drey besondere Theile zu zerlegen.
Der erste Theil bestimmet die verschiedenen Quel- len von den fürstlichen Einkünften.
Der andere Theil lehret es, wie aus diesen Quellen die järlichen Einkünfte eines Fürsten können geschöpfet werden.
Der dritte Theil beschreibet die regelmäßige An- wendung der järlichen Einkünfte eines Für- sten.
§. 38.
zu den Cameralwiſſenſchaften.
Fuͤrs ſechſte, mit der Schoͤnheit des Landes.
Fuͤrs ſiebende, mit der Befoͤrderung der Si- cherheit.
Fuͤrs achte, mit der Verpflegung der Armen, und ſo ferner.
§. 37.
Der Cameraliſt muß endlich fuͤrs vierte dieDer vierte Theil. bis hieher beſchriebene Wiſſenſchaften auf die Wirth- ſchaft eines Fuͤrſten, als Fuͤrſten, anwenden. Und dieſe Anwendung macht den vierten Theil der Came- ralwiſſenſchaft, die ſich dieſen Namen, die Cameral- wiſſenſchaft, insbeſondere zugeeignet hat.
Anm. Die Urſache dieſer Benennung erhellet aus dem, was in dem Anfange des §. 21. von uns iſt angemerket worden.
§. 38.
Dieſer Begrif von der Cameralwiſſenſchaft in demDeſſen Ab- theilung. engern Verſtande giebt uns einen Grund, dieſe in drey beſondere Theile zu zerlegen.
Der erſte Theil beſtimmet die verſchiedenen Quel- len von den fuͤrſtlichen Einkuͤnften.
Der andere Theil lehret es, wie aus dieſen Quellen die jaͤrlichen Einkuͤnfte eines Fuͤrſten koͤnnen geſchoͤpfet werden.
Der dritte Theil beſchreibet die regelmaͤßige An- wendung der jaͤrlichen Einkuͤnfte eines Fuͤr- ſten.
§. 38.
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zu den Cameralwiſſenſchaften.
Fuͤrs ſechſte, mit der Schoͤnheit des Landes.
Fuͤrs ſiebende, mit der Befoͤrderung der Si-
cherheit.
Fuͤrs achte, mit der Verpflegung der Armen, und
ſo ferner.
§. 37.
Der Cameraliſt muß endlich fuͤrs vierte die
bis hieher beſchriebene Wiſſenſchaften auf die Wirth-
ſchaft eines Fuͤrſten, als Fuͤrſten, anwenden. Und
dieſe Anwendung macht den vierten Theil der Came-
ralwiſſenſchaft, die ſich dieſen Namen, die Cameral-
wiſſenſchaft, insbeſondere zugeeignet hat.
Der vierte
Theil.
Anm. Die Urſache dieſer Benennung erhellet
aus dem, was in dem Anfange des §. 21. von
uns iſt angemerket worden.
§. 38.
Dieſer Begrif von der Cameralwiſſenſchaft in dem
engern Verſtande giebt uns einen Grund, dieſe in
drey beſondere Theile zu zerlegen.
Deſſen Ab-
theilung.
Der erſte Theil beſtimmet die verſchiedenen Quel-
len von den fuͤrſtlichen Einkuͤnften.
Der andere Theil lehret es, wie aus dieſen
Quellen die jaͤrlichen Einkuͤnfte eines Fuͤrſten
koͤnnen geſchoͤpfet werden.
Der dritte Theil beſchreibet die regelmaͤßige An-
wendung der jaͤrlichen Einkuͤnfte eines Fuͤr-
ſten.
§. 38.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/49>, abgerufen am 03.12.2024.
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