bare Mutter des Müßigganges. Was bleibt übrig? Die Policey muß dahin die Veranstaltung machen, daß diese Leute unter einer sehr scharfen Zucht zur Arbeit gewöhnet werden.
§. 134.
Fernere Ab- handlung dieses Punkts.
Wie ist dieß möglich? werden diejenigen fragen, die es erwegen, daß auch diese Müßiggänger nicht von gleichem Stande. Sind sie von geringem Stande, so ist dieß möglich. Sie werden unter einer strengen Zucht zu Wege-Besserungen, zum Festungs-Bau und andern dergleichen öffentlichen Arbeiten angehalten. Hat man Zucht- und Spinn-Häsuer im Lande, so finden sie in diesen eine ihnen nuzbare Bewirthung, und so ferner. Sind aber diese Müßiggänger vom Stande, so lassen sich dergleichen Mittel nicht leicht anwenden. Allein, solte es in diesem Falle völlig un- möglich seyn. Beschäftigungen, die einem ansehnli- chen Stande gemäß sind, unter einer strengen Zucht unternehmen, dieß sind keine Begriffe, die einander widersprechen.
§. 135.
Eine beson- dere Anmer- kung von dem Hauß- stand.
Dieß giebt mir Gelegenheit noch einen besonderen Punkt zu untersuchen, den die Policey mit Aufmerk- samkeit betrachtet. Welche Klagen sind größer, als die Klagen der häuslichen Herrschaften über die Faul- heit des Gesindes? Wie ist diese zu verhindern, wenn nichts, als gewaltsame Mittel, helfen will? Solte ich nach den Gründen der Policey einen Vorschlag machen, so würde er dieser seyn:
Fürs erste: Werden alle Vermiethungen zur Be- dienung auf ein halbes oder ganzes Jahr auf- gehoben, vielmehr wird durch strenge Gesetze vest gesetzet, daß die Dienstbothen bey einerley
Herr-
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
bare Mutter des Muͤßigganges. Was bleibt uͤbrig? Die Policey muß dahin die Veranſtaltung machen, daß dieſe Leute unter einer ſehr ſcharfen Zucht zur Arbeit gewoͤhnet werden.
§. 134.
Fernere Ab- handlung dieſes Punkts.
Wie iſt dieß moͤglich? werden diejenigen fragen, die es erwegen, daß auch dieſe Muͤßiggaͤnger nicht von gleichem Stande. Sind ſie von geringem Stande, ſo iſt dieß moͤglich. Sie werden unter einer ſtrengen Zucht zu Wege-Beſſerungen, zum Feſtungs-Bau und andern dergleichen oͤffentlichen Arbeiten angehalten. Hat man Zucht- und Spinn-Haͤſuer im Lande, ſo finden ſie in dieſen eine ihnen nuzbare Bewirthung, und ſo ferner. Sind aber dieſe Muͤßiggaͤnger vom Stande, ſo laſſen ſich dergleichen Mittel nicht leicht anwenden. Allein, ſolte es in dieſem Falle voͤllig un- moͤglich ſeyn. Beſchaͤftigungen, die einem anſehnli- chen Stande gemaͤß ſind, unter einer ſtrengen Zucht unternehmen, dieß ſind keine Begriffe, die einander widerſprechen.
§. 135.
Eine beſon- dere Anmer- kung von dem Hauß- ſtand.
Dieß giebt mir Gelegenheit noch einen beſonderen Punkt zu unterſuchen, den die Policey mit Aufmerk- ſamkeit betrachtet. Welche Klagen ſind groͤßer, als die Klagen der haͤuslichen Herrſchaften uͤber die Faul- heit des Geſindes? Wie iſt dieſe zu verhindern, wenn nichts, als gewaltſame Mittel, helfen will? Solte ich nach den Gruͤnden der Policey einen Vorſchlag machen, ſo wuͤrde er dieſer ſeyn:
Fuͤrs erſte: Werden alle Vermiethungen zur Be- dienung auf ein halbes oder ganzes Jahr auf- gehoben, vielmehr wird durch ſtrenge Geſetze veſt geſetzet, daß die Dienſtbothen bey einerley
Herr-
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
bare Mutter des Muͤßigganges. Was bleibt uͤbrig?
Die Policey muß dahin die Veranſtaltung machen,
daß dieſe Leute unter einer ſehr ſcharfen Zucht zur
Arbeit gewoͤhnet werden.
§. 134.
Wie iſt dieß moͤglich? werden diejenigen fragen,
die es erwegen, daß auch dieſe Muͤßiggaͤnger nicht von
gleichem Stande. Sind ſie von geringem Stande,
ſo iſt dieß moͤglich. Sie werden unter einer ſtrengen
Zucht zu Wege-Beſſerungen, zum Feſtungs-Bau und
andern dergleichen oͤffentlichen Arbeiten angehalten.
Hat man Zucht- und Spinn-Haͤſuer im Lande, ſo
finden ſie in dieſen eine ihnen nuzbare Bewirthung,
und ſo ferner. Sind aber dieſe Muͤßiggaͤnger vom
Stande, ſo laſſen ſich dergleichen Mittel nicht leicht
anwenden. Allein, ſolte es in dieſem Falle voͤllig un-
moͤglich ſeyn. Beſchaͤftigungen, die einem anſehnli-
chen Stande gemaͤß ſind, unter einer ſtrengen Zucht
unternehmen, dieß ſind keine Begriffe, die einander
widerſprechen.
§. 135.
Dieß giebt mir Gelegenheit noch einen beſonderen
Punkt zu unterſuchen, den die Policey mit Aufmerk-
ſamkeit betrachtet. Welche Klagen ſind groͤßer, als
die Klagen der haͤuslichen Herrſchaften uͤber die Faul-
heit des Geſindes? Wie iſt dieſe zu verhindern, wenn
nichts, als gewaltſame Mittel, helfen will? Solte ich
nach den Gruͤnden der Policey einen Vorſchlag machen,
ſo wuͤrde er dieſer ſeyn:
Fuͤrs erſte: Werden alle Vermiethungen zur Be-
dienung auf ein halbes oder ganzes Jahr auf-
gehoben, vielmehr wird durch ſtrenge Geſetze veſt
geſetzet, daß die Dienſtbothen bey einerley
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 468. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/488>, abgerufen am 13.11.2024.
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