abgehandelt haben, und man wird die Wichtigkeit dieser Regeln noch genauer erblikken. Wir können hieraus eine Begebenheit erklären, die sich oft zu- trägt. Wie es nemlich möglich sey, daß man öfters in einem Lande die Waaren, die aus einem fremden Lande gekommen, um ein geringeres Geld haben könne, als mit welchem sie von den Jnn- wohnern dieses Landes in diesem Lande bezahlt werden.
§. 128.
Die dritte Bestimmung: Wenn sich ein BürgerDas dritte Mittel. im Staate in einer gewissen Art der Beschäfti- gungen zum Nutzen des Staats vorzüglich hervor thut, so ist es nüzlich, diesen auch vor- züglich zu belohnen. Diesen Satz wird man uns ohne Beweiß verwilligen, wenn man das annimmt, was wir §. 24. angemerket haben. Man behalte diesen Gedanken, und mit diesem untersuche man das, was bey diesem Stükke die Erfahrung lehret. Man wird es bald merken, daß nichts so stark ist, den Fleißigen eifriger zu machen, und andere zur Nachah- mung im Fleiße zu ermuntern, als wenn sie es erken- nen, daß ihr Fleiß erkannt und ihre Bemühung vor- züglich belohnet wird: und daß im Gegentheil nichts so sehr vermögend ist, den Fleiß zu schwächen, und die Begierde zur Nachahmung zu unterdrükken, als wenn der Fleiß mit der Faulheit gleiche äußerliche Schick- saale, oder auch wohl diese in der Belohnung einige Vorzüge hat.
§. 129.
Auch diese Belohnungen müssen nach den Umstän-Wie dieses anzuwenden. den eingerichtet werden. Der eine sucht Freyheiten, der andere Ehre, der dritte Vergnügen, der vierte eine Vermehrung seiner jährlichen Einnahme. Einem
jeden
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von der Aufmunterung zur Arbeit.
abgehandelt haben, und man wird die Wichtigkeit dieſer Regeln noch genauer erblikken. Wir koͤnnen hieraus eine Begebenheit erklaͤren, die ſich oft zu- traͤgt. Wie es nemlich moͤglich ſey, daß man oͤfters in einem Lande die Waaren, die aus einem fremden Lande gekommen, um ein geringeres Geld haben koͤnne, als mit welchem ſie von den Jnn- wohnern dieſes Landes in dieſem Lande bezahlt werden.
§. 128.
Die dritte Beſtimmung: Wenn ſich ein BuͤrgerDas dritte Mittel. im Staate in einer gewiſſen Art der Beſchaͤfti- gungen zum Nutzen des Staats vorzuͤglich hervor thut, ſo iſt es nuͤzlich, dieſen auch vor- zuͤglich zu belohnen. Dieſen Satz wird man uns ohne Beweiß verwilligen, wenn man das annimmt, was wir §. 24. angemerket haben. Man behalte dieſen Gedanken, und mit dieſem unterſuche man das, was bey dieſem Stuͤkke die Erfahrung lehret. Man wird es bald merken, daß nichts ſo ſtark iſt, den Fleißigen eifriger zu machen, und andere zur Nachah- mung im Fleiße zu ermuntern, als wenn ſie es erken- nen, daß ihr Fleiß erkannt und ihre Bemuͤhung vor- zuͤglich belohnet wird: und daß im Gegentheil nichts ſo ſehr vermoͤgend iſt, den Fleiß zu ſchwaͤchen, und die Begierde zur Nachahmung zu unterdruͤkken, als wenn der Fleiß mit der Faulheit gleiche aͤußerliche Schick- ſaale, oder auch wohl dieſe in der Belohnung einige Vorzuͤge hat.
§. 129.
Auch dieſe Belohnungen muͤſſen nach den Umſtaͤn-Wie dieſes anzuwenden. den eingerichtet werden. Der eine ſucht Freyheiten, der andere Ehre, der dritte Vergnuͤgen, der vierte eine Vermehrung ſeiner jaͤhrlichen Einnahme. Einem
jeden
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von der Aufmunterung zur Arbeit.
abgehandelt haben, und man wird die Wichtigkeit
dieſer Regeln noch genauer erblikken. Wir koͤnnen
hieraus eine Begebenheit erklaͤren, die ſich oft zu-
traͤgt. Wie es nemlich moͤglich ſey, daß man
oͤfters in einem Lande die Waaren, die aus einem
fremden Lande gekommen, um ein geringeres Geld
haben koͤnne, als mit welchem ſie von den Jnn-
wohnern dieſes Landes in dieſem Lande bezahlt
werden.
§. 128.
Die dritte Beſtimmung: Wenn ſich ein Buͤrger
im Staate in einer gewiſſen Art der Beſchaͤfti-
gungen zum Nutzen des Staats vorzuͤglich
hervor thut, ſo iſt es nuͤzlich, dieſen auch vor-
zuͤglich zu belohnen. Dieſen Satz wird man uns
ohne Beweiß verwilligen, wenn man das annimmt,
was wir §. 24. angemerket haben. Man behalte
dieſen Gedanken, und mit dieſem unterſuche man
das, was bey dieſem Stuͤkke die Erfahrung lehret.
Man wird es bald merken, daß nichts ſo ſtark iſt, den
Fleißigen eifriger zu machen, und andere zur Nachah-
mung im Fleiße zu ermuntern, als wenn ſie es erken-
nen, daß ihr Fleiß erkannt und ihre Bemuͤhung vor-
zuͤglich belohnet wird: und daß im Gegentheil nichts
ſo ſehr vermoͤgend iſt, den Fleiß zu ſchwaͤchen, und die
Begierde zur Nachahmung zu unterdruͤkken, als wenn
der Fleiß mit der Faulheit gleiche aͤußerliche Schick-
ſaale, oder auch wohl dieſe in der Belohnung einige
Vorzuͤge hat.
§. 129.
Auch dieſe Belohnungen muͤſſen nach den Umſtaͤn-
den eingerichtet werden. Der eine ſucht Freyheiten,
der andere Ehre, der dritte Vergnuͤgen, der vierte eine
Vermehrung ſeiner jaͤhrlichen Einnahme. Einem
jeden
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 465. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/485>, abgerufen am 21.11.2024.
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