che zu verschaffen. Jst jenes, so können sie entweder in dem Lande angebauet werden, oder dieß kann nicht geschehen, ja wenn es geschehen kann, so geschiehet es ohne Vortheil. Jst das erste, so setzet die Policey denen eine Belohnung, die sich im Ernste mit diesem Anbau beschäftigen (§. 18.). Diese Belohnung kann nach Beschaffenheit der Umstände eingerichtet werden. Sie kann in einigen Freyheiten, in der Eh- re, in Belustigungen, auch wohl im Gelde bestehen, indem sie einen allgemeinen Preiß dem setzet, der die beste und meiste Waaren von dieser Art anbauen werde. Wie fruchtbar dieses Mittel sey, das lehret die Erfahrung.
§. 124.
Jn dem andern.
Können diese Materialien im Lande nicht angebauet werden, so bedienet sich die Policey der Hülfe derer, die in fremden Ländern handeln. Sie ermuntert diese, solche Waaren herbey zu schaffen, und setzet dem eine Belohnung, der sie um den billigsten Preiß ver- schaffet. Diese Belohnungen sind einerley mit denen, die wir zuvor bestimmt haben.
§. 125.
Jn dem dritten.
Fehlet es dem zur Arbeit geneigten Bürger am Gelde, die Materialien zu verschaffen, so muß die Po- licey ein Capital gegen ein gewöhnliches Jnteresse her- geben. Woher nimmt sie dieß. Sie denket zwar auf Mittel Geld zu erwerben, sie sorget aber nicht für sich, sondern für dem Jnnwohner und für dem Staat. Jch will einen Vorschlag machen. Ein Land hat allemal Jnnwohner die Capitalien verborgen, und sehr oft werden diese in fremde Länder geschikket. Kön- nen nicht diese im Lande genutzet werden. Jch neh- me hieraus Gelegenheit, diesen Vorschlag zu machen.
Fürs
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
che zu verſchaffen. Jſt jenes, ſo koͤnnen ſie entweder in dem Lande angebauet werden, oder dieß kann nicht geſchehen, ja wenn es geſchehen kann, ſo geſchiehet es ohne Vortheil. Jſt das erſte, ſo ſetzet die Policey denen eine Belohnung, die ſich im Ernſte mit dieſem Anbau beſchaͤftigen (§. 18.). Dieſe Belohnung kann nach Beſchaffenheit der Umſtaͤnde eingerichtet werden. Sie kann in einigen Freyheiten, in der Eh- re, in Beluſtigungen, auch wohl im Gelde beſtehen, indem ſie einen allgemeinen Preiß dem ſetzet, der die beſte und meiſte Waaren von dieſer Art anbauen werde. Wie fruchtbar dieſes Mittel ſey, das lehret die Erfahrung.
§. 124.
Jn dem andern.
Koͤnnen dieſe Materialien im Lande nicht angebauet werden, ſo bedienet ſich die Policey der Huͤlfe derer, die in fremden Laͤndern handeln. Sie ermuntert dieſe, ſolche Waaren herbey zu ſchaffen, und ſetzet dem eine Belohnung, der ſie um den billigſten Preiß ver- ſchaffet. Dieſe Belohnungen ſind einerley mit denen, die wir zuvor beſtimmt haben.
§. 125.
Jn dem dritten.
Fehlet es dem zur Arbeit geneigten Buͤrger am Gelde, die Materialien zu verſchaffen, ſo muß die Po- licey ein Capital gegen ein gewoͤhnliches Jntereſſe her- geben. Woher nimmt ſie dieß. Sie denket zwar auf Mittel Geld zu erwerben, ſie ſorget aber nicht fuͤr ſich, ſondern fuͤr dem Jnnwohner und fuͤr dem Staat. Jch will einen Vorſchlag machen. Ein Land hat allemal Jnnwohner die Capitalien verborgen, und ſehr oft werden dieſe in fremde Laͤnder geſchikket. Koͤn- nen nicht dieſe im Lande genutzet werden. Jch neh- me hieraus Gelegenheit, dieſen Vorſchlag zu machen.
Fuͤrs
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
che zu verſchaffen. Jſt jenes, ſo koͤnnen ſie entweder
in dem Lande angebauet werden, oder dieß kann nicht
geſchehen, ja wenn es geſchehen kann, ſo geſchiehet es
ohne Vortheil. Jſt das erſte, ſo ſetzet die Policey
denen eine Belohnung, die ſich im Ernſte mit dieſem
Anbau beſchaͤftigen (§. 18.). Dieſe Belohnung
kann nach Beſchaffenheit der Umſtaͤnde eingerichtet
werden. Sie kann in einigen Freyheiten, in der Eh-
re, in Beluſtigungen, auch wohl im Gelde beſtehen,
indem ſie einen allgemeinen Preiß dem ſetzet, der die
beſte und meiſte Waaren von dieſer Art anbauen
werde. Wie fruchtbar dieſes Mittel ſey, das lehret
die Erfahrung.
§. 124.
Koͤnnen dieſe Materialien im Lande nicht angebauet
werden, ſo bedienet ſich die Policey der Huͤlfe derer,
die in fremden Laͤndern handeln. Sie ermuntert dieſe,
ſolche Waaren herbey zu ſchaffen, und ſetzet dem eine
Belohnung, der ſie um den billigſten Preiß ver-
ſchaffet. Dieſe Belohnungen ſind einerley mit denen,
die wir zuvor beſtimmt haben.
§. 125.
Fehlet es dem zur Arbeit geneigten Buͤrger am
Gelde, die Materialien zu verſchaffen, ſo muß die Po-
licey ein Capital gegen ein gewoͤhnliches Jntereſſe her-
geben. Woher nimmt ſie dieß. Sie denket zwar
auf Mittel Geld zu erwerben, ſie ſorget aber nicht fuͤr
ſich, ſondern fuͤr dem Jnnwohner und fuͤr dem Staat.
Jch will einen Vorſchlag machen. Ein Land hat
allemal Jnnwohner die Capitalien verborgen, und ſehr
oft werden dieſe in fremde Laͤnder geſchikket. Koͤn-
nen nicht dieſe im Lande genutzet werden. Jch neh-
me hieraus Gelegenheit, dieſen Vorſchlag zu machen.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 462. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/482>, abgerufen am 13.11.2024.
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