Anmerkung. Vielleicht werden es uns einige einwenden, daß diese Dinge zum Theil dem wider- sprechen, was wir bereits oben §. 7. vestgesetzet haben. Diesen antworte ich: Jst nicht das Spie- len, Tanzen, Music von Natur erlaubt. Warum solte man denn nicht zu diesen Absichten in einem Staate vorzügliche Veranstaltungen machen können? Gesetzt, sie werden von diesem oder jenem gemiß- braucht, so ist dieß kein hinreichender Grund, sie zu verabscheuen. Die Policey hat solche Dinge zur Beförderung ihrer Absicht nöthig, und die Kirche muß auf Mittel denken, die Mißbräuche zu ver- hindern.
§. 51.
Besonderer Vortheil von diejem.
Zur Verbeßerung der Gasthöfe nimmt die Policey noch einen besondern Bewegungs-Grund aus dem, was solget. Fremde sind einem Staate nüzlich, wenn sie auch nur durch das Land reisen. Sie geben Zoll. Sie reisen nicht durch, ohne etwas im Lande zu verzehren. Sie bezahlen das Futter für ihr Vieh. Bey dem Geschirre ist bald dieses bald jenes zu verbessern. Folglich vermehret dieß die Nahrung der Jnnwohner aus verschiedenen Gründen. Es ist eine bekannte Sache, daß man sich nicht scheuet, einige Meilen umzufahren, wenn man weiß, daß man da- selbst einen gangbaren und angenehmen Weg, wie auch eine bequeme Bewirthung findet. Das ist ge- nug, zu beweisen, daß es keine geringe Sache sey, wenn die Policey auch für diese Stükke mit Ernste sorget. Wie dieß in vorkommenden Fällen zu bewerkstelligen, hievon soll unten geredet werden.
§. 52.
Fernere Mittel.
Sollten wohl meine Gedanken völlig zu verwerfen seyn, wenn ich diese zuvor angemerkte besondere Ab-
sicht
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
Anmerkung. Vielleicht werden es uns einige einwenden, daß dieſe Dinge zum Theil dem wider- ſprechen, was wir bereits oben §. 7. veſtgeſetzet haben. Dieſen antworte ich: Jſt nicht das Spie- len, Tanzen, Muſic von Natur erlaubt. Warum ſolte man denn nicht zu dieſen Abſichten in einem Staate vorzuͤgliche Veranſtaltungen machen koͤnnen? Geſetzt, ſie werden von dieſem oder jenem gemiß- braucht, ſo iſt dieß kein hinreichender Grund, ſie zu verabſcheuen. Die Policey hat ſolche Dinge zur Befoͤrderung ihrer Abſicht noͤthig, und die Kirche muß auf Mittel denken, die Mißbraͤuche zu ver- hindern.
§. 51.
Beſonderer Vortheil von diejem.
Zur Verbeßerung der Gaſthoͤfe nimmt die Policey noch einen beſondern Bewegungs-Grund aus dem, was ſolget. Fremde ſind einem Staate nuͤzlich, wenn ſie auch nur durch das Land reiſen. Sie geben Zoll. Sie reiſen nicht durch, ohne etwas im Lande zu verzehren. Sie bezahlen das Futter fuͤr ihr Vieh. Bey dem Geſchirre iſt bald dieſes bald jenes zu verbeſſern. Folglich vermehret dieß die Nahrung der Jnnwohner aus verſchiedenen Gruͤnden. Es iſt eine bekannte Sache, daß man ſich nicht ſcheuet, einige Meilen umzufahren, wenn man weiß, daß man da- ſelbſt einen gangbaren und angenehmen Weg, wie auch eine bequeme Bewirthung findet. Das iſt ge- nug, zu beweiſen, daß es keine geringe Sache ſey, wenn die Policey auch fuͤr dieſe Stuͤkke mit Ernſte ſorget. Wie dieß in vorkommenden Faͤllen zu bewerkſtelligen, hievon ſoll unten geredet werden.
§. 52.
Fernere Mittel.
Sollten wohl meine Gedanken voͤllig zu verwerfen ſeyn, wenn ich dieſe zuvor angemerkte beſondere Ab-
ſicht
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
Anmerkung. Vielleicht werden es uns einige
einwenden, daß dieſe Dinge zum Theil dem wider-
ſprechen, was wir bereits oben §. 7. veſtgeſetzet
haben. Dieſen antworte ich: Jſt nicht das Spie-
len, Tanzen, Muſic von Natur erlaubt. Warum
ſolte man denn nicht zu dieſen Abſichten in einem
Staate vorzuͤgliche Veranſtaltungen machen koͤnnen?
Geſetzt, ſie werden von dieſem oder jenem gemiß-
braucht, ſo iſt dieß kein hinreichender Grund, ſie
zu verabſcheuen. Die Policey hat ſolche Dinge zur
Befoͤrderung ihrer Abſicht noͤthig, und die Kirche
muß auf Mittel denken, die Mißbraͤuche zu ver-
hindern.
§. 51.
Zur Verbeßerung der Gaſthoͤfe nimmt die Policey
noch einen beſondern Bewegungs-Grund aus dem,
was ſolget. Fremde ſind einem Staate nuͤzlich,
wenn ſie auch nur durch das Land reiſen. Sie geben
Zoll. Sie reiſen nicht durch, ohne etwas im Lande
zu verzehren. Sie bezahlen das Futter fuͤr ihr
Vieh. Bey dem Geſchirre iſt bald dieſes bald jenes
zu verbeſſern. Folglich vermehret dieß die Nahrung
der Jnnwohner aus verſchiedenen Gruͤnden. Es iſt
eine bekannte Sache, daß man ſich nicht ſcheuet, einige
Meilen umzufahren, wenn man weiß, daß man da-
ſelbſt einen gangbaren und angenehmen Weg, wie
auch eine bequeme Bewirthung findet. Das iſt ge-
nug, zu beweiſen, daß es keine geringe Sache ſey, wenn
die Policey auch fuͤr dieſe Stuͤkke mit Ernſte ſorget.
Wie dieß in vorkommenden Faͤllen zu bewerkſtelligen,
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 422. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/442>, abgerufen am 21.11.2024.
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