werden, so glaube ich auch, daß diese in dem ganzen nur scheinbare sind. Man muß einen reichen Staat mit einem reichen Manne nicht verwirren. Das Zucht-Haus muß gebauet werden. Wie viele Men- schen bekommen hiedurch Nahrung. Was gewinnet hiebey der Staat? Doch von solchen Einrichtungen werde ich unten besonders handeln.
§. 39.
Die Erhal- tung der Ein- heimischen wird ferner besorget durch Ver- hinderung des Wegzie- hens. Welches ein gezwunge- nes,
So weit von dem Sterben. Jst die Ursache von der Verminderung der Einheimischen das Wegziehen aus dem Lande, so ist dieses wiederum entweder ein freywilliges oder ein gezwungenes, das einem zur Strafe angekündiget wird. Jst dieses, so wird es gleichfalls von der Policey auf den Fall der äußersten Noth eingeschränkt. Sie fragt, warum wird dieser, wenn es nicht die äußerliche Noth erfodert, weggeja- get. Endweder er ist zu bessern und zu gebrauchen, oder er ist nicht zu bessern, auch nicht zu gebrauchen. Jst dieses, was soll dieser Mensch bey unserm Nach- bar machen? Wird er nicht diesen beunruhigen? Sind wir für ihm sicher? Jst das erste, so gebe man mir diesen Menschen. Jch verstehe die Kunst, diese Leute durch alle Grade zum Nutzen des Staats zu gebrauchen, (§. 35. u. f.).
§. 40.
oder frey- williges?
Ziehen Einheimische freywillig aus dem Lande, so ist entweder nichts in dem Lande, was ihnen das Da- bleiben nothwendig macht; oder sie haben Grund, zu glauben, daß es ihnen in fremden Landen besser gehen werde, als in diesem. Die Policey hat also in dieser Absicht auf eine gedoppelte Veranstaltung zu denken. Sie muß Mittel erfinden, wodurch es den Einhei- mischen nothwendig wird, in einem Lande zu bleiben. Sie muß auch auf solche Einrichtungen denken, daß
der
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
werden, ſo glaube ich auch, daß dieſe in dem ganzen nur ſcheinbare ſind. Man muß einen reichen Staat mit einem reichen Manne nicht verwirren. Das Zucht-Haus muß gebauet werden. Wie viele Men- ſchen bekommen hiedurch Nahrung. Was gewinnet hiebey der Staat? Doch von ſolchen Einrichtungen werde ich unten beſonders handeln.
§. 39.
Die Erhal- tung der Ein- heimiſchen wird ferner beſorget durch Ver- hinderung des Wegzie- hens. Welches ein gezwunge- nes,
So weit von dem Sterben. Jſt die Urſache von der Verminderung der Einheimiſchen das Wegziehen aus dem Lande, ſo iſt dieſes wiederum entweder ein freywilliges oder ein gezwungenes, das einem zur Strafe angekuͤndiget wird. Jſt dieſes, ſo wird es gleichfalls von der Policey auf den Fall der aͤußerſten Noth eingeſchraͤnkt. Sie fragt, warum wird dieſer, wenn es nicht die aͤußerliche Noth erfodert, weggeja- get. Endweder er iſt zu beſſern und zu gebrauchen, oder er iſt nicht zu beſſern, auch nicht zu gebrauchen. Jſt dieſes, was ſoll dieſer Menſch bey unſerm Nach- bar machen? Wird er nicht dieſen beunruhigen? Sind wir fuͤr ihm ſicher? Jſt das erſte, ſo gebe man mir dieſen Menſchen. Jch verſtehe die Kunſt, dieſe Leute durch alle Grade zum Nutzen des Staats zu gebrauchen, (§. 35. u. f.).
§. 40.
oder frey- williges?
Ziehen Einheimiſche freywillig aus dem Lande, ſo iſt entweder nichts in dem Lande, was ihnen das Da- bleiben nothwendig macht; oder ſie haben Grund, zu glauben, daß es ihnen in fremden Landen beſſer gehen werde, als in dieſem. Die Policey hat alſo in dieſer Abſicht auf eine gedoppelte Veranſtaltung zu denken. Sie muß Mittel erfinden, wodurch es den Einhei- miſchen nothwendig wird, in einem Lande zu bleiben. Sie muß auch auf ſolche Einrichtungen denken, daß
der
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0436"n="416"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,</hi></fw><lb/>
werden, ſo glaube ich auch, daß dieſe in dem ganzen<lb/>
nur ſcheinbare ſind. Man muß einen reichen Staat<lb/>
mit einem reichen Manne nicht verwirren. Das<lb/>
Zucht-Haus muß gebauet werden. Wie viele Men-<lb/>ſchen bekommen hiedurch Nahrung. Was gewinnet<lb/>
hiebey der Staat? Doch von ſolchen Einrichtungen<lb/>
werde ich unten beſonders handeln.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 39.</head><lb/><noteplace="left">Die Erhal-<lb/>
tung der Ein-<lb/>
heimiſchen<lb/>
wird ferner<lb/>
beſorget<lb/>
durch Ver-<lb/>
hinderung<lb/>
des Wegzie-<lb/>
hens.<lb/>
Welches ein<lb/>
gezwunge-<lb/>
nes,</note><p>So weit von dem Sterben. Jſt die Urſache von<lb/>
der Verminderung der Einheimiſchen das Wegziehen<lb/>
aus dem Lande, ſo iſt dieſes wiederum entweder ein<lb/>
freywilliges oder ein gezwungenes, das einem zur<lb/>
Strafe angekuͤndiget wird. Jſt dieſes, ſo wird es<lb/>
gleichfalls von der Policey auf den Fall der aͤußerſten<lb/>
Noth eingeſchraͤnkt. Sie fragt, warum wird dieſer,<lb/>
wenn es nicht die aͤußerliche Noth erfodert, weggeja-<lb/>
get. Endweder er iſt zu beſſern und zu gebrauchen,<lb/>
oder er iſt nicht zu beſſern, auch nicht zu gebrauchen.<lb/>
Jſt dieſes, was ſoll dieſer Menſch bey unſerm Nach-<lb/>
bar machen? Wird er nicht dieſen beunruhigen?<lb/>
Sind wir fuͤr ihm ſicher? Jſt das erſte, ſo gebe man<lb/>
mir dieſen Menſchen. Jch verſtehe die Kunſt, dieſe<lb/>
Leute durch alle Grade zum Nutzen des Staats zu<lb/>
gebrauchen, (§. 35. u. f.).</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 40.</head><lb/><noteplace="left">oder frey-<lb/>
williges?</note><p>Ziehen Einheimiſche freywillig aus dem Lande, ſo<lb/>
iſt entweder nichts in dem Lande, was ihnen das Da-<lb/>
bleiben nothwendig macht; oder ſie haben Grund, zu<lb/>
glauben, daß es ihnen in fremden Landen beſſer gehen<lb/>
werde, als in dieſem. Die Policey hat alſo in dieſer<lb/>
Abſicht auf eine gedoppelte Veranſtaltung zu denken.<lb/>
Sie muß Mittel erfinden, wodurch es den Einhei-<lb/>
miſchen nothwendig wird, in einem Lande zu bleiben.<lb/>
Sie muß auch auf ſolche Einrichtungen denken, daß<lb/><fwplace="bottom"type="catch">der</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[416/0436]
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
werden, ſo glaube ich auch, daß dieſe in dem ganzen
nur ſcheinbare ſind. Man muß einen reichen Staat
mit einem reichen Manne nicht verwirren. Das
Zucht-Haus muß gebauet werden. Wie viele Men-
ſchen bekommen hiedurch Nahrung. Was gewinnet
hiebey der Staat? Doch von ſolchen Einrichtungen
werde ich unten beſonders handeln.
§. 39.
So weit von dem Sterben. Jſt die Urſache von
der Verminderung der Einheimiſchen das Wegziehen
aus dem Lande, ſo iſt dieſes wiederum entweder ein
freywilliges oder ein gezwungenes, das einem zur
Strafe angekuͤndiget wird. Jſt dieſes, ſo wird es
gleichfalls von der Policey auf den Fall der aͤußerſten
Noth eingeſchraͤnkt. Sie fragt, warum wird dieſer,
wenn es nicht die aͤußerliche Noth erfodert, weggeja-
get. Endweder er iſt zu beſſern und zu gebrauchen,
oder er iſt nicht zu beſſern, auch nicht zu gebrauchen.
Jſt dieſes, was ſoll dieſer Menſch bey unſerm Nach-
bar machen? Wird er nicht dieſen beunruhigen?
Sind wir fuͤr ihm ſicher? Jſt das erſte, ſo gebe man
mir dieſen Menſchen. Jch verſtehe die Kunſt, dieſe
Leute durch alle Grade zum Nutzen des Staats zu
gebrauchen, (§. 35. u. f.).
§. 40.
Ziehen Einheimiſche freywillig aus dem Lande, ſo
iſt entweder nichts in dem Lande, was ihnen das Da-
bleiben nothwendig macht; oder ſie haben Grund, zu
glauben, daß es ihnen in fremden Landen beſſer gehen
werde, als in dieſem. Die Policey hat alſo in dieſer
Abſicht auf eine gedoppelte Veranſtaltung zu denken.
Sie muß Mittel erfinden, wodurch es den Einhei-
miſchen nothwendig wird, in einem Lande zu bleiben.
Sie muß auch auf ſolche Einrichtungen denken, daß
der
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 416. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/436>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.