Ursache hievon bekannt zu machen. Man bewege ei- nen der vornehm ist, und der bey den Jnnwohnern des Staats in Ansehen stehet, zu solchen Unterneh- mungen, die diese Veranstaltung zu würken vermö- gend sind. Man erwähle hiezu einen solchen, der ver- schwiegen ist, der es mit dem Staate wohl meynet, und der die Kunst verstehet, andere zur Nachahmung aufzumuntern, ohne ihnen die Absicht zu verrathen. Wie bald wird nicht diese Nachahmung erfolgen, und wie bald wird sie sich nicht durch alle mögliche Stufen der Menschen, inwieferne sie in diesen möglich ist, ausbreiten. Heist dieß nicht Veranstaltungen ohne Gesetze machen.
§. 13.
Man wird uns ferner fragen: Wie kann man Po-und in dem andern Falle möglich sey? licey-Gesetzen moralische Gründe geben? Heist dieß nicht Sünde nennen, was keine Sünde ist, und also die Jrrthümer der Menschen gründen? Jch antwor- te: Die wahre Policey bestimmet nur diejenigen Stükke, welche die Moral erlaubte Dinge nennet, nach der angenommenen Absicht. Diese können wir unternehmen, diese können wir unterlassen, ohne zu fündigen. Wenn wir sie demnach unter das Böse se- tzen, um hiedurch etwas Guthes zu würken, so handeln wir der Vernunft gemäß. Wenn wir nun andere un- ter der angenommenen Bedingung hievon überreden, daß diese Dinge für sich böse sind, weil es uns sonst unmöglich wird, das Guthe zu würken, so erwekken wir in ihnen einen Jrrthum, der nach den Umstän- den mehr nützlich, als schädlich ist. Folglich können wir weder unser Unternehmen noch des andern seine Gedanken eine Sünde nennen.
§. 14.
von den allgemeinen Regeln derſelben.
Urſache hievon bekannt zu machen. Man bewege ei- nen der vornehm iſt, und der bey den Jnnwohnern des Staats in Anſehen ſtehet, zu ſolchen Unterneh- mungen, die dieſe Veranſtaltung zu wuͤrken vermoͤ- gend ſind. Man erwaͤhle hiezu einen ſolchen, der ver- ſchwiegen iſt, der es mit dem Staate wohl meynet, und der die Kunſt verſtehet, andere zur Nachahmung aufzumuntern, ohne ihnen die Abſicht zu verrathen. Wie bald wird nicht dieſe Nachahmung erfolgen, und wie bald wird ſie ſich nicht durch alle moͤgliche Stufen der Menſchen, inwieferne ſie in dieſen moͤglich iſt, ausbreiten. Heiſt dieß nicht Veranſtaltungen ohne Geſetze machen.
§. 13.
Man wird uns ferner fragen: Wie kann man Po-und in dem andern Falle moͤglich ſey? licey-Geſetzen moraliſche Gruͤnde geben? Heiſt dieß nicht Suͤnde nennen, was keine Suͤnde iſt, und alſo die Jrrthuͤmer der Menſchen gruͤnden? Jch antwor- te: Die wahre Policey beſtimmet nur diejenigen Stuͤkke, welche die Moral erlaubte Dinge nennet, nach der angenommenen Abſicht. Dieſe koͤnnen wir unternehmen, dieſe koͤnnen wir unterlaſſen, ohne zu fuͤndigen. Wenn wir ſie demnach unter das Boͤſe ſe- tzen, um hiedurch etwas Guthes zu wuͤrken, ſo handeln wir der Vernunft gemaͤß. Wenn wir nun andere un- ter der angenommenen Bedingung hievon uͤberreden, daß dieſe Dinge fuͤr ſich boͤſe ſind, weil es uns ſonſt unmoͤglich wird, das Guthe zu wuͤrken, ſo erwekken wir in ihnen einen Jrrthum, der nach den Umſtaͤn- den mehr nuͤtzlich, als ſchaͤdlich iſt. Folglich koͤnnen wir weder unſer Unternehmen noch des andern ſeine Gedanken eine Suͤnde nennen.
§. 14.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0419"n="399"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von den allgemeinen Regeln derſelben.</hi></fw><lb/>
Urſache hievon bekannt zu machen. Man bewege ei-<lb/>
nen der vornehm iſt, und der bey den Jnnwohnern<lb/>
des Staats in Anſehen ſtehet, zu ſolchen Unterneh-<lb/>
mungen, die dieſe Veranſtaltung zu wuͤrken vermoͤ-<lb/>
gend ſind. Man erwaͤhle hiezu einen ſolchen, der ver-<lb/>ſchwiegen iſt, der es mit dem Staate wohl meynet,<lb/>
und der die Kunſt verſtehet, andere zur Nachahmung<lb/>
aufzumuntern, ohne ihnen die Abſicht zu verrathen.<lb/>
Wie bald wird nicht dieſe Nachahmung erfolgen, und<lb/>
wie bald wird ſie ſich nicht durch alle moͤgliche Stufen<lb/>
der Menſchen, inwieferne ſie in dieſen moͤglich iſt,<lb/>
ausbreiten. Heiſt dieß nicht Veranſtaltungen ohne<lb/>
Geſetze machen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 13.</head><lb/><p>Man wird uns ferner fragen: Wie kann man Po-<noteplace="right">und in dem<lb/>
andern Falle<lb/>
moͤglich ſey?</note><lb/>
licey-Geſetzen moraliſche Gruͤnde geben? Heiſt dieß<lb/>
nicht Suͤnde nennen, was keine Suͤnde iſt, und alſo<lb/>
die Jrrthuͤmer der Menſchen gruͤnden? Jch antwor-<lb/>
te: Die wahre Policey beſtimmet nur diejenigen<lb/>
Stuͤkke, welche die Moral erlaubte Dinge nennet,<lb/>
nach der angenommenen Abſicht. Dieſe koͤnnen wir<lb/>
unternehmen, dieſe koͤnnen wir unterlaſſen, ohne zu<lb/>
fuͤndigen. Wenn wir ſie demnach unter das Boͤſe ſe-<lb/>
tzen, um hiedurch etwas Guthes zu wuͤrken, ſo handeln<lb/>
wir der Vernunft gemaͤß. Wenn wir nun andere un-<lb/>
ter der angenommenen Bedingung hievon uͤberreden,<lb/>
daß dieſe Dinge fuͤr ſich boͤſe ſind, weil es uns ſonſt<lb/>
unmoͤglich wird, das Guthe zu wuͤrken, ſo erwekken<lb/>
wir in ihnen einen Jrrthum, der nach den Umſtaͤn-<lb/>
den mehr nuͤtzlich, als ſchaͤdlich iſt. Folglich koͤnnen<lb/>
wir weder unſer Unternehmen noch des andern ſeine<lb/>
Gedanken eine Suͤnde nennen.</p></div><lb/><fwplace="bottom"type="catch">§. 14.</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[399/0419]
von den allgemeinen Regeln derſelben.
Urſache hievon bekannt zu machen. Man bewege ei-
nen der vornehm iſt, und der bey den Jnnwohnern
des Staats in Anſehen ſtehet, zu ſolchen Unterneh-
mungen, die dieſe Veranſtaltung zu wuͤrken vermoͤ-
gend ſind. Man erwaͤhle hiezu einen ſolchen, der ver-
ſchwiegen iſt, der es mit dem Staate wohl meynet,
und der die Kunſt verſtehet, andere zur Nachahmung
aufzumuntern, ohne ihnen die Abſicht zu verrathen.
Wie bald wird nicht dieſe Nachahmung erfolgen, und
wie bald wird ſie ſich nicht durch alle moͤgliche Stufen
der Menſchen, inwieferne ſie in dieſen moͤglich iſt,
ausbreiten. Heiſt dieß nicht Veranſtaltungen ohne
Geſetze machen.
§. 13.
Man wird uns ferner fragen: Wie kann man Po-
licey-Geſetzen moraliſche Gruͤnde geben? Heiſt dieß
nicht Suͤnde nennen, was keine Suͤnde iſt, und alſo
die Jrrthuͤmer der Menſchen gruͤnden? Jch antwor-
te: Die wahre Policey beſtimmet nur diejenigen
Stuͤkke, welche die Moral erlaubte Dinge nennet,
nach der angenommenen Abſicht. Dieſe koͤnnen wir
unternehmen, dieſe koͤnnen wir unterlaſſen, ohne zu
fuͤndigen. Wenn wir ſie demnach unter das Boͤſe ſe-
tzen, um hiedurch etwas Guthes zu wuͤrken, ſo handeln
wir der Vernunft gemaͤß. Wenn wir nun andere un-
ter der angenommenen Bedingung hievon uͤberreden,
daß dieſe Dinge fuͤr ſich boͤſe ſind, weil es uns ſonſt
unmoͤglich wird, das Guthe zu wuͤrken, ſo erwekken
wir in ihnen einen Jrrthum, der nach den Umſtaͤn-
den mehr nuͤtzlich, als ſchaͤdlich iſt. Folglich koͤnnen
wir weder unſer Unternehmen noch des andern ſeine
Gedanken eine Suͤnde nennen.
und in dem
andern Falle
moͤglich ſey?
§. 14.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 399. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/419>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.