sammen gefasset haben. Wir wollen auch diesen Genüge leisten, und aus dieser Ursache die Erklärung von der Cameralwissenschaft kürzer fassen, daß sie nemlich eine Wissenschaft von der vernünftigen Wirthschaft eines Fürsten.
§. 22.
Ein Cameralist ist derjenige, der die Cameralwis-und der Ca- meralist wird erklä- ret. senschaft verstehet. Dieß ist genug, zu beweisen, daß nur derjenige mit Recht ein Cameralist könne genennet werden, der eine Fertigkeit hat, folgende Aufgaben aufzulösen.
Einmal: Wie kann eine gegründete Quelle von den järlichen Einkünften eines Fürsten erhalten werden?
Fürs andere: Wie können die järlichen Einkünf- te eines Fürsten vernünftig vermehret werden?
Fürs dritte: Wie ist eine vernünftige Anwen- dung der järlichen Einkünfte eines Fürsten mög- lich? (§. 21.)
§. 23.
Wir wollen einen jeden Punkt genauer zergliedern,Dieser muß die Quelle von den jär- lichen Ein- künften des Fürsten er- finden, damit wir uns einen deutlichen Begrif von den ver- schiedenen Abhandlungen der Cameralwissenschaft bil- den können. Ein Cameralist soll es verstehen, wie eine gegründete Quelle von den järlichen Einkünften eines Fürsten zu erhalten sey. Wir haben es bereits §. 15. bewiesen, daß die gegründete Quelle von den järlichen Einkünften eines Fürsten der Reichthum des Staats und der Unterthanen sey. Hieraus fol- get es, daß ein Cameralist in Ansehung des ersten Punkts einmal Mittel entdecken müsse, die vermö- gend sind, den Reichthum des Staats und der Un-
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zu den Cameralwiſſenſchaften
ſammen gefaſſet haben. Wir wollen auch dieſen Genuͤge leiſten, und aus dieſer Urſache die Erklaͤrung von der Cameralwiſſenſchaft kuͤrzer faſſen, daß ſie nemlich eine Wiſſenſchaft von der vernuͤnftigen Wirthſchaft eines Fuͤrſten.
§. 22.
Ein Cameraliſt iſt derjenige, der die Cameralwiſ-und der Ca- meraliſt wird erklaͤ- ret. ſenſchaft verſtehet. Dieß iſt genug, zu beweiſen, daß nur derjenige mit Recht ein Cameraliſt koͤnne genennet werden, der eine Fertigkeit hat, folgende Aufgaben aufzuloͤſen.
Einmal: Wie kann eine gegruͤndete Quelle von den jaͤrlichen Einkuͤnften eines Fuͤrſten erhalten werden?
Fuͤrs andere: Wie koͤnnen die jaͤrlichen Einkuͤnf- te eines Fuͤrſten vernuͤnftig vermehret werden?
Fuͤrs dritte: Wie iſt eine vernuͤnftige Anwen- dung der jaͤrlichen Einkuͤnfte eines Fuͤrſten moͤg- lich? (§. 21.)
§. 23.
Wir wollen einen jeden Punkt genauer zergliedern,Dieſer muß die Quelle von den jaͤr- lichen Ein- kuͤnften des Fuͤrſten er- finden, damit wir uns einen deutlichen Begrif von den ver- ſchiedenen Abhandlungen der Cameralwiſſenſchaft bil- den koͤnnen. Ein Cameraliſt ſoll es verſtehen, wie eine gegruͤndete Quelle von den jaͤrlichen Einkuͤnften eines Fuͤrſten zu erhalten ſey. Wir haben es bereits §. 15. bewieſen, daß die gegruͤndete Quelle von den jaͤrlichen Einkuͤnften eines Fuͤrſten der Reichthum des Staats und der Unterthanen ſey. Hieraus fol- get es, daß ein Cameraliſt in Anſehung des erſten Punkts einmal Mittel entdecken muͤſſe, die vermoͤ- gend ſind, den Reichthum des Staats und der Un-
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zu den Cameralwiſſenſchaften
ſammen gefaſſet haben. Wir wollen auch dieſen
Genuͤge leiſten, und aus dieſer Urſache die Erklaͤrung
von der Cameralwiſſenſchaft kuͤrzer faſſen, daß ſie
nemlich eine Wiſſenſchaft von der vernuͤnftigen
Wirthſchaft eines Fuͤrſten.
§. 22.
Ein Cameraliſt iſt derjenige, der die Cameralwiſ-
ſenſchaft verſtehet. Dieß iſt genug, zu beweiſen,
daß nur derjenige mit Recht ein Cameraliſt koͤnne
genennet werden, der eine Fertigkeit hat, folgende
Aufgaben aufzuloͤſen.
und der Ca-
meraliſt
wird erklaͤ-
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Einmal: Wie kann eine gegruͤndete Quelle von
den jaͤrlichen Einkuͤnften eines Fuͤrſten erhalten
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Fuͤrs dritte: Wie iſt eine vernuͤnftige Anwen-
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§. 23.
Wir wollen einen jeden Punkt genauer zergliedern,
damit wir uns einen deutlichen Begrif von den ver-
ſchiedenen Abhandlungen der Cameralwiſſenſchaft bil-
den koͤnnen. Ein Cameraliſt ſoll es verſtehen, wie
eine gegruͤndete Quelle von den jaͤrlichen Einkuͤnften
eines Fuͤrſten zu erhalten ſey. Wir haben es bereits
§. 15. bewieſen, daß die gegruͤndete Quelle von den
jaͤrlichen Einkuͤnften eines Fuͤrſten der Reichthum
des Staats und der Unterthanen ſey. Hieraus fol-
get es, daß ein Cameraliſt in Anſehung des erſten
Punkts einmal Mittel entdecken muͤſſe, die vermoͤ-
gend ſind, den Reichthum des Staats und der Un-
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Dieſer muß
die Quelle
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/39>, abgerufen am 13.11.2024.
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