Leinwand, wenn die leeren Graß-Plätze mit Tau angefüllet, auf einen frischen Platz ausbreitet.
**Anmerk. An der Güthe des Wassers ist auch in diesem Stükke sehr viel gelegen. Jst es mit Dingen angefüllet, die dem Körper die weiße Farbe benehmen, so ist es der Absicht zuwider. Man kann diese mit Potasche und dergleichen nie- derschlagen. Wenn wir dem nachdenken, was wir oben von der innern Beschaffenheit der Milch ab- gehandelt haben, so können wir dem nicht völlig widersprechen, daß auch diese bey der Bleiche mit Nutzen könne angewendet werden, wenn sie nur genugsam mit reinem Wasser ist verdünnet worden. Ob sie aber die Vortheile würken wird, welche die von uns angegebenen Regeln würken können, daran zweifele ich. Die Gründe dieses Zweifels liegen in dem §. 569. bis 574. und in der innern Beschaffenheit der Milch.
Das dritte Capitel, von den Woll-Manufacturen.
§. 576.
Absicht die- ser Abhand- lung.
Was wir §. 543. von der Leinwand angemerket haben, das kann auch hier wiederhohlet wer- den. Man darf nur dasjenige verändern, was die Natur der Sache zu verändern gebiethet. Unsere Absicht gehet demnach nur dahin, daß wir diejenigen Stükke untersuchen wollen, worauf wir alsdenn se- hen müssen, wenn die Werke dieser Fabriquen sollen vollkommen und verbessert werden.
§. 577.
*
Der Stadt-Wirthſchaft 3 Abſchnitt,
Leinwand, wenn die leeren Graß-Plaͤtze mit Tau angefuͤllet, auf einen friſchen Platz ausbreitet.
**Anmerk. An der Guͤthe des Waſſers iſt auch in dieſem Stuͤkke ſehr viel gelegen. Jſt es mit Dingen angefuͤllet, die dem Koͤrper die weiße Farbe benehmen, ſo iſt es der Abſicht zuwider. Man kann dieſe mit Potaſche und dergleichen nie- derſchlagen. Wenn wir dem nachdenken, was wir oben von der innern Beſchaffenheit der Milch ab- gehandelt haben, ſo koͤnnen wir dem nicht voͤllig widerſprechen, daß auch dieſe bey der Bleiche mit Nutzen koͤnne angewendet werden, wenn ſie nur genugſam mit reinem Waſſer iſt verduͤnnet worden. Ob ſie aber die Vortheile wuͤrken wird, welche die von uns angegebenen Regeln wuͤrken koͤnnen, daran zweifele ich. Die Gruͤnde dieſes Zweifels liegen in dem §. 569. bis 574. und in der innern Beſchaffenheit der Milch.
Das dritte Capitel, von den Woll-Manufacturen.
§. 576.
Abſicht die- ſer Abhand- lung.
Was wir §. 543. von der Leinwand angemerket haben, das kann auch hier wiederhohlet wer- den. Man darf nur dasjenige veraͤndern, was die Natur der Sache zu veraͤndern gebiethet. Unſere Abſicht gehet demnach nur dahin, daß wir diejenigen Stuͤkke unterſuchen wollen, worauf wir alsdenn ſe- hen muͤſſen, wenn die Werke dieſer Fabriquen ſollen vollkommen und verbeſſert werden.
§. 577.
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Der Stadt-Wirthſchaft 3 Abſchnitt,
*
Leinwand, wenn die leeren Graß-Plaͤtze mit Tau
angefuͤllet, auf einen friſchen Platz ausbreitet.
** Anmerk. An der Guͤthe des Waſſers iſt
auch in dieſem Stuͤkke ſehr viel gelegen. Jſt es
mit Dingen angefuͤllet, die dem Koͤrper die weiße
Farbe benehmen, ſo iſt es der Abſicht zuwider.
Man kann dieſe mit Potaſche und dergleichen nie-
derſchlagen. Wenn wir dem nachdenken, was wir
oben von der innern Beſchaffenheit der Milch ab-
gehandelt haben, ſo koͤnnen wir dem nicht voͤllig
widerſprechen, daß auch dieſe bey der Bleiche mit
Nutzen koͤnne angewendet werden, wenn ſie nur
genugſam mit reinem Waſſer iſt verduͤnnet worden.
Ob ſie aber die Vortheile wuͤrken wird, welche
die von uns angegebenen Regeln wuͤrken koͤnnen,
daran zweifele ich. Die Gruͤnde dieſes Zweifels
liegen in dem §. 569. bis 574. und in der innern
Beſchaffenheit der Milch.
Das dritte Capitel,
von den Woll-Manufacturen.
§. 576.
Was wir §. 543. von der Leinwand angemerket
haben, das kann auch hier wiederhohlet wer-
den. Man darf nur dasjenige veraͤndern, was die
Natur der Sache zu veraͤndern gebiethet. Unſere
Abſicht gehet demnach nur dahin, daß wir diejenigen
Stuͤkke unterſuchen wollen, worauf wir alsdenn ſe-
hen muͤſſen, wenn die Werke dieſer Fabriquen ſollen
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 368. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/388>, abgerufen am 21.12.2024.
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