Man kann es uns, wenn man diese Gründe genaueinmal in Ansehung der fürstli- chen Ein- künste. überleget, unmöglich verargen, daß wir diese allgemei- ne Regel bilden: Wer die Vermehrung der fürstlichen Einkünfte besorgen soll, dessen erste Sorge muß sich mit diesem beschäftigen, wie die järlichen Einkünfte der Unterthanen kön- nen vermehret werden.
Anm. Cajus hat ein Capital von 3000 Thlr. Dieß trägt ihm järlich 150 Thlr. Dieser Nu- zen ist zu schwach, seine Wirthschaft zu besorgen. Er muß sein Einkommen auf 100 Thlr. vermeh- ren. Er greift sein Capital an. Dieses wird järlich schwächer. Man ziehe die Rechnung. Es wird der Schluß: Er ist in wenigen Jahren völ- lig fertig. Man setze in die Stelle des Cajus den Fürsten, und in die Stelle des Capitals das Ca- pital der Unterthanen, so ist dieses Beyspiel ge- schickt, unsere Lehre auch sinnlich zu bevestigen.
§. 20.
Die Vermehrung der järlichen Einkünfte der Un-Dieß giebt einen Be- grif von ei- nem reichen Fürsten. terthanen ist theils dadurch möglich, wenn ihr Ca- pital vermehret und fruchtbarer gemacht wird, theils dadurch, wenn ihre Kräfte geschickter gemacht wer- den, zeitliches Vermögen zu erwerben (§. 10.); Dieß ist genug zu beweisen, daß ein Fürst alsdenn ein reicher Fürst sey, wenn er reiche und geschickte Unterthanen hat. (§. 19. 14.) Auch dieß ist ver- mögend, den uns richtig scheinenden Satz zu bestä- tigen, den wir bereits §. 14. angemerket haben, daß man den Begrif von einem reichen Manne und den Begrif von einem reichen Fürsten nicht verwirren müsse.
Anm.
B
zu den Cameralwiſſenſchaften.
§. 19.
Man kann es uns, wenn man dieſe Gruͤnde genaueinmal in Anſehung der fuͤrſtli- chen Ein- kuͤnſte. uͤberleget, unmoͤglich verargen, daß wir dieſe allgemei- ne Regel bilden: Wer die Vermehrung der fuͤrſtlichen Einkuͤnfte beſorgen ſoll, deſſen erſte Sorge muß ſich mit dieſem beſchaͤftigen, wie die jaͤrlichen Einkuͤnfte der Unterthanen koͤn- nen vermehret werden.
Anm. Cajus hat ein Capital von 3000 Thlr. Dieß traͤgt ihm jaͤrlich 150 Thlr. Dieſer Nu- zen iſt zu ſchwach, ſeine Wirthſchaft zu beſorgen. Er muß ſein Einkommen auf 100 Thlr. vermeh- ren. Er greift ſein Capital an. Dieſes wird jaͤrlich ſchwaͤcher. Man ziehe die Rechnung. Es wird der Schluß: Er iſt in wenigen Jahren voͤl- lig fertig. Man ſetze in die Stelle des Cajus den Fuͤrſten, und in die Stelle des Capitals das Ca- pital der Unterthanen, ſo iſt dieſes Beyſpiel ge- ſchickt, unſere Lehre auch ſinnlich zu beveſtigen.
§. 20.
Die Vermehrung der jaͤrlichen Einkuͤnfte der Un-Dieß giebt einen Be- grif von ei- nem reichen Fuͤrſten. terthanen iſt theils dadurch moͤglich, wenn ihr Ca- pital vermehret und fruchtbarer gemacht wird, theils dadurch, wenn ihre Kraͤfte geſchickter gemacht wer- den, zeitliches Vermoͤgen zu erwerben (§. 10.); Dieß iſt genug zu beweiſen, daß ein Fuͤrſt alsdenn ein reicher Fuͤrſt ſey, wenn er reiche und geſchickte Unterthanen hat. (§. 19. 14.) Auch dieß iſt ver- moͤgend, den uns richtig ſcheinenden Satz zu beſtaͤ- tigen, den wir bereits §. 14. angemerket haben, daß man den Begrif von einem reichen Manne und den Begrif von einem reichen Fuͤrſten nicht verwirren muͤſſe.
Anm.
B
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zu den Cameralwiſſenſchaften.
§. 19.
Man kann es uns, wenn man dieſe Gruͤnde genau
uͤberleget, unmoͤglich verargen, daß wir dieſe allgemei-
ne Regel bilden: Wer die Vermehrung der
fuͤrſtlichen Einkuͤnfte beſorgen ſoll, deſſen erſte
Sorge muß ſich mit dieſem beſchaͤftigen, wie
die jaͤrlichen Einkuͤnfte der Unterthanen koͤn-
nen vermehret werden.
einmal in
Anſehung
der fuͤrſtli-
chen Ein-
kuͤnſte.
Anm. Cajus hat ein Capital von 3000 Thlr.
Dieß traͤgt ihm jaͤrlich 150 Thlr. Dieſer Nu-
zen iſt zu ſchwach, ſeine Wirthſchaft zu beſorgen.
Er muß ſein Einkommen auf 100 Thlr. vermeh-
ren. Er greift ſein Capital an. Dieſes wird
jaͤrlich ſchwaͤcher. Man ziehe die Rechnung. Es
wird der Schluß: Er iſt in wenigen Jahren voͤl-
lig fertig. Man ſetze in die Stelle des Cajus den
Fuͤrſten, und in die Stelle des Capitals das Ca-
pital der Unterthanen, ſo iſt dieſes Beyſpiel ge-
ſchickt, unſere Lehre auch ſinnlich zu beveſtigen.
§. 20.
Die Vermehrung der jaͤrlichen Einkuͤnfte der Un-
terthanen iſt theils dadurch moͤglich, wenn ihr Ca-
pital vermehret und fruchtbarer gemacht wird, theils
dadurch, wenn ihre Kraͤfte geſchickter gemacht wer-
den, zeitliches Vermoͤgen zu erwerben (§. 10.); Dieß
iſt genug zu beweiſen, daß ein Fuͤrſt alsdenn ein
reicher Fuͤrſt ſey, wenn er reiche und geſchickte
Unterthanen hat. (§. 19. 14.) Auch dieß iſt ver-
moͤgend, den uns richtig ſcheinenden Satz zu beſtaͤ-
tigen, den wir bereits §. 14. angemerket haben, daß
man den Begrif von einem reichen Manne und den
Begrif von einem reichen Fuͤrſten nicht verwirren
muͤſſe.
Dieß giebt
einen Be-
grif von ei-
nem reichen
Fuͤrſten.
Anm.
B
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/37>, abgerufen am 21.12.2024.
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