mühet das Capital zu vergrössern, und fruchtbarer zu machen. Ein Mittel, das entweder der Erlangung des Endzwecks zuwider läuft, oder doch wenigstens dieß verursachet, daß die Würklichkeit des Endzwecks von keiner Dauer ist, das ist unvernünftig. Dieß beweiset der Begrif von der Vernunft. Dieß ist genug diesen Satz zu bilden, daß die Vermehrung der järlichen Ein- künfte alsdenn unvernünftig sey, wenn diese dadurch soll bewerkstelliget werden, daß man das Capital an- greift.
§. 17.
und wenn diese ver- nünftig ist.
Es ist demnach nöthig, daß wir uns bemühen das Capital zu vergrössern, oder das bereits erworbene Capi- tal sruchtbarer zu machen; wenn unser Vorschlag von der Vermehrung der järlichen Einkünfte vernünftig seyn soll. (§. 16.)
§. 18.
Wie diese zu erhalten sey.
Wer den Reichthum der Unterthanen schätzet, der bestimmet entweder die Größe des bereits erworbenen Capitals, oder die Stärke von den järlichen Einkünf- ten der Unterthanen. Soll demnach das Capital von den fürstlichen Einkünften der Reichthum der Unter- thanen seyn, so nimmt man diese entweder von dem Ca- pital, das sich die Unterthanen bereits erworben haben, oder von den järlichen Einkünften der Unterthanen. Erwehlet man den ersten Weg, so muß man bey einer jeden Einnahme der fürstlichen Einkünfte das Capital der Unterthanen angreiffen. Dieß ist unvernünftig (§. 16.). Will man demnach der Vernunft folgen, so muß man in diesem Fall annehmen, daß das Capital oder der Fond von den fürstlichen Einkünften das järliche Einkommen der Unterthanen sey.
§. 19.
Vorbereitung
muͤhet das Capital zu vergroͤſſern, und fruchtbarer zu machen. Ein Mittel, das entweder der Erlangung des Endzwecks zuwider laͤuft, oder doch wenigſtens dieß verurſachet, daß die Wuͤrklichkeit des Endzwecks von keiner Dauer iſt, das iſt unvernuͤnftig. Dieß beweiſet der Begrif von der Vernunft. Dieß iſt genug dieſen Satz zu bilden, daß die Vermehrung der jaͤrlichen Ein- kuͤnfte alsdenn unvernuͤnftig ſey, wenn dieſe dadurch ſoll bewerkſtelliget werden, daß man das Capital an- greift.
§. 17.
und wenn dieſe ver- nuͤnftig iſt.
Es iſt demnach noͤthig, daß wir uns bemuͤhen das Capital zu vergroͤſſern, oder das bereits erworbene Capi- tal ſruchtbarer zu machen; wenn unſer Vorſchlag von der Vermehrung der jaͤrlichen Einkuͤnfte vernuͤnftig ſeyn ſoll. (§. 16.)
§. 18.
Wie dieſe zu erhalten ſey.
Wer den Reichthum der Unterthanen ſchaͤtzet, der beſtimmet entweder die Groͤße des bereits erworbenen Capitals, oder die Staͤrke von den jaͤrlichen Einkuͤnf- ten der Unterthanen. Soll demnach das Capital von den fuͤrſtlichen Einkuͤnften der Reichthum der Unter- thanen ſeyn, ſo nimmt man dieſe entweder von dem Ca- pital, das ſich die Unterthanen bereits erworben haben, oder von den jaͤrlichen Einkuͤnften der Unterthanen. Erwehlet man den erſten Weg, ſo muß man bey einer jeden Einnahme der fuͤrſtlichen Einkuͤnfte das Capital der Unterthanen angreiffen. Dieß iſt unvernuͤnftig (§. 16.). Will man demnach der Vernunft folgen, ſo muß man in dieſem Fall annehmen, daß das Capital oder der Fond von den fuͤrſtlichen Einkuͤnften das jaͤrliche Einkommen der Unterthanen ſey.
§. 19.
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Vorbereitung
muͤhet das Capital zu vergroͤſſern, und fruchtbarer zu
machen. Ein Mittel, das entweder der Erlangung des
Endzwecks zuwider laͤuft, oder doch wenigſtens dieß
verurſachet, daß die Wuͤrklichkeit des Endzwecks von
keiner Dauer iſt, das iſt unvernuͤnftig. Dieß beweiſet
der Begrif von der Vernunft. Dieß iſt genug dieſen
Satz zu bilden, daß die Vermehrung der jaͤrlichen Ein-
kuͤnfte alsdenn unvernuͤnftig ſey, wenn dieſe dadurch
ſoll bewerkſtelliget werden, daß man das Capital an-
greift.
§. 17.
Es iſt demnach noͤthig, daß wir uns bemuͤhen das
Capital zu vergroͤſſern, oder das bereits erworbene Capi-
tal ſruchtbarer zu machen; wenn unſer Vorſchlag von
der Vermehrung der jaͤrlichen Einkuͤnfte vernuͤnftig ſeyn
ſoll. (§. 16.)
§. 18.
Wer den Reichthum der Unterthanen ſchaͤtzet, der
beſtimmet entweder die Groͤße des bereits erworbenen
Capitals, oder die Staͤrke von den jaͤrlichen Einkuͤnf-
ten der Unterthanen. Soll demnach das Capital von
den fuͤrſtlichen Einkuͤnften der Reichthum der Unter-
thanen ſeyn, ſo nimmt man dieſe entweder von dem Ca-
pital, das ſich die Unterthanen bereits erworben haben,
oder von den jaͤrlichen Einkuͤnften der Unterthanen.
Erwehlet man den erſten Weg, ſo muß man bey einer
jeden Einnahme der fuͤrſtlichen Einkuͤnfte das Capital
der Unterthanen angreiffen. Dieß iſt unvernuͤnftig
(§. 16.). Will man demnach der Vernunft folgen, ſo
muß man in dieſem Fall annehmen, daß das Capital oder
der Fond von den fuͤrſtlichen Einkuͤnften das jaͤrliche
Einkommen der Unterthanen ſey.
§. 19.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/36>, abgerufen am 21.11.2024.
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