Wenn alle diese Punkte genau sind bestimmet worden, so wird es nicht schwer fallen, die Rechnung zu zie- hen, wie viele Scheffel in unserm Brenn-Hause wö- chentlich können gebrannt werden.
Anmerk. Man wird fragen: Wo bleibt die Zeit zum Einmeschen? Bey einer ordentlichen Ein- richtung erfodert dieß keine besondere Zeit. Man nimmt zum Einmeschen entweder das Wasser, was nach dem siebenden Punkte aus der Blase ge- schöpfet wird, oder das warme Wasser aus dem Kühl-Buttich, welches alsdenn leicht geschehen kann, wenn dieser Buttich nach dem §. 393. ist eingerichtet worden. Jn dem ersten Fall ist das Ausschöpfen des Wassers aus der Blase das Mit- tel zum Einmeschen, und in dem andern Fall kann alsdenn eingemescht werden, wenn man bey der Blase nichts mehr zu thun hat.
§. 419.
Fürs andere die Ordnung. Die erste.
Wie sind in dem Brenn-Hause die Beschäftigun- gen mit einander zu verknüpfen, wenn wöchentlich so viele Scheffel sollen gebrannt werden, als es in dem- selben möglich ist? Dieß kann durch Beobachtung folgender Regeln bewerkstelliget werden.
Die erste Regel:
Die Blase muß in dem Brenn-Hause zu kei- ner Minute stille stehen.
§. 420.
Die andere.
Aus dieser folget die andere Regel:
Jn dem Brenn-Hause müssen so viel Mesch- Buttiche stehen, daß allemahl die andere Me- sche alsdenn zum Abbrennen bereit ist, wenn die erste Mesche von der Blase herunter ist.
§. 421.
Der Stadt-Wirthſchaft 2 Abſchnitt
Wenn alle dieſe Punkte genau ſind beſtimmet worden, ſo wird es nicht ſchwer fallen, die Rechnung zu zie- hen, wie viele Scheffel in unſerm Brenn-Hauſe woͤ- chentlich koͤnnen gebrannt werden.
Anmerk. Man wird fragen: Wo bleibt die Zeit zum Einmeſchen? Bey einer ordentlichen Ein- richtung erfodert dieß keine beſondere Zeit. Man nimmt zum Einmeſchen entweder das Waſſer, was nach dem ſiebenden Punkte aus der Blaſe ge- ſchoͤpfet wird, oder das warme Waſſer aus dem Kuͤhl-Buttich, welches alsdenn leicht geſchehen kann, wenn dieſer Buttich nach dem §. 393. iſt eingerichtet worden. Jn dem erſten Fall iſt das Ausſchoͤpfen des Waſſers aus der Blaſe das Mit- tel zum Einmeſchen, und in dem andern Fall kann alsdenn eingemeſcht werden, wenn man bey der Blaſe nichts mehr zu thun hat.
§. 419.
Fuͤrs andere die Ordnung. Die erſte.
Wie ſind in dem Brenn-Hauſe die Beſchaͤftigun- gen mit einander zu verknuͤpfen, wenn woͤchentlich ſo viele Scheffel ſollen gebrannt werden, als es in dem- ſelben moͤglich iſt? Dieß kann durch Beobachtung folgender Regeln bewerkſtelliget werden.
Die erſte Regel:
Die Blaſe muß in dem Brenn-Hauſe zu kei- ner Minute ſtille ſtehen.
§. 420.
Die andere.
Aus dieſer folget die andere Regel:
Jn dem Brenn-Hauſe muͤſſen ſo viel Meſch- Buttiche ſtehen, daß allemahl die andere Me- ſche alsdenn zum Abbrennen bereit iſt, wenn die erſte Meſche von der Blaſe herunter iſt.
§. 421.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0304"n="284"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Der Stadt-Wirthſchaft 2 Abſchnitt</hi></fw><lb/><p>Wenn alle dieſe Punkte genau ſind beſtimmet worden,<lb/>ſo wird es nicht ſchwer fallen, die Rechnung zu zie-<lb/>
hen, wie viele Scheffel in unſerm Brenn-Hauſe woͤ-<lb/>
chentlich koͤnnen gebrannt werden.</p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Anmerk.</hi> Man wird fragen: Wo bleibt die<lb/>
Zeit zum Einmeſchen? Bey einer ordentlichen Ein-<lb/>
richtung erfodert dieß keine beſondere Zeit. Man<lb/>
nimmt zum Einmeſchen entweder das Waſſer, was<lb/>
nach dem ſiebenden Punkte aus der Blaſe ge-<lb/>ſchoͤpfet wird, oder das warme Waſſer aus dem<lb/>
Kuͤhl-Buttich, welches alsdenn leicht geſchehen<lb/>
kann, wenn dieſer Buttich nach dem §. 393. iſt<lb/>
eingerichtet worden. Jn dem erſten Fall iſt das<lb/>
Ausſchoͤpfen des Waſſers aus der Blaſe das Mit-<lb/>
tel zum Einmeſchen, und in dem andern Fall kann<lb/>
alsdenn eingemeſcht werden, wenn man bey der<lb/>
Blaſe nichts mehr zu thun hat.</hi></p></div><lb/><divn="4"><head>§. 419.</head><lb/><noteplace="left">Fuͤrs andere<lb/>
die Ordnung.<lb/>
Die erſte.</note><p>Wie ſind in dem Brenn-Hauſe die Beſchaͤftigun-<lb/>
gen mit einander zu verknuͤpfen, wenn woͤchentlich ſo<lb/>
viele Scheffel ſollen gebrannt werden, als es in dem-<lb/>ſelben moͤglich iſt? Dieß kann durch Beobachtung<lb/>
folgender Regeln bewerkſtelliget werden.</p><lb/><p><hirendition="#et">Die erſte Regel:</hi></p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Die Blaſe muß in dem Brenn-Hauſe zu kei-<lb/>
ner Minute ſtille ſtehen.</hi></hi></p></div><lb/><divn="4"><head>§. 420.</head><lb/><noteplace="left">Die andere.</note><p><hirendition="#et">Aus dieſer folget die andere Regel:</hi></p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Jn dem Brenn-Hauſe muͤſſen ſo viel Meſch-<lb/>
Buttiche ſtehen, daß allemahl die andere Me-<lb/>ſche alsdenn zum Abbrennen bereit iſt, wenn<lb/>
die erſte Meſche von der Blaſe herunter iſt.</hi></hi></p></div><lb/><fwplace="bottom"type="catch">§. 421.</fw><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[284/0304]
Der Stadt-Wirthſchaft 2 Abſchnitt
Wenn alle dieſe Punkte genau ſind beſtimmet worden,
ſo wird es nicht ſchwer fallen, die Rechnung zu zie-
hen, wie viele Scheffel in unſerm Brenn-Hauſe woͤ-
chentlich koͤnnen gebrannt werden.
Anmerk. Man wird fragen: Wo bleibt die
Zeit zum Einmeſchen? Bey einer ordentlichen Ein-
richtung erfodert dieß keine beſondere Zeit. Man
nimmt zum Einmeſchen entweder das Waſſer, was
nach dem ſiebenden Punkte aus der Blaſe ge-
ſchoͤpfet wird, oder das warme Waſſer aus dem
Kuͤhl-Buttich, welches alsdenn leicht geſchehen
kann, wenn dieſer Buttich nach dem §. 393. iſt
eingerichtet worden. Jn dem erſten Fall iſt das
Ausſchoͤpfen des Waſſers aus der Blaſe das Mit-
tel zum Einmeſchen, und in dem andern Fall kann
alsdenn eingemeſcht werden, wenn man bey der
Blaſe nichts mehr zu thun hat.
§. 419.
Wie ſind in dem Brenn-Hauſe die Beſchaͤftigun-
gen mit einander zu verknuͤpfen, wenn woͤchentlich ſo
viele Scheffel ſollen gebrannt werden, als es in dem-
ſelben moͤglich iſt? Dieß kann durch Beobachtung
folgender Regeln bewerkſtelliget werden.
Die erſte Regel:
Die Blaſe muß in dem Brenn-Hauſe zu kei-
ner Minute ſtille ſtehen.
§. 420.
Aus dieſer folget die andere Regel:
Jn dem Brenn-Hauſe muͤſſen ſo viel Meſch-
Buttiche ſtehen, daß allemahl die andere Me-
ſche alsdenn zum Abbrennen bereit iſt, wenn
die erſte Meſche von der Blaſe herunter iſt.
§. 421.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 284. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/304>, abgerufen am 30.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.