Das erste Stück. Der Brandwein muß an ei- nem recht kühlen Orte verwahret werden. Denn da die Wärme die Geister in die Höhe treibet, so wird er alsdenn, wenn er warm lieget, verfliegen.
§. 414.
Aus diesem Grunde folget auch das andere Stück,Die andere daß die Oeffnungen in dem Gefäße, in welchem der Brandwein verwahret wird, so genau, als es möglich ist, müssen verstopfet werden.
§. 415.
Das dritte Stück. Man muß die Gefäße, inDie dritte welchen der Brandwein verwahret wird, beständig voll halten. Denn dieß verhindert die Bewegung, und also auch die Verfliegung des Brandweins.
§. 416.
Das vierte Stück gehet auf die Beschaffenheitund vierte Regel. der Gefäße. Man verschließe diese so genau, als es möglich ist, so bleiben doch allemahl in der Materie dieser Gefäße die Luft-Löcher, durch welche die Geister des Brandweins verfliegen können. Dieß zu verhin- dern, wird von vielen angerathen, man soll zur Ver- wahrung des Brandweins keine ganz neue Gefäße, sondern solche nehmen, in welchen schon zuvor Wein gewesen ist. Der Rath ist vortreflich, wie kann man aber diesem bey großen Brennereyen Folge leisten. Der beste Rath, der in der Absicht gegründet, ist die- ser: Das Holz, woraus diese Gefäße verfertiget wer- den, muß wenige Luft-Löcher haben. Man muß die- se einige Tage vorher, ehe sie mit Brandwein sollen angefüllet werden, mit laulicht warmen Wasser füllen. Wenn sie mit Brandwein sind angefüllet, und wohl ver- stopfet worden, so muß man sie von aussen beständig
mit
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von dem Brandwein.
Das erſte Stuͤck. Der Brandwein muß an ei- nem recht kuͤhlen Orte verwahret werden. Denn da die Waͤrme die Geiſter in die Hoͤhe treibet, ſo wird er alsdenn, wenn er warm lieget, verfliegen.
§. 414.
Aus dieſem Grunde folget auch das andere Stuͤck,Die andere daß die Oeffnungen in dem Gefaͤße, in welchem der Brandwein verwahret wird, ſo genau, als es moͤglich iſt, muͤſſen verſtopfet werden.
§. 415.
Das dritte Stuͤck. Man muß die Gefaͤße, inDie dritte welchen der Brandwein verwahret wird, beſtaͤndig voll halten. Denn dieß verhindert die Bewegung, und alſo auch die Verfliegung des Brandweins.
§. 416.
Das vierte Stuͤck gehet auf die Beſchaffenheitund vierte Regel. der Gefaͤße. Man verſchließe dieſe ſo genau, als es moͤglich iſt, ſo bleiben doch allemahl in der Materie dieſer Gefaͤße die Luft-Loͤcher, durch welche die Geiſter des Brandweins verfliegen koͤnnen. Dieß zu verhin- dern, wird von vielen angerathen, man ſoll zur Ver- wahrung des Brandweins keine ganz neue Gefaͤße, ſondern ſolche nehmen, in welchen ſchon zuvor Wein geweſen iſt. Der Rath iſt vortreflich, wie kann man aber dieſem bey großen Brennereyen Folge leiſten. Der beſte Rath, der in der Abſicht gegruͤndet, iſt die- ſer: Das Holz, woraus dieſe Gefaͤße verfertiget wer- den, muß wenige Luft-Loͤcher haben. Man muß die- ſe einige Tage vorher, ehe ſie mit Brandwein ſollen angefuͤllet werden, mit laulicht warmen Waſſer fuͤllen. Wenn ſie mit Brandwein ſind angefuͤllet, und wohl ver- ſtopfet worden, ſo muß man ſie von auſſen beſtaͤndig
mit
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von dem Brandwein.
Das erſte Stuͤck. Der Brandwein muß an ei-
nem recht kuͤhlen Orte verwahret werden. Denn da
die Waͤrme die Geiſter in die Hoͤhe treibet, ſo wird er
alsdenn, wenn er warm lieget, verfliegen.
§. 414.
Aus dieſem Grunde folget auch das andere Stuͤck,
daß die Oeffnungen in dem Gefaͤße, in welchem der
Brandwein verwahret wird, ſo genau, als es moͤglich
iſt, muͤſſen verſtopfet werden.
Die andere
§. 415.
Das dritte Stuͤck. Man muß die Gefaͤße, in
welchen der Brandwein verwahret wird, beſtaͤndig
voll halten. Denn dieß verhindert die Bewegung,
und alſo auch die Verfliegung des Brandweins.
Die dritte
§. 416.
Das vierte Stuͤck gehet auf die Beſchaffenheit
der Gefaͤße. Man verſchließe dieſe ſo genau, als es
moͤglich iſt, ſo bleiben doch allemahl in der Materie
dieſer Gefaͤße die Luft-Loͤcher, durch welche die Geiſter
des Brandweins verfliegen koͤnnen. Dieß zu verhin-
dern, wird von vielen angerathen, man ſoll zur Ver-
wahrung des Brandweins keine ganz neue Gefaͤße,
ſondern ſolche nehmen, in welchen ſchon zuvor Wein
geweſen iſt. Der Rath iſt vortreflich, wie kann man
aber dieſem bey großen Brennereyen Folge leiſten.
Der beſte Rath, der in der Abſicht gegruͤndet, iſt die-
ſer: Das Holz, woraus dieſe Gefaͤße verfertiget wer-
den, muß wenige Luft-Loͤcher haben. Man muß die-
ſe einige Tage vorher, ehe ſie mit Brandwein ſollen
angefuͤllet werden, mit laulicht warmen Waſſer fuͤllen.
Wenn ſie mit Brandwein ſind angefuͤllet, und wohl ver-
ſtopfet worden, ſo muß man ſie von auſſen beſtaͤndig
mit
und vierte
Regel.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 281. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/301>, abgerufen am 13.11.2024.
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