Wie bekommt man diese fremden Säfte? SieWie sie aus- zuziehen. müssen solche seyn, die der Brandwein auflösen kann. Folglich ist nur nöthig, daß man auf den Körper, aus welchem diese fremden Säfte sollen gezogen wer- den, Brandwein gießet. Dieß in eine gelinde dige- stion setzet, so wird der Brandwein diese Säfte in dem Körper auflösen, und an sich ziehen.
§. 408.
Einige Stükke sind noch anzumerken, wenn wirDieß wird weiter abge- handelt. bey der Erlangung dieser Absicht glücklich seyn wollen. Fürs erste. Jn einigen Körpern sind diese Säfte zu vest verschlossen, daß sie von dem Brandwein nur alsdenn können aufgelöset und ausgezogen werden, wenn sie zu dieser Würkung sind zubereitet worden. Diese Zubereitung kann durch Stoßen, Stampfen, Pressen, Schneiden, Reiben u. s. f. geschehen, wie es die Vestigkeit der Körper erfodert. Fürs andere. Die Säfte dieser Körper, die man in dem Brand- wein auflösen will, sind entweder seiffigte Säfte, oder sie sind wesentliche Oele, Balsame, Harze, und so f. Jene lassen sich auch im Wasser auflösen. Daher folget, daß man diese mit Brandwein ausziehen könne, der noch viel Phlegma hat. Ferner, daß man mit dem Brandweine, der mit dergleichen Säften beladen ist, Wasser vermischen könne, ohne die Scheidung dieser Säfte von dem Brandweine zu würken. Die- se lassen sich nicht im Wasser auflösen. Daher folget, daß diese Säfte nur mit dem Wein-Geiste können ausgezogen werden, und daß man diesen Geist, wenn er mit dergleichen Säften beladen ist, nicht mit Was- ser vermischen könne, ohne eine Scheidung dieser Säf- te von dem Wein-Geiste zu veranlassen.
§. 409.
S 3
von dem Brandwein.
§. 407.
Wie bekommt man dieſe fremden Saͤfte? SieWie ſie aus- zuziehen. muͤſſen ſolche ſeyn, die der Brandwein aufloͤſen kann. Folglich iſt nur noͤthig, daß man auf den Koͤrper, aus welchem dieſe fremden Saͤfte ſollen gezogen wer- den, Brandwein gießet. Dieß in eine gelinde dige- ſtion ſetzet, ſo wird der Brandwein dieſe Saͤfte in dem Koͤrper aufloͤſen, und an ſich ziehen.
§. 408.
Einige Stuͤkke ſind noch anzumerken, wenn wirDieß wird weiter abge- handelt. bey der Erlangung dieſer Abſicht gluͤcklich ſeyn wollen. Fuͤrs erſte. Jn einigen Koͤrpern ſind dieſe Saͤfte zu veſt verſchloſſen, daß ſie von dem Brandwein nur alsdenn koͤnnen aufgeloͤſet und ausgezogen werden, wenn ſie zu dieſer Wuͤrkung ſind zubereitet worden. Dieſe Zubereitung kann durch Stoßen, Stampfen, Preſſen, Schneiden, Reiben u. ſ. f. geſchehen, wie es die Veſtigkeit der Koͤrper erfodert. Fuͤrs andere. Die Saͤfte dieſer Koͤrper, die man in dem Brand- wein aufloͤſen will, ſind entweder ſeiffigte Saͤfte, oder ſie ſind weſentliche Oele, Balſame, Harze, und ſo f. Jene laſſen ſich auch im Waſſer aufloͤſen. Daher folget, daß man dieſe mit Brandwein ausziehen koͤnne, der noch viel Phlegma hat. Ferner, daß man mit dem Brandweine, der mit dergleichen Saͤften beladen iſt, Waſſer vermiſchen koͤnne, ohne die Scheidung dieſer Saͤfte von dem Brandweine zu wuͤrken. Die- ſe laſſen ſich nicht im Waſſer aufloͤſen. Daher folget, daß dieſe Saͤfte nur mit dem Wein-Geiſte koͤnnen ausgezogen werden, und daß man dieſen Geiſt, wenn er mit dergleichen Saͤften beladen iſt, nicht mit Waſ- ſer vermiſchen koͤnne, ohne eine Scheidung dieſer Saͤf- te von dem Wein-Geiſte zu veranlaſſen.
§. 409.
S 3
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0297"n="277"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von dem Brandwein.</hi></fw><lb/><divn="4"><head>§. 407.</head><lb/><p>Wie bekommt man dieſe fremden Saͤfte? Sie<noteplace="right">Wie ſie aus-<lb/>
zuziehen.</note><lb/>
muͤſſen ſolche ſeyn, die der Brandwein aufloͤſen kann.<lb/>
Folglich iſt nur noͤthig, daß man auf den Koͤrper,<lb/>
aus welchem dieſe fremden Saͤfte ſollen gezogen wer-<lb/>
den, Brandwein gießet. Dieß in eine gelinde <hirendition="#aq">dige-<lb/>ſtion</hi>ſetzet, ſo wird der Brandwein dieſe Saͤfte in<lb/>
dem Koͤrper aufloͤſen, und an ſich ziehen.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 408.</head><lb/><p>Einige Stuͤkke ſind noch anzumerken, wenn wir<noteplace="right">Dieß wird<lb/>
weiter abge-<lb/>
handelt.</note><lb/>
bey der Erlangung dieſer Abſicht gluͤcklich ſeyn wollen.<lb/><hirendition="#fr">Fuͤrs erſte.</hi> Jn einigen Koͤrpern ſind dieſe Saͤfte<lb/>
zu veſt verſchloſſen, daß ſie von dem Brandwein nur<lb/>
alsdenn koͤnnen aufgeloͤſet und ausgezogen werden,<lb/>
wenn ſie zu dieſer Wuͤrkung ſind zubereitet worden.<lb/>
Dieſe Zubereitung kann durch Stoßen, Stampfen,<lb/>
Preſſen, Schneiden, Reiben u. ſ. f. geſchehen, wie es<lb/>
die Veſtigkeit der Koͤrper erfodert. <hirendition="#fr">Fuͤrs andere.</hi><lb/>
Die Saͤfte dieſer Koͤrper, die man in dem Brand-<lb/>
wein aufloͤſen will, ſind entweder ſeiffigte Saͤfte, oder<lb/>ſie ſind weſentliche Oele, Balſame, Harze, und ſo <hirendition="#fr">f.<lb/>
Jene</hi> laſſen ſich auch im Waſſer aufloͤſen. Daher<lb/>
folget, daß man dieſe mit Brandwein ausziehen koͤnne,<lb/>
der noch viel Phlegma hat. Ferner, daß man mit<lb/>
dem Brandweine, der mit dergleichen Saͤften beladen<lb/>
iſt, Waſſer vermiſchen koͤnne, ohne die Scheidung<lb/>
dieſer Saͤfte von dem Brandweine zu wuͤrken. <hirendition="#fr">Die-<lb/>ſe</hi> laſſen ſich nicht im Waſſer aufloͤſen. Daher folget,<lb/>
daß dieſe Saͤfte nur mit dem Wein-Geiſte koͤnnen<lb/>
ausgezogen werden, und daß man dieſen Geiſt, wenn<lb/>
er mit dergleichen Saͤften beladen iſt, nicht mit Waſ-<lb/>ſer vermiſchen koͤnne, ohne eine Scheidung dieſer Saͤf-<lb/>
te von dem Wein-Geiſte zu veranlaſſen.</p></div><lb/><fwplace="bottom"type="sig">S 3</fw><fwplace="bottom"type="catch">§. 409.</fw><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[277/0297]
von dem Brandwein.
§. 407.
Wie bekommt man dieſe fremden Saͤfte? Sie
muͤſſen ſolche ſeyn, die der Brandwein aufloͤſen kann.
Folglich iſt nur noͤthig, daß man auf den Koͤrper,
aus welchem dieſe fremden Saͤfte ſollen gezogen wer-
den, Brandwein gießet. Dieß in eine gelinde dige-
ſtion ſetzet, ſo wird der Brandwein dieſe Saͤfte in
dem Koͤrper aufloͤſen, und an ſich ziehen.
Wie ſie aus-
zuziehen.
§. 408.
Einige Stuͤkke ſind noch anzumerken, wenn wir
bey der Erlangung dieſer Abſicht gluͤcklich ſeyn wollen.
Fuͤrs erſte. Jn einigen Koͤrpern ſind dieſe Saͤfte
zu veſt verſchloſſen, daß ſie von dem Brandwein nur
alsdenn koͤnnen aufgeloͤſet und ausgezogen werden,
wenn ſie zu dieſer Wuͤrkung ſind zubereitet worden.
Dieſe Zubereitung kann durch Stoßen, Stampfen,
Preſſen, Schneiden, Reiben u. ſ. f. geſchehen, wie es
die Veſtigkeit der Koͤrper erfodert. Fuͤrs andere.
Die Saͤfte dieſer Koͤrper, die man in dem Brand-
wein aufloͤſen will, ſind entweder ſeiffigte Saͤfte, oder
ſie ſind weſentliche Oele, Balſame, Harze, und ſo f.
Jene laſſen ſich auch im Waſſer aufloͤſen. Daher
folget, daß man dieſe mit Brandwein ausziehen koͤnne,
der noch viel Phlegma hat. Ferner, daß man mit
dem Brandweine, der mit dergleichen Saͤften beladen
iſt, Waſſer vermiſchen koͤnne, ohne die Scheidung
dieſer Saͤfte von dem Brandweine zu wuͤrken. Die-
ſe laſſen ſich nicht im Waſſer aufloͤſen. Daher folget,
daß dieſe Saͤfte nur mit dem Wein-Geiſte koͤnnen
ausgezogen werden, und daß man dieſen Geiſt, wenn
er mit dergleichen Saͤften beladen iſt, nicht mit Waſ-
ſer vermiſchen koͤnne, ohne eine Scheidung dieſer Saͤf-
te von dem Wein-Geiſte zu veranlaſſen.
Dieß wird
weiter abge-
handelt.
§. 409.
S 3
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 277. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/297>, abgerufen am 13.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.