den Anfang macht, die Mesche auf die Blase zu bringen.
§. 390.
Das andere: Die Blase muß nicht zu voll ge-Anderes. macht, und die Mesche muß in der Blase so lange gerühret werden, bis man es merkt, daß die Wärme anfängt, den geistigen Theil in die Höhe zu treiben.
Die schleimigte Materie in der Mesche, die nicht ge- nugsam verdünnet ist, wird alsdenn aufschwellen, wenn die Wärme den geistigen Theil des Weins in die Höhe treibet. Jst nun die Blase zu voll, so wird alles in die Vorlage überlaufen. Dieß wider- spricht der Absicht. Unterläst man das Umrühren, bis die Wärme in der Mesche eine Bewegung verur- sachet, so wird sich das Dicke von der Mesche zu Bo- den setzen. Dieß brennet alsdenn an, und verdirbt die Blase und den Brandwein.
Anmerk. Es ist nützlich, wenn man die Blase, indem man die Mesche in derselben umrühret, mit einer Platte zudekket, die nur eine Oeffnung hat, durch welche man die Stange zum Umrühren bewegen kann. Dieß verhindert, daß nicht zu vie- le Geister verfliegen.
§. 391.
Das dritte: So bald die Wärme anfängt,Drittes. den geistigen Theil des Weins in die Höhe zu treiben, so muß der Huth auf die Blase gese- tzet, und diese in allen Fugen mit Leim wohl verschmieret werden.
Beydes hat zur Absicht, das Wegfliegen der geistigen Theile zu verhindern.
§. 392.
von dem Brandwein.
den Anfang macht, die Meſche auf die Blaſe zu bringen.
§. 390.
Das andere: Die Blaſe muß nicht zu voll ge-Anderes. macht, und die Meſche muß in der Blaſe ſo lange geruͤhret werden, bis man es merkt, daß die Waͤrme anfaͤngt, den geiſtigen Theil in die Hoͤhe zu treiben.
Die ſchleimigte Materie in der Meſche, die nicht ge- nugſam verduͤnnet iſt, wird alsdenn aufſchwellen, wenn die Waͤrme den geiſtigen Theil des Weins in die Hoͤhe treibet. Jſt nun die Blaſe zu voll, ſo wird alles in die Vorlage uͤberlaufen. Dieß wider- ſpricht der Abſicht. Unterlaͤſt man das Umruͤhren, bis die Waͤrme in der Meſche eine Bewegung verur- ſachet, ſo wird ſich das Dicke von der Meſche zu Bo- den ſetzen. Dieß brennet alsdenn an, und verdirbt die Blaſe und den Brandwein.
Anmerk. Es iſt nuͤtzlich, wenn man die Blaſe, indem man die Meſche in derſelben umruͤhret, mit einer Platte zudekket, die nur eine Oeffnung hat, durch welche man die Stange zum Umruͤhren bewegen kann. Dieß verhindert, daß nicht zu vie- le Geiſter verfliegen.
§. 391.
Das dritte: So bald die Waͤrme anfaͤngt,Drittes. den geiſtigen Theil des Weins in die Hoͤhe zu treiben, ſo muß der Huth auf die Blaſe geſe- tzet, und dieſe in allen Fugen mit Leim wohl verſchmieret werden.
Beydes hat zur Abſicht, das Wegfliegen der geiſtigen Theile zu verhindern.
§. 392.
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von dem Brandwein.
den Anfang macht, die Meſche auf die Blaſe zu
bringen.
§. 390.
Das andere: Die Blaſe muß nicht zu voll ge-
macht, und die Meſche muß in der Blaſe ſo
lange geruͤhret werden, bis man es merkt,
daß die Waͤrme anfaͤngt, den geiſtigen Theil
in die Hoͤhe zu treiben.
Die ſchleimigte Materie in der Meſche, die nicht ge-
nugſam verduͤnnet iſt, wird alsdenn aufſchwellen,
wenn die Waͤrme den geiſtigen Theil des Weins in
die Hoͤhe treibet. Jſt nun die Blaſe zu voll, ſo
wird alles in die Vorlage uͤberlaufen. Dieß wider-
ſpricht der Abſicht. Unterlaͤſt man das Umruͤhren,
bis die Waͤrme in der Meſche eine Bewegung verur-
ſachet, ſo wird ſich das Dicke von der Meſche zu Bo-
den ſetzen. Dieß brennet alsdenn an, und verdirbt
die Blaſe und den Brandwein.
Anmerk. Es iſt nuͤtzlich, wenn man die Blaſe,
indem man die Meſche in derſelben umruͤhret, mit
einer Platte zudekket, die nur eine Oeffnung
hat, durch welche man die Stange zum Umruͤhren
bewegen kann. Dieß verhindert, daß nicht zu vie-
le Geiſter verfliegen.
§. 391.
Das dritte: So bald die Waͤrme anfaͤngt,
den geiſtigen Theil des Weins in die Hoͤhe zu
treiben, ſo muß der Huth auf die Blaſe geſe-
tzet, und dieſe in allen Fugen mit Leim wohl
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Beydes hat zur Abſicht, das Wegfliegen der geiſtigen
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§. 392.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/289>, abgerufen am 21.11.2024.
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