Die dritte Regel: Man muß es schlechter- dings verhindern, daß das Malz, indem es geschrotet wird, kein Mehl werde.
§. 347.
Dieß zu verhindern, so wird das Malz zuvor, eheWie diese anzuwenden. man es in die Mühle bringet, eingenetzet,* und die Mühle wird also gestellet, daß der Zwischen-Raum der Steine nicht kleiner ist, als es seyn muß, wenn nur die Hülsen sollen aufgestossen werden.
*Anmerk. Schüttet das Malz 24. Stunden vorher, ehe es in die Mühle gebracht wird, auf einen Haufen. Diesen breitet in der Länge aus, so, daß zwey gegen einander stehende Männer dieß Malz mit Wurf-Schaufeln umstürzen können. Jndem diese es umstürzen, so besprenget das Malz mit einer Gieß-Kanne, daß es völlig durchgenetzet wird. Wenn dieß geschehen, so bringet es wie- derum auf einen Haufen zusammen. Last es in diesem 12 Stunden stehen. Alsdenn netzet es abermahl wie zuvor, doch gelinder. Bringet es wiederum auf einen Haufen. Nach Verfließung einer Zeit von 12 Stunden, schicket es in die Müh- le, und lasset es so gleich schroten. Dieß geschrote- ne Malz wird an einander hangen, wie Wolle, und dieß ist das beste Zeichen von dem, daß es gut ist gearbeitet worden.
§. 348.
Die vierte Regel: Auf dieß geschrotene MalzDie vierte Regel. gießet in dem Brauhause gekochtes und heisses Wasser, lasset es in diesem so lan- ge weichen, bis das Wasser alles dünnge- machte Mehl des Malzes angenommen.
Diese Regel ist eine unmittelbare Folge aus der Ab-
sicht
Q 4
von dem Bierbrauen.
Die dritte Regel: Man muß es ſchlechter- dings verhindern, daß das Malz, indem es geſchrotet wird, kein Mehl werde.
§. 347.
Dieß zu verhindern, ſo wird das Malz zuvor, eheWie dieſe anzuwenden. man es in die Muͤhle bringet, eingenetzet,* und die Muͤhle wird alſo geſtellet, daß der Zwiſchen-Raum der Steine nicht kleiner iſt, als es ſeyn muß, wenn nur die Huͤlſen ſollen aufgeſtoſſen werden.
*Anmerk. Schuͤttet das Malz 24. Stunden vorher, ehe es in die Muͤhle gebracht wird, auf einen Haufen. Dieſen breitet in der Laͤnge aus, ſo, daß zwey gegen einander ſtehende Maͤnner dieß Malz mit Wurf-Schaufeln umſtuͤrzen koͤnnen. Jndem dieſe es umſtuͤrzen, ſo beſprenget das Malz mit einer Gieß-Kanne, daß es voͤllig durchgenetzet wird. Wenn dieß geſchehen, ſo bringet es wie- derum auf einen Haufen zuſammen. Laſt es in dieſem 12 Stunden ſtehen. Alsdenn netzet es abermahl wie zuvor, doch gelinder. Bringet es wiederum auf einen Haufen. Nach Verfließung einer Zeit von 12 Stunden, ſchicket es in die Muͤh- le, und laſſet es ſo gleich ſchroten. Dieß geſchrote- ne Malz wird an einander hangen, wie Wolle, und dieß iſt das beſte Zeichen von dem, daß es gut iſt gearbeitet worden.
§. 348.
Die vierte Regel: Auf dieß geſchrotene MalzDie vierte Regel. gießet in dem Brauhauſe gekochtes und heiſſes Waſſer, laſſet es in dieſem ſo lan- ge weichen, bis das Waſſer alles duͤnnge- machte Mehl des Malzes angenommen.
Dieſe Regel iſt eine unmittelbare Folge aus der Ab-
ſicht
Q 4
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von dem Bierbrauen.
Die dritte Regel: Man muß es ſchlechter-
dings verhindern, daß das Malz, indem
es geſchrotet wird, kein Mehl werde.
§. 347.
Dieß zu verhindern, ſo wird das Malz zuvor, ehe
man es in die Muͤhle bringet, eingenetzet,
*
und die
Muͤhle wird alſo geſtellet, daß der Zwiſchen-Raum
der Steine nicht kleiner iſt, als es ſeyn muß, wenn
nur die Huͤlſen ſollen aufgeſtoſſen werden.
Wie dieſe
anzuwenden.
* Anmerk. Schuͤttet das Malz 24. Stunden
vorher, ehe es in die Muͤhle gebracht wird, auf
einen Haufen. Dieſen breitet in der Laͤnge aus,
ſo, daß zwey gegen einander ſtehende Maͤnner dieß
Malz mit Wurf-Schaufeln umſtuͤrzen koͤnnen.
Jndem dieſe es umſtuͤrzen, ſo beſprenget das Malz
mit einer Gieß-Kanne, daß es voͤllig durchgenetzet
wird. Wenn dieß geſchehen, ſo bringet es wie-
derum auf einen Haufen zuſammen. Laſt es in
dieſem 12 Stunden ſtehen. Alsdenn netzet es
abermahl wie zuvor, doch gelinder. Bringet es
wiederum auf einen Haufen. Nach Verfließung
einer Zeit von 12 Stunden, ſchicket es in die Muͤh-
le, und laſſet es ſo gleich ſchroten. Dieß geſchrote-
ne Malz wird an einander hangen, wie Wolle, und
dieß iſt das beſte Zeichen von dem, daß es gut iſt
gearbeitet worden.
§. 348.
Die vierte Regel: Auf dieß geſchrotene Malz
gießet in dem Brauhauſe gekochtes und
heiſſes Waſſer, laſſet es in dieſem ſo lan-
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machte Mehl des Malzes angenommen.
Dieſe Regel iſt eine unmittelbare Folge aus der Ab-
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/267>, abgerufen am 28.02.2025.
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