Der Cameralwissenschaft Zweyter Theil von der Stadtwirthschaft
Erster Abschnitt von der Stadtwirthschaft überhaupt.
§. 305.
Es erhellet aus dem, was wir in der VorbereitungAbsicht die- ses Abschnit- tes. zu den Cameralwissenschaften §. 33 und 34. von der Stadtwirthschaft angemerket haben, daß sich diese von der Landwirthschaft nicht in Anse- hung des Orts, wo sie getrieben wird, sondern in An- sehung der Beschäftigungen unterscheidet. Die Land- wirthschaft kann in einer Stadt, und die Stadtwirth- schaft kann auf einem Lande, getrieben werden. Die Landwirthschaft ist eine Dienerin der Natur, und die Stadtwirthschaft fängt da an, wo die Natur aufhört, sie verarbeitet die Werke der Natur zum Nutzen der Menschen. Vieleicht ist es nicht ohne Nutzen, wenn wir auch diese Verarbeitungen, so viel es uns möglich ist, in einer natürlichen Ordnung abbilden, und dieje- nigen Regeln befestigen, nach welchen diese Verarbei- tungen zu beurtheilen, und wo es möglich ist, zu verbes-
sern.
Der Cameralwiſſenſchaft Zweyter Theil von der Stadtwirthſchaft
Erſter Abſchnitt von der Stadtwirthſchaft uͤberhaupt.
§. 305.
Es erhellet aus dem, was wir in der VorbereitungAbſicht die- ſes Abſchnit- tes. zu den Cameralwiſſenſchaften §. 33 und 34. von der Stadtwirthſchaft angemerket haben, daß ſich dieſe von der Landwirthſchaft nicht in Anſe- hung des Orts, wo ſie getrieben wird, ſondern in An- ſehung der Beſchaͤftigungen unterſcheidet. Die Land- wirthſchaft kann in einer Stadt, und die Stadtwirth- ſchaft kann auf einem Lande, getrieben werden. Die Landwirthſchaft iſt eine Dienerin der Natur, und die Stadtwirthſchaft faͤngt da an, wo die Natur aufhoͤrt, ſie verarbeitet die Werke der Natur zum Nutzen der Menſchen. Vieleicht iſt es nicht ohne Nutzen, wenn wir auch dieſe Verarbeitungen, ſo viel es uns moͤglich iſt, in einer natuͤrlichen Ordnung abbilden, und dieje- nigen Regeln befeſtigen, nach welchen dieſe Verarbei- tungen zu beurtheilen, und wo es moͤglich iſt, zu verbeſ-
ſern.
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[[221]/0241]
Der
Cameralwiſſenſchaft
Zweyter Theil
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Erſter Abſchnitt
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Stadtwirthſchaft uͤberhaupt.
§. 305.
Es erhellet aus dem, was wir in der Vorbereitung
zu den Cameralwiſſenſchaften §. 33 und 34.
von der Stadtwirthſchaft angemerket haben,
daß ſich dieſe von der Landwirthſchaft nicht in Anſe-
hung des Orts, wo ſie getrieben wird, ſondern in An-
ſehung der Beſchaͤftigungen unterſcheidet. Die Land-
wirthſchaft kann in einer Stadt, und die Stadtwirth-
ſchaft kann auf einem Lande, getrieben werden. Die
Landwirthſchaft iſt eine Dienerin der Natur, und die
Stadtwirthſchaft faͤngt da an, wo die Natur aufhoͤrt,
ſie verarbeitet die Werke der Natur zum Nutzen der
Menſchen. Vieleicht iſt es nicht ohne Nutzen, wenn
wir auch dieſe Verarbeitungen, ſo viel es uns moͤglich
iſt, in einer natuͤrlichen Ordnung abbilden, und dieje-
nigen Regeln befeſtigen, nach welchen dieſe Verarbei-
tungen zu beurtheilen, und wo es moͤglich iſt, zu verbeſ-
ſern.
Abſicht die-
ſes Abſchnit-
tes.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. [221]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/241>, abgerufen am 21.12.2024.
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