Folge der allgemeinen Wirthschafts-Regel: Ein Wirth muß nicht mehr ausgeben, als er einnimmt.
§. 272.
Dieß wird mit den Schweinen erläutert.
Wir wollen dieß mit einem Beyspiele erläutern. Es ist gewiß, daß die Schweine zu dieser Absicht, da man nur durch die Vermehrung den Nutzen suchet, wo nicht die nützlichsten, doch wenigstens solche Thie- re sind, die wir den nützlichsten beyzehlen müssen. Ei- ne gute Sau-Mutter wirft wenigstens in einem Jahr zweymahl, und wir können bey einem jeden Wurfe wenigstens auf 8 Ferkel Rechnung machen. Dieß sind von einer Mutter in einem Jahr 16 Ferkel. Diese saugen 4 bis 6 Wochen, alsdenn kann man hier zu Lande das Stück wenigstens vor 16 Groschen verkaufen. Dieß macht zusammen 10 Thlr. 16 gl. Der Vortheil scheint ansehnlich zu seyn. Nun bilde man sich eine Wirthschaft, in welcher man keine Ab- gänge zur Schwein-Fütterung hat, z. E. Trebern, Spülig und dergleichen, und in welcher man die Schweine mit Gersten- Erbsen-Schrot und dergleichen futtern muß, man setze zu diesem den Aufwand für das Gesinde, und alsdenn ziehe mau die Rechnung, so wird gewiß der Vortheil verschwinden.
§. 273.
Allgemeine Regel.
Aus diesem folget eine Haupt-Regel, die man bey der Wahl der Thiere, die sich durch die Vermehrung nutz- bar beweisen sollen, genau zu beobachten hat:
Man muß solche Thiere zu dieser Absicht wählen, die man von den Abgängen seiner Wirthschaft wohl füttern kann.
Anmerk. Von den Abgängen, die uns der Ak- kerbau schenket, haben wir bereits oben geredet. Die
Ab-
Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
Folge der allgemeinen Wirthſchafts-Regel: Ein Wirth muß nicht mehr ausgeben, als er einnimmt.
§. 272.
Dieß wird mit den Schweinen erlaͤutert.
Wir wollen dieß mit einem Beyſpiele erlaͤutern. Es iſt gewiß, daß die Schweine zu dieſer Abſicht, da man nur durch die Vermehrung den Nutzen ſuchet, wo nicht die nuͤtzlichſten, doch wenigſtens ſolche Thie- re ſind, die wir den nuͤtzlichſten beyzehlen muͤſſen. Ei- ne gute Sau-Mutter wirft wenigſtens in einem Jahr zweymahl, und wir koͤnnen bey einem jeden Wurfe wenigſtens auf 8 Ferkel Rechnung machen. Dieß ſind von einer Mutter in einem Jahr 16 Ferkel. Dieſe ſaugen 4 bis 6 Wochen, alsdenn kann man hier zu Lande das Stuͤck wenigſtens vor 16 Groſchen verkaufen. Dieß macht zuſammen 10 Thlr. 16 gl. Der Vortheil ſcheint anſehnlich zu ſeyn. Nun bilde man ſich eine Wirthſchaft, in welcher man keine Ab- gaͤnge zur Schwein-Fuͤtterung hat, z. E. Trebern, Spuͤlig und dergleichen, und in welcher man die Schweine mit Gerſten- Erbſen-Schrot und dergleichen futtern muß, man ſetze zu dieſem den Aufwand fuͤr das Geſinde, und alsdenn ziehe mau die Rechnung, ſo wird gewiß der Vortheil verſchwinden.
§. 273.
Allgemeine Regel.
Aus dieſem folget eine Haupt-Regel, die man bey der Wahl der Thiere, die ſich durch die Vermehrung nutz- bar beweiſen ſollen, genau zu beobachten hat:
Man muß ſolche Thiere zu dieſer Abſicht waͤhlen, die man von den Abgaͤngen ſeiner Wirthſchaft wohl fuͤttern kann.
Anmerk. Von den Abgaͤngen, die uns der Ak- kerbau ſchenket, haben wir bereits oben geredet. Die
Ab-
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Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
Folge der allgemeinen Wirthſchafts-Regel: Ein Wirth
muß nicht mehr ausgeben, als er einnimmt.
§. 272.
Wir wollen dieß mit einem Beyſpiele erlaͤutern.
Es iſt gewiß, daß die Schweine zu dieſer Abſicht, da
man nur durch die Vermehrung den Nutzen ſuchet,
wo nicht die nuͤtzlichſten, doch wenigſtens ſolche Thie-
re ſind, die wir den nuͤtzlichſten beyzehlen muͤſſen. Ei-
ne gute Sau-Mutter wirft wenigſtens in einem Jahr
zweymahl, und wir koͤnnen bey einem jeden Wurfe
wenigſtens auf 8 Ferkel Rechnung machen. Dieß
ſind von einer Mutter in einem Jahr 16 Ferkel.
Dieſe ſaugen 4 bis 6 Wochen, alsdenn kann man
hier zu Lande das Stuͤck wenigſtens vor 16 Groſchen
verkaufen. Dieß macht zuſammen 10 Thlr. 16 gl.
Der Vortheil ſcheint anſehnlich zu ſeyn. Nun bilde
man ſich eine Wirthſchaft, in welcher man keine Ab-
gaͤnge zur Schwein-Fuͤtterung hat, z. E. Trebern,
Spuͤlig und dergleichen, und in welcher man die
Schweine mit Gerſten- Erbſen-Schrot und dergleichen
futtern muß, man ſetze zu dieſem den Aufwand fuͤr
das Geſinde, und alsdenn ziehe mau die Rechnung,
ſo wird gewiß der Vortheil verſchwinden.
§. 273.
Aus dieſem folget eine Haupt-Regel, die man bey der
Wahl der Thiere, die ſich durch die Vermehrung nutz-
bar beweiſen ſollen, genau zu beobachten hat:
Man muß ſolche Thiere zu dieſer Abſicht
waͤhlen, die man von den Abgaͤngen ſeiner
Wirthſchaft wohl fuͤttern kann.
Anmerk. Von den Abgaͤngen, die uns der Ak-
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 198. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/218>, abgerufen am 03.12.2024.
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