Wenn soll der Mist auf den Akker ge- fahren wer- den.
Nunmehro wird es uns nicht schwer fallen, allge- meine Regeln zu bilden, welche uns die Zeit, wenn man den Mist auf den Akker bringen soll, bestimmen.
Erste Regel.
Die erste Regel: man muß diejenige Zeit zum Mistfahren erwehlen, da das Ge- schirr von andern wirthschaftlichen Be- Beschäftigungen befreyet ist. (§. 136).
§. 148.
Andere Re- gel.
Die andere Regel: es ist dem Akker schäd- lich, wenn er alsdenn, da er schmierigt oder lukker ist, mit Miste befahren wird.
Denn ist der Akker schmierigt oder lukker, wenn er mit Miste befahren wird, so schneidet das Geschirt zu tief ein. Dieß macht die Fläche des Akkers zu veste, und dieß ist ihm schädlich. (§. 113.).
§. 149.
Dritte Re- gel.
Aus diesem folget unmittelbar die dritte Regel: daß es einem Akker nützlich sey, wenn er zu der Zeit mit Miste befahren wird, da es gefroren hat.
§. 150.
Vierte Re- gel.
Wir wollen diesem nach die vierte Regel hinzufü- gen, die sich gewiß in ihrer Beobachtung nutzbar be- weiset.
Der Mist muß zu einer solchen Zeit auf den Akker gefahren werden, daß man die- sen alsdenn streuen kann, wenn es feuch- tes Wetter ist.
Jst
Der Land-Wirthſchaft 2 Abſchnitt
§. 147.
Wenn ſoll der Miſt auf den Akker ge- fahren wer- den.
Nunmehro wird es uns nicht ſchwer fallen, allge- meine Regeln zu bilden, welche uns die Zeit, wenn man den Miſt auf den Akker bringen ſoll, beſtimmen.
Erſte Regel.
Die erſte Regel: man muß diejenige Zeit zum Miſtfahren erwehlen, da das Ge- ſchirr von andern wirthſchaftlichen Be- Beſchaͤftigungen befreyet iſt. (§. 136).
§. 148.
Andere Re- gel.
Die andere Regel: es iſt dem Akker ſchaͤd- lich, wenn er alsdenn, da er ſchmierigt oder lukker iſt, mit Miſte befahren wird.
Denn iſt der Akker ſchmierigt oder lukker, wenn er mit Miſte befahren wird, ſo ſchneidet das Geſchirt zu tief ein. Dieß macht die Flaͤche des Akkers zu veſte, und dieß iſt ihm ſchaͤdlich. (§. 113.).
§. 149.
Dritte Re- gel.
Aus dieſem folget unmittelbar die dritte Regel: daß es einem Akker nuͤtzlich ſey, wenn er zu der Zeit mit Miſte befahren wird, da es gefroren hat.
§. 150.
Vierte Re- gel.
Wir wollen dieſem nach die vierte Regel hinzufuͤ- gen, die ſich gewiß in ihrer Beobachtung nutzbar be- weiſet.
Der Miſt muß zu einer ſolchen Zeit auf den Akker gefahren werden, daß man die- ſen alsdenn ſtreuen kann, wenn es feuch- tes Wetter iſt.
Jſt
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0138"n="118"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Der Land-Wirthſchaft 2 Abſchnitt</hi></fw><lb/><divn="4"><head>§. 147.</head><lb/><noteplace="left">Wenn ſoll<lb/>
der Miſt auf<lb/>
den Akker ge-<lb/>
fahren wer-<lb/>
den.</note><p>Nunmehro wird es uns nicht ſchwer fallen, allge-<lb/>
meine Regeln zu bilden, welche uns die Zeit, wenn<lb/>
man den Miſt auf den Akker bringen ſoll, beſtimmen.</p><lb/><noteplace="left">Erſte Regel.</note><p><hirendition="#et">Die <hirendition="#fr">erſte Regel: man muß diejenige Zeit zum<lb/>
Miſtfahren erwehlen, da das Ge-<lb/>ſchirr von andern wirthſchaftlichen Be-<lb/>
Beſchaͤftigungen befreyet iſt.</hi> (§. 136).</hi></p></div><lb/><divn="4"><head>§. 148.</head><lb/><noteplace="left">Andere Re-<lb/>
gel.</note><p><hirendition="#et">Die <hirendition="#fr">andere Regel: es iſt dem Akker ſchaͤd-<lb/>
lich, wenn er alsdenn, da er ſchmierigt<lb/>
oder lukker iſt, mit Miſte befahren wird.</hi></hi></p><lb/><p>Denn iſt der Akker ſchmierigt oder lukker, wenn er mit<lb/>
Miſte befahren wird, ſo ſchneidet das Geſchirt zu tief<lb/>
ein. Dieß macht die Flaͤche des Akkers zu veſte, und<lb/>
dieß iſt ihm ſchaͤdlich. (§. 113.).</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 149.</head><lb/><noteplace="left">Dritte Re-<lb/>
gel.</note><p><hirendition="#et">Aus dieſem folget unmittelbar die <hirendition="#fr">dritte Regel:<lb/>
daß es einem Akker nuͤtzlich ſey, wenn er<lb/>
zu der Zeit mit Miſte befahren wird, da<lb/>
es gefroren hat.</hi></hi></p></div><lb/><divn="4"><head>§. 150.</head><lb/><noteplace="left">Vierte Re-<lb/>
gel.</note><p>Wir wollen dieſem nach die <hirendition="#fr">vierte Regel</hi> hinzufuͤ-<lb/>
gen, die ſich gewiß in ihrer Beobachtung nutzbar be-<lb/>
weiſet.</p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Der Miſt muß zu einer ſolchen Zeit auf<lb/>
den Akker gefahren werden, daß man die-<lb/>ſen alsdenn ſtreuen kann, wenn es feuch-<lb/>
tes Wetter iſt.</hi></hi></p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">Jſt</fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[118/0138]
Der Land-Wirthſchaft 2 Abſchnitt
§. 147.
Nunmehro wird es uns nicht ſchwer fallen, allge-
meine Regeln zu bilden, welche uns die Zeit, wenn
man den Miſt auf den Akker bringen ſoll, beſtimmen.
Die erſte Regel: man muß diejenige Zeit zum
Miſtfahren erwehlen, da das Ge-
ſchirr von andern wirthſchaftlichen Be-
Beſchaͤftigungen befreyet iſt. (§. 136).
§. 148.
Die andere Regel: es iſt dem Akker ſchaͤd-
lich, wenn er alsdenn, da er ſchmierigt
oder lukker iſt, mit Miſte befahren wird.
Denn iſt der Akker ſchmierigt oder lukker, wenn er mit
Miſte befahren wird, ſo ſchneidet das Geſchirt zu tief
ein. Dieß macht die Flaͤche des Akkers zu veſte, und
dieß iſt ihm ſchaͤdlich. (§. 113.).
§. 149.
Aus dieſem folget unmittelbar die dritte Regel:
daß es einem Akker nuͤtzlich ſey, wenn er
zu der Zeit mit Miſte befahren wird, da
es gefroren hat.
§. 150.
Wir wollen dieſem nach die vierte Regel hinzufuͤ-
gen, die ſich gewiß in ihrer Beobachtung nutzbar be-
weiſet.
Der Miſt muß zu einer ſolchen Zeit auf
den Akker gefahren werden, daß man die-
ſen alsdenn ſtreuen kann, wenn es feuch-
tes Wetter iſt.
Jſt
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/138>, abgerufen am 13.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.