Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Zweites Capitel. Daher durch das Verschwinden aller überlieferten ver- Rom. 46. Rom ist eben wie Athen aus verschiedenartigen, Zweites Capitel. Daher durch das Verſchwinden aller uͤberlieferten ver- Rom. 46. Rom iſt eben wie Athen aus verſchiedenartigen, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <pb facs="#f0044" n="32"/> <fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Zweites Capitel</hi>.</fw><lb/> <p>Daher durch das Verſchwinden aller uͤberlieferten ver-<lb/> ſchiedenartigen Beſtandtheile aus der Verfaſſung, und bei<lb/> dem eiferſuͤchtigen Wiederausſtoßen jeder dann und wann<lb/> verſuchten kuͤnſtlichen Schranke, von einem Volke hohen<lb/> Sinnes und nie wiedergeſehener Bildung dieſe Menge<lb/> raſcher unheilvoller Beſchluͤſſe. Der Reiche fuͤhlte es<lb/> ſchwer, daß er von den Armen beherrſcht werde. Beſonnene<lb/> wuͤnſchten, daß nicht alle Ariſtokratie moͤchte vernichtet<lb/> ſeyn. Andere prieſen das Koͤnigthum als eine goͤttliche<lb/> Einrichtung.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head><hi rendition="#g">Rom</hi>.</head><lb/> <p>46. Rom iſt eben wie Athen aus verſchiedenartigen,<lb/> doch verwandten Volksſtaͤmmen zuſammengekommen; beide<lb/> nahmen ohne große Schwierigkeit Zuwanderer auf und<lb/> reihten ſie nach dem Standesrechte, welches dieſe mitbrach-<lb/> ten, ein. Wie in Athen ſtand in Rom eine alte Adels-<lb/> herrſchaft, zugleich prieſterlich, uͤber den uͤbrigen Buͤrgern,<lb/> um ſo maͤchtiger, weil ſie hier ohne Koͤnigshaus den Koͤnig<lb/> aus eigener Mitte waͤhlte, nach Etrusker Art. Aber Sie-<lb/> ger hielten hier nicht uͤber Beſiegten Wache, noch war die<lb/> Kunſt, die einmahl gezogene Scheidung zwiſchen Herrſchaft<lb/> und Gehorſam bis an’s Ende aufrecht zu halten, der In-<lb/> halt von Roms Verfaſſungsgeſchichte, wie von Sparta’s.<lb/> Der Anſpruch der Gemeinden drang zu ſeiner Zeit in<lb/> Rom zur Erklaͤrung und rechtlichen Geltung durch, auch<lb/> zum Siege, aber nicht wie in Athen in wenigen ſchnell<lb/> auf einander folgenden Stoͤßen, vielmehr ſehr langſam und<lb/> ſtufenweiſe in ganz eigenthuͤmlicher Erſcheinung, uͤberhaupt<lb/> am Ende mehr durch Ausgleichung, unter Schonung der<lb/> Grundformen; nur daß das Koͤnigthum verloren ging<lb/> und blieb.</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [32/0044]
Zweites Capitel.
Daher durch das Verſchwinden aller uͤberlieferten ver-
ſchiedenartigen Beſtandtheile aus der Verfaſſung, und bei
dem eiferſuͤchtigen Wiederausſtoßen jeder dann und wann
verſuchten kuͤnſtlichen Schranke, von einem Volke hohen
Sinnes und nie wiedergeſehener Bildung dieſe Menge
raſcher unheilvoller Beſchluͤſſe. Der Reiche fuͤhlte es
ſchwer, daß er von den Armen beherrſcht werde. Beſonnene
wuͤnſchten, daß nicht alle Ariſtokratie moͤchte vernichtet
ſeyn. Andere prieſen das Koͤnigthum als eine goͤttliche
Einrichtung.
Rom.
46. Rom iſt eben wie Athen aus verſchiedenartigen,
doch verwandten Volksſtaͤmmen zuſammengekommen; beide
nahmen ohne große Schwierigkeit Zuwanderer auf und
reihten ſie nach dem Standesrechte, welches dieſe mitbrach-
ten, ein. Wie in Athen ſtand in Rom eine alte Adels-
herrſchaft, zugleich prieſterlich, uͤber den uͤbrigen Buͤrgern,
um ſo maͤchtiger, weil ſie hier ohne Koͤnigshaus den Koͤnig
aus eigener Mitte waͤhlte, nach Etrusker Art. Aber Sie-
ger hielten hier nicht uͤber Beſiegten Wache, noch war die
Kunſt, die einmahl gezogene Scheidung zwiſchen Herrſchaft
und Gehorſam bis an’s Ende aufrecht zu halten, der In-
halt von Roms Verfaſſungsgeſchichte, wie von Sparta’s.
Der Anſpruch der Gemeinden drang zu ſeiner Zeit in
Rom zur Erklaͤrung und rechtlichen Geltung durch, auch
zum Siege, aber nicht wie in Athen in wenigen ſchnell
auf einander folgenden Stoͤßen, vielmehr ſehr langſam und
ſtufenweiſe in ganz eigenthuͤmlicher Erſcheinung, uͤberhaupt
am Ende mehr durch Ausgleichung, unter Schonung der
Grundformen; nur daß das Koͤnigthum verloren ging
und blieb.
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