Sechstes Capitel. Von den Reichsständen oder der allgemeinen Stände- Versammlung.
138. Hier kommt zunächst 1) das bildende Princip der reichsständischen Versammlung zur Frage; dann 2) ob sie als ungetheilte Körperschaft tagen soll, und wenn die Theilung den Vorzug erhält, fragt es sich 3) um die Bildung der ersten Kammer, 4) die der zweiten, 5) die Geschäfts-Ordnung, 6) die Rechte der Reichsstände, 7) ihr Verhältniß zu den Provinzial-Ständen.
Das Princip; landständisch oder repräsentativ.
139. Wenn wir oben Bedenken trugen, wo es er- wartet werden mochte (71.), eine allgemeine Schilderung vom Geiste des Mittelalters zu entwerfen und auf seinen Staatsbau anzuwenden; was leicht ein zu großes Werk gewesen wäre und in diesem Zwiste der Meinungen inner- halb solcher Schranken der Darstellung ein unfruchtbares; und daher lieber zunächst einige anerkannte historische Ver- hältnisse hervorhoben, auf die Aristokratie in ihrer Engli- schen Gestaltung hinzeigten und auf geschichtlich vorliegende Wege ihrer Versöhnung mit Königthum und Demokratie; so wollen wir auch jetzt in der Vergleichung der Jahr- hunderte nicht über das unmittelbare Bedürfniß unsrer Aufgabe hinaus.
Den Leib des Jünglings hält man nicht im Knaben- Gewande und noch weniger den Sinn des Jünglings. Auch die Völker haben ihre Lebensalter, jedes mit dem Reiz einer eigenthümlichen Bildung ausgestattet, aber kei- nes nach Willkühr für alle Zeiten haltbar. Jede politische
Reichsſtaͤnde; landſtaͤndiſch od. repraͤſentativ.
Sechstes Capitel. Von den Reichsſtaͤnden oder der allgemeinen Staͤnde- Verſammlung.
138. Hier kommt zunaͤchſt 1) das bildende Princip der reichsſtaͤndiſchen Verſammlung zur Frage; dann 2) ob ſie als ungetheilte Koͤrperſchaft tagen ſoll, und wenn die Theilung den Vorzug erhaͤlt, fragt es ſich 3) um die Bildung der erſten Kammer, 4) die der zweiten, 5) die Geſchaͤfts-Ordnung, 6) die Rechte der Reichsſtaͤnde, 7) ihr Verhaͤltniß zu den Provinzial-Staͤnden.
Das Princip; landſtaͤndiſch oder repraͤſentativ.
139. Wenn wir oben Bedenken trugen, wo es er- wartet werden mochte (71.), eine allgemeine Schilderung vom Geiſte des Mittelalters zu entwerfen und auf ſeinen Staatsbau anzuwenden; was leicht ein zu großes Werk geweſen waͤre und in dieſem Zwiſte der Meinungen inner- halb ſolcher Schranken der Darſtellung ein unfruchtbares; und daher lieber zunaͤchſt einige anerkannte hiſtoriſche Ver- haͤltniſſe hervorhoben, auf die Ariſtokratie in ihrer Engli- ſchen Geſtaltung hinzeigten und auf geſchichtlich vorliegende Wege ihrer Verſoͤhnung mit Koͤnigthum und Demokratie; ſo wollen wir auch jetzt in der Vergleichung der Jahr- hunderte nicht uͤber das unmittelbare Beduͤrfniß unſrer Aufgabe hinaus.
Den Leib des Juͤnglings haͤlt man nicht im Knaben- Gewande und noch weniger den Sinn des Juͤnglings. Auch die Voͤlker haben ihre Lebensalter, jedes mit dem Reiz einer eigenthuͤmlichen Bildung ausgeſtattet, aber kei- nes nach Willkuͤhr fuͤr alle Zeiten haltbar. Jede politiſche
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Reichsſtaͤnde; landſtaͤndiſch od. repraͤſentativ.
Sechstes Capitel.
Von den Reichsſtaͤnden oder der allgemeinen Staͤnde-
Verſammlung.
138. Hier kommt zunaͤchſt 1) das bildende Princip
der reichsſtaͤndiſchen Verſammlung zur Frage; dann 2)
ob ſie als ungetheilte Koͤrperſchaft tagen ſoll, und wenn
die Theilung den Vorzug erhaͤlt, fragt es ſich 3) um die
Bildung der erſten Kammer, 4) die der zweiten, 5) die
Geſchaͤfts-Ordnung, 6) die Rechte der Reichsſtaͤnde, 7)
ihr Verhaͤltniß zu den Provinzial-Staͤnden.
Das Princip; landſtaͤndiſch oder repraͤſentativ.
139. Wenn wir oben Bedenken trugen, wo es er-
wartet werden mochte (71.), eine allgemeine Schilderung
vom Geiſte des Mittelalters zu entwerfen und auf ſeinen
Staatsbau anzuwenden; was leicht ein zu großes Werk
geweſen waͤre und in dieſem Zwiſte der Meinungen inner-
halb ſolcher Schranken der Darſtellung ein unfruchtbares;
und daher lieber zunaͤchſt einige anerkannte hiſtoriſche Ver-
haͤltniſſe hervorhoben, auf die Ariſtokratie in ihrer Engli-
ſchen Geſtaltung hinzeigten und auf geſchichtlich vorliegende
Wege ihrer Verſoͤhnung mit Koͤnigthum und Demokratie;
ſo wollen wir auch jetzt in der Vergleichung der Jahr-
hunderte nicht uͤber das unmittelbare Beduͤrfniß unſrer
Aufgabe hinaus.
Den Leib des Juͤnglings haͤlt man nicht im Knaben-
Gewande und noch weniger den Sinn des Juͤnglings.
Auch die Voͤlker haben ihre Lebensalter, jedes mit dem
Reiz einer eigenthuͤmlichen Bildung ausgeſtattet, aber kei-
nes nach Willkuͤhr fuͤr alle Zeiten haltbar. Jede politiſche
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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/121>, abgerufen am 16.07.2024.
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